18. März 2022 | Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Regionalität – Die Symbiose für zukünftige Erfolge!
GUSCHLBAUER wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich
Neu im Senat der Wirtschaft: Die Firma Guschlbauer ist nicht nur ein wirtschaftlicher Leuchtturm in Oberösterreich, sondern sie zeichnen sich durch ihre hohe Qualität ihrer Produkte, aber auch ihrer gelebten Nachhaltigkeit aus!
UKO GROUP wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich
Neu im Senat der Wirtschaft: Die eigentümergeführte UKO Group verfügt über ein vielfältiges Unternehmens-Portfolio in den Bereichen Warenautomaten, Projektentwicklung & Vermietung, Tourismus und Sport.
RWT Hornegger & Thor GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich
Neu im Senat der Wirtschaft: Die Firma RWT Hornegger & Thor GmbH stellt Motorkomponenten und Präzisionsteile her, unter anderem für die Fahrzeug- und Flugzeugindustrie sowie für den Bereich Motorsport.
KOBL GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich
Neu im Senat der Wirtschaft: KOBL GmbH, hinter der die Familie Gadermaier vom Biohof Koblstatt steht. Der Hof ist seit 200 Jahren in den Händen der Familie und wird heute von Karin und Peter biologisch bewirtschaftet.
ENKI Solutions GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich
Neu im Senat der Wirtschaft: aeoon Technologies GmbH, Lösungen für den industriellen Digitaldruck – entwickelt und produziert in Österreich
aeoon Technologies GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich.
Neu im Senat der Wirtschaft: aeoon Technologies GmbH, Lösungen für den industriellen Digitaldruck – entwickelt und produziert in Österreich
STEUERFREIER ARBEITGEBERZUSCHUSS FÜR GRÜNE MOBILITÄT
Umweltbewusste Unternehmen aus Österreich wollen ihren Teil zur Klimawende beitragen, sind jedoch bei der nachhaltigen Arbeitskräftemobilität durch die unklaren gesetzlichen Regelungen beschränkt.
Während es für einige Bereiche der Mitarbeitermobilität bereits klare Regelungen gibt (Jobticket, sachbezugsbefreite Elektroautos), sind die Regelungen in einigen Bereichen unklar oder nicht konsequent. Eine einheitliche Regelung der Steuerbefreiung und Befreiung von Sozialversicherungsabgaben nachhaltiger Mitarbeitermobilität würde hier sowohl eine Vereinfachung für die Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung schaffen. Die Budgets mit 186€ einkommenssteuerbefreiten Sachbezug / Jahr sind vielerorts bereits ausgeschöpft, und es stellt eine große Hürde dar, vor der Einführung grüner Mitarbeitermobilität, durch die Modalitäten aller Ausnahmen zu manövrieren.
Die Lösung wäre sehr einfach: Befreiung aller Formen von arbeitgebergestützter grüner Mobilität – sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialabgabenpflicht. Die einfachste Lösung zur Umsetzung wären steuerfreie & sozialabgabenbefreite Mobilitätsgutscheine – ein vom Arbeitgeber gewährtes steuerfreies & sozialabgabenbefreites Budget für Mitarbeiter, im Rahmen dessen jede Form von nachhaltiger Mobilität finanziert werden kann.
Ausgangspunkt
Nachhaltige Mobilität wird derzeit vom Gesetzgeber bereits in einigen Bereichen steuerlich bzw. abgabentechnisch begünstigt. Die Lösungen sind jedoch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer zu überblicken und regeln ähnliche Tatbestände sehr unterschiedlich. Als Beispiel soll die Aufladung von Elektro- Autos bei Arbeitgebern hergenommen werden: Falls ein Elektroauto (lohnsteuerfrei und ohne Zahlung von Sozialabgaben) dem Arbeitnehmer als Dienstwagen überlassen wird, ist die Aufladung beim Arbeitgeber auch frei von Steuern oder Abgaben für den Arbeitnehmer. Falls es das eigene Elektrofahrzeug ist, jedoch nicht. Oder im Falle des Jobtickets: Falls der Arbeitnehmer lieber eine Netzkarte hätte, um auch privat nachhaltige Strecken zu fahren, ist dies nicht möglich, da die Karte vom Arbeitgeber gekauft werden muss und es nur eine Streckenkarte sein darf (außer die Netzkarte kostet maximal so viel wie die Streckenkarte). Eine Variante mit einem direkten Zuschuss des Arbeitgebers würde hier auch privat mehr grüne Mobilität encouragieren. Falls eine Unterstützung von Mobilität nicht in eine der Ausnahmen fällt, müssen die maximal 186€ / Jahr sachbezugsbefreite Mitarbeitergeschenke dafür verwendet werden, die jedoch vielerorts bereits für Gutscheine um Weihnachten ausgeschöpft werden.
Maßnahme/Lösungsansatz
Befreiung aller Formen von arbeitgebergestützter grüner Mobilität – sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialabgabenpflicht. Dies würde nicht nur die Verwaltung für Arbeitgeber flexibler und einfacher gestalten, sondern auch die Lohnverrechnung vereinfachen und die Finanzämter, etc. entlasten, da alle Mobilität gleichbehandelt werden würde. Die einfachste Lösung zur Umsetzung wären steuerfreie & sozialabgabenbefreite Mobilitätsgutscheine – ein vom Arbeitgeber gewährtes steuerfreies & sozialabgabenbefreites Budget für Mitarbeiter, im Rahmen dessen jede Form von nachhaltiger Mobilität finanziert werden kann.
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