Die Allianz für Ethik in der Wirtschaft des SENAT DER WIRTSCHAFT hat zum Ziel, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch diese Auszeichnung einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
Über die Verleihung wird in den SENATs-Kommunikationskanälen und in Partnermedien des SENATs ausführlich berichtet, um entsprechenden Impact für das Thema der unternehmerischen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu generieren.
Die Kategorien
Der SDG-Award wird vom Ethik-Beirat des SENAT DER WIRTSCHAFT in folgenden Kategorien vergeben:
- UNTERNEHMEN | Wenn diese die SDGs in deren Geschäftsmodell nachhaltig verankert haben. Vergabe durch Einreichung. >>> zu den Details | zur Einreichung.
- JUGEND | Schulklassen, Jugendorganisationen und Einzelpersonen mit außergewöhnlichem Engagement für SDG-relevante Themen, Vergabe durch Nominierung. >>> zu den Details | Nominierung übermitteln
- MEDIEN | JournalistInnen und MedieneigentümerInnen, die der SDG-Berichterstattung auf besondere Weise Raum geben. Vergabe durch Nominierung. >>> zu den Details | Nominierung übermitteln
- GEMEINDEN & KOMMUNEN | BürgermeisterInnen und ihre Gemeinderäte sowie Regionalverbände, die sich um die SDG-Orientierung besonders bemühen. Vergabe durch Nominierung. >>> zu den Details |zum Einreichungsfragebogen | Nominierung übermitteln).
Teilnahmeberechtigungen
UNTERNEHMEN
- Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, auch Nicht-SENATs-Partnerunternehmen, mit einem Firmensitz in Österreich. Diese Einladung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Unternehmen, die mit ihrem Geschäftsmodell den SDGs und dem Wertekodex des SENAT DER WIRTSCHAFT widersprechen.
JUGEND
- Teilnahmeberechtigt sind alle junge Menschen, Schulen, Schulklassen und Jugend-Organisationen in Österreich. Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Personen und Organisationen, die den SDGs und dem Wertekodex des SENAT DER WIRTSCHAFT widersprechen.
MEDIEN
- Teilnahmeberechtigt sind alle Medien, JournalistInnen und HerausgeberInnen in Österreich. Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Personen und Medien, die den SDGs und dem Wertekodex des SENAT DER WIRTSCHAFT widersprechen.
GEMEINDEN & KOMMUNEN
- Teilnahmeberechtigt sind alle Städte und Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde in Österreich aller Größen. Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Kommunen, die mit ihren Entwicklungskonzepten den SDGs und dem Wertekodex des SENAT DER WIRTSCHAFT widersprechen.
Die Jury
Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Ethik-Beirats des SENAT DER WIRTSCHAFT zusammen. Die Zusammensetzung des Beirats sehen Sie DURCH KLICK AUF DIESEN LINK.
Die Jury des Austrian SDG-Awards wird von der Allianz für Ethik in der Wirtschaft des SENAT DER WIRTSCHAFT (Ethikbeirat) ausgewählt und setzt sich aus MENSCHEN, Persönlichkeiten zusammen, die
– sich schon bisher in ihrem Leben in irgendeiner Form im Sinne der SDGs verdient gemacht haben oder engagieren
– gewillt sind ehrenamtlich tätig zu werden
– bereit sind die entsprechende Zeit und den nicht unerheblich Aufwand für eine fundierte Juryarbeit aufzubringen
Bei der Auswahl der Jurymitglieder liegt und lag es der Allianz für Ethik in der Wirtschaft vom SENAT DER WIRTSCHAFT (Ethikbeirat) fern, den eingeladenen bzw. sich bewerbenden Personen nur aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihrer biologischen Geschlechtsmerkmale ein binäres Geschlecht zuzuweisen. Gleichzeitig betrachtet der Ethikbeirat schon das persönliche Hinterfragen des jeweiligen Geschlechts der Mitglieder als Stereotypisierung und als möglicherweise persönlichkeitsverletzend sowie diskriminierend. Zudem entspricht eine Fokussierung der Juryzusammensetzung nur auf die beiden biologischen Geschlechter, nach Ansicht der Allianz für Ethik in der Wirtschaft vom SENAT DER WIRTSCHAFT (Ethikbeirat), nicht mehr der modernen Interpretation von Gender und Gender Equality gemäß dem SDG 5 und den Diversitätsansprüchen gemäß dem SDG 10.
Gender Equality und Diversität bedeutet für die Allianz für Ethik in der Wirtschaft vom SENAT DER WIRTSCHAFT (Ethikbeirat), dass jede Person, egal welchem der ca. 60 anerkannten Geschlechter, der Vielzahl an Religionen und Ethnien oder Altersgruppen sie zugehört oder sich zugehörig fühlt, der Jury angehören kann, solange sie den oben erwähnten Kriterien entspricht. Dies gilt selbstverständlich auch für beeinträchtigte Personen. Die Gesamtzahl der Jurymitglieder soll dabei ein vernünftiges und praktikables Ausmaß nicht übersteigen. Eine paritätische Besetzung nur nach den Kriterien FRAU oder MANN ist somit wegen möglicher Stereotypisierung nicht möglich und würde gleichzeitig die anderen ca. 58 anerkannten Geschlechter ebenso wie Religionen, Ethnien oder beeinträchtigte Personen diskriminieren. Zudem würde diese dem Wesen des Austrian SDG-Awards widersprechen, nämlich dass bei der Juryarbeit ausschließlich die Auseinandersetzung mit den SDGs im Fokus zu stehen hat. Andererseits würde eine alle Geschlechter und Diversitätskriterien berücksichtigende Besetzung der Jury den Rahmen sprengen bzw. eine Bestellung einer Jury unmöglich machen, da es kaum zu bewerkstelligen ist, Repräsentanten allein für jedes der anerkannten Geschlechter zu finden.
FÜR UNTERNEHMEN: Bewertungs- & Einreich-Kriterien
a) Die Vollständigkeit der Bewerbung mit Angaben zu untenstehenden Punkten und unter Bekanntgabe von folgenden Daten ist Voraussetzung für die Bearbeitung der Einreichung:
- Unternehmensname lt. Firmenbuch
- Firmensitz (vollständige Anschrift – Firmensitz in Österreich ist Teilnahmebedingung)
- Kontaktdaten (Telefon – E-mail – Web)
- Vollständiger Name, alle Titeln und Funktion der für die Einreichung verantwortlichen RepräsentantIn des Unternehmens
b) Die formlose Einreichung muss Angaben darüber enthalten, welches oder welche der SDGs umgesetzt werden.
c) Das umfasst auch Angaben darüber, durch welche konkreten Maßnahmen SDGs umgesetzt werden.
d) Eine Begründung, warum das Unternehmen in diesem Bereich Branchenpionier ist, oder sonst eine Vorreiterrolle innehat, z.B. in Verfahrenstechniken oder dergleichen, ist zu formulieren.
e) Es muss dargelegt werden, wie diese Maßnahme bzw. die Maßnahmen in die Wertschöpfungskette integriert wurden, z.B. ob die Umsetzung eines oder mehrerer SDGs als zentrale Aufgabe des Geschäftsmodels des Unternehmens definiert wurde etc. Als Nachweis dienen die Unternehmensstrategie, die Beschreibung, wie die Maßnahmen in die Managementsysteme integriert sind und die Beschreibung, welche Vorgaben es seitens der Unternehmensführung hierfür gibt. Grundsätzlich gilt: Die Massnahmen müssen so gestaltet sein, dass sie Produktbestandteil bzw. Prozessbestandteil geworden sind und nicht bei schlechterem Geschäftsverlauf wieder aus der Wertschöpfungskette herausgenommen werden können.
f) Die Übermittlung erfolgt als pdf, unterzeichnet von der für die Einreichung verantwortlichen Person, sowie von einem bzw. einer eingetragenen GeschäftsführerIn des Unternehmens.
g) Zusätzlich wird der im Zuge der Einreichung elektronisch übermittle Fragebogen ausgewertet. Die Auswertungsergebnisse werden der Jury als zusätzliches Entscheidungskriterium zur Verfügung gestellt. Die Auswertung wird vom SDG-Award-Partner ETHICO durchgeführt, einem Think-Tank für ethisches Handeln in der Wirtschaft, der auf Initiative der Security Kapitalanlage AG (Teil der GRAWE-Group) gegründet wurde und Konzepte für die Messbarkeit von SDGs auf Länder- und Unternehmensebene entwickelt.
FÜR JUGEND: Bewertungs- & Einreich-Kriterien
- Die Vollständigkeit der Bewerbung mit Angaben zu untenstehenden Punkten und unter Bekanntgabe von folgenden Daten ist Voraussetzung für die Bearbeitung der Einreichung:
-
- Vollständiger Name der nominierten Person oder Organisation/Schule/Schulklasse
- Vollständiger Name und Anschrift der/des Nominierungs-Einreichers/Innen
- Kontaktdaten (Telefon – E-mail – Web)
- Vollständiger Name, alle Titel und Funktionen der für die Nominierung verantwortlichen Personen
- Die formlose Einreichung muss Angaben darüber enthalten, welches oder welche der SDGs umgesetzt werden.
- Das umfasst auch Angaben darüber, durch welche konkreten Maßnahmen SDGs umgesetzt werden.
- Eine Begründung, warum die Person/Schule/Organisation in diesem Bereich eine Vorreiterrolle innehat, ist zu formulieren.
- Es muss dargelegt werden, wie und mit welchem Ziel diese Maßnahme bzw. die Maßnahmen entwickelt wurden. Als Nachweis dienen alle Kommunikations-Maßnahmen im Zuge des Projekts (z.B. Projektpapiere, Konzepte, Workshop-Unterlagen, Fotodokumentationen, Nachberichte etc.).
- Die Übermittlung der Nominierung erfolgt als pdf, unterzeichnet von der für die Nominierung verantwortlichen Person.
FÜR MEDIEN: Bewertungs- & Einreich-Kriterien
- Die Vollständigkeit der Bewerbung mit Angaben zu untenstehenden Punkten und unter Bekanntgabe von folgenden Daten ist Voraussetzung für die Bearbeitung der Einreichung:
-
- Vollständiger Name der nominierten Person oder des Mediums
- Vollständiger Name und Anschrift der/des Nominierungs-Einreichers/Innen
- Kontaktdaten (Telefon – E-mail – Web)
- Vollständiger Name, alle Titel und Funktionen der für die Nominierung verantwortlichen Personen
- Die formlose Einreichung muss Angaben darüber enthalten, wie die SDGs in der medialen Berichterstattung auf besondere Weise berücksichtigt wurden und werden.
- Das umfasst auch Angaben darüber, durch welche Maßnahmen gesetzt wurden (z.B. Themenschwerpunkte, Integration in die allgemeine Berichterstattung etc.).
- Eine Begründung, warum die Person/das Medium in diesem Bereich eine Vorreiterrolle innehat, ist zu formulieren.
- Es muss dargelegt werden, wie und mit welchem Ziel diese Maßnahme bzw. die Maßnahmen kommunikativ transportiert wurden. Als Nachweis dienen alle publizierten Medienberichte und Presse-Clippings.
- Die Übermittlung der Nominierung erfolgt als pdf, unterzeichnet von der für die Nominierung verantwortlichen Person.
FÜR GEMEINDEN & KOMMUNEN: Bewertungs- & Einreich-Kriterien
- Die Vollständigkeit der Bewerbung mit Angaben zu untenstehenden Punkten und unter Bekanntgabe von folgenden Daten ist Voraussetzung für die Bearbeitung der Einreichung:
-
- Vollständiger Name der Stadt bzw. Gemeinde inkl. PLZ und Gemeindenummer
- Vollständige Anschrift der zuständigen Verwaltungsbehörde
- Kontaktdaten (Telefon – E-mail – Web)
- Vollständiger Name, alle Titel und Funktionen der für die Einreichung verantwortlichen RepräsentantIn der Kommune
- Die formlose Einreichung muss Angaben darüber enthalten, welches oder welche der SDGs umgesetzt werden.
- Das umfasst auch Angaben darüber, durch welche konkreten Maßnahmen SDGs umgesetzt werden.
- Eine Begründung, warum die Stadt bzw. Gemeinde in diesem Bereich Branchenpionier ist, oder sonst eine Vorreiterrolle innehat, ist zu formulieren.
- Es muss dargelegt werden, wie und mit welchem Ziel diese Maßnahme bzw. die Maßnahmen in die kommunale Strategie integriert wurden, z.B. ob die Umsetzung eines oder mehrerer SDGs als zentrales Ziel der Stadt bzw. der Gemeinde definiert wurde etc. Als Nachweis dienen die entsprechenden Beschlüsse der kommunalen Entscheidungs-Kremien bzw. die Bürgerkommunikation bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen. Grundsätzlich gilt: Die Maßnahmen sollten so gestaltet sein, dass sie integrierter Bestandteil der kommunalen Entwicklungsstrategie sind und nicht beliebig wieder herausgenommen werden können.
- Die Übermittlung der Einreichung erfolgt als pdf, unterzeichnet von der für die Einreichung verantwortlichen Person sowie von dem/der BürgermeisterIn der Stadt bzw. Gemeinde.
Wahl der GewinnerInnen
Jedes anwesende Mitglied des Ethik-Beitrats bei der Jury-Sitzung, die im Anschluss an die Einreichungs-Deadline stattfindet, verfügt über eine gleichberechtigte Stimme. Für die Wahl der Gewinner werden folgende Punkte besonders berücksichtigt:
- Der Ideenreichtum bei der Umsetzung eines SDG Ziels.
- Wie die Abbildung der SDG-Idee in Prozessen und Produkten erfolgt.
- Wie die Einbeziehung der MitarbeiterInnen und StakeholderInnen erfolgt.
- Das Engagement und StakeholderInnen-Dialoge der Unternehmensführung.
- Die Auswertung des bei der Einreichung von Unternehmen ausgefüllten Fragebogens, die vom SDG-Award-Partner ETHICO durchgeführt wird – einem Think-Tank für ethisches Handeln in der Wirtschaft, der auf Initiative der Security Kapitalanlage AG (Teil der GRAWE-Group) gegründet wurde und Konzepte für die Messbarkeit von SDGs auf Länder- und Unternehmensebene entwickelt.
Es werden von der Jury maximal 3 Gewinner prämiert. Darüber hinaus hat der Vorstand und die Geschäftsführung des SENAT DER WIRTSCHAFT, dem Ethik-Beirat ein Unternehmen für einen Special-SDG-Award vorzuschlagen. Dieser Vorschlag beruht auf langfristigen Anstrengungen im Sinne der SDGs mit außergewöhnlichen, für Wirtschaft und Gesellschaft maßgeblichen Erfolgen in diesem Bereich.
Die Prämierung
Die Prämierung erfolgte bisher im Rahmen der Jahresausklangs-Veranstaltung des SENAT DER WIRTSCHAFT.
Dieses Jahr findet die Verleihungs-Gala des Austrian SDG-Awards am 16. Oktober 2023 im Nationalratssaal des Österreichischen Parlaments in Wien statt.
Als Gäste werden über 200 Unternehmer, Repräsentant aus Politik, Kultur und Wissenschaft sowie maßgeblicher NGO-Organisationen erwartet. Die anwesenden Senatorinnen und Senatoren des SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich sind allesamt Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Gründer oder Eigentümer ihrer Unternehmen.
Die GewinnerInnen 2017
HALI Büromöbel, vertreten durch DI Inge Hiebl.
Buchdruckerei Lustenau, vertreten durch Mag.aChristine Schwarz-Fuchs.
Brauerei Hirt, vertreten durch Mag. Mario Donner.
VBV Vorsorgekasse: Das Unternehmen erhielt einen SDG-Special Award für den Beitrag zur Nachhaltigkeitsaus-richtung der Finanzbranche. Er wurde von Vorstands-vorsitzenden KR Heinz Behacker und GF Mag. Peter Eitzenberger entgegengenommen.
Die GewinnerInnen 2018
Europlast Kunststoffbehälterindustrie GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dipl.-Ing. Dr. techn. Arthur Primus.
OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH, vertreten durch CEO Mag. Günther Jedliczka.
Österreichische Hagelversicherung VVaG, vertreten durch Vorstandsvorsitzenden Dr. Kurt Weinberger.
Reparatur- und Service-Zentrum R.U.S.Z. wurde mit dem diesjährigen SDG-Special-Award 2018 ausgezeichnet, dessen Gründer und Geschäftsführer Sepp Eisenriegler, MBA, den Award entgegennahm.
Die Gewinner 2020
In der Kategorie “Initiativen von und für Jugend“:
- die Webapplikation “Talentloop” – eine berufliche Orientierungshilfe für Jugendliche
- RC ReUsedie HAK/HAS Lustenau mit dem Projekt “Let’s Change” – einer Hoffnungswerkstatt für Jugendliche
- sowie der Verein “Initiative für Teaching Entrepreneurship” mit dem Spiel “Next Generation Of Changemaker” ausgezeichnet.
Die Gewinner in der Kategorie “Gemeinden“:
- Stadtgemeinde Trofaiach (Steiermark)
- die Marktgemeinde Kremsmünster (Oberösterreich)
- die Leaderregion KUUSK (Kufstein und Umgebung, Untere Schranne, Kaiserwinkl
Die Gewinner in der Kategorie “Unternehmen“:
- RC ReUse, dem Betreiber eines Kaufhauses mit gebrauchten und upgecycelten Waren
- die Zauner Group mit ihrem ganzheitlichen CSR Management
- Zotter Schokolade für ihre biologisch und fair produzierten Schokoladen
Die Sieger in der Kategorie “Medien/Journalisten“:
- das Original Magazin, ein Magazin für nachhaltige Lebenskultur
- der Klima-Podcast 5MinutenClimateChance (5mcc)
- Öko-Invest, das Magazin für nachhaltiges Investieren
Den “Special Award” durfte der Vorstandsvorsitzende Markus Zeilinger für die nachhaltige Vorsorgekasse Fair Finance entgegennehmen. Der “Preis der Jury” wurde an Michaela Reitterer übergeben. Die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) ist Inhaberin und Geschäftsführerin des “Boutiquehotels Stadthalle”, dem weltweit ersten rein biologisch und nachhaltig geführten Plusenergie-Stadthotel, das damit auch SDG-konform ist.
Die Gewinner 2021
In der Kategorie „INITIATIVEN VON UND FÜR JUGEND“ wurden ausgezeichnet:
– ACD, Agency for Cultural Diplomacy, für die Orange Feder Initiative
– Jugendbotschafter für UN-Kinderrechte und SDG der Caritas Auslandshilfe Vorarlberg
– Schule des Essens goes Lehrlinge (FiBL)
Die Gewinner in der Kategorie „GEMEINDEN“:
– Bürgermeister Gerhard Beer nahm den Preis für die Gemeinde Hittisau entgegen
– Bürgermeister Karl Staudinger erhielt den Preis für den Gemeindeverbund VAMoS – Vöckla-Ager mocht Sinn
– Bürgermeister Anton Silber übernahm den Preis für den Bezirk Steyr/21 Gemeinden
Bei den „UNTERNEHMEN“ gingen die Preise an:
– Gebrüder Woerle GmbH, in der Unterkategorie „Große Unternehmen“
– Komptech GmbH, in der Unterkategorie „Mittlere Unternehmen
– Lafnitztaler Bauernspezialitäten, in der Unterkategorie „Kleine Unternehmen“
Der zum ersten Mal verliehene Startup-Nachhaltigkeitspreis ging an Green Sentinel GmbH
Den „SPECIAL AWARD“ gewann:
– Senatorin Prof. hc. Marga Brigitte Wagner-Pischel mit ihrer Stipendien-Initiative in der Danube Private University.
Der „Preis der Jury“ ging an:
– Dr. Kurt Weinberger (Vorsitzender der Österreichische Hagelversicherung), für seinen unermüdlichen Einsatz gegen Bodenversiegelung.
Die Gewinner in der Kategorie „MEDIEN/JOURNALISTEN“:
– Brutkasten Earth
– Ethik.Guide
– Katharina Sigl – Buch „Wie nachhaltig ist die Digitalisierung für Mensch, Umwelt und Organisation wirklich?“
Die Gewinner 2023
In der Kategorie „INITIATIVEN VON UND FÜR JUGEND“ wurden ausgezeichnet:
• “Paten für alle“, CoEUr-Projekte fördern europäisches Bewusstsein bei jungen Erwachsenen mit Fluchthintergrund durch transnationale Vernetzung und politische Partizipation
• FutureConvent: Förderung technischer Lösungen im Einklang mit SDGs sowie Rolle als Brücke zwischen Bildung, Wirtschaft und einer nachhaltigen Zukunft.
• Jugendgemeinderat Kufstein: politische Bildung, soziales Engagement und Sensibilisierung für gesellschaftliche Themen
Die Gewinner in der Kategorie „GEMEINDEN“:
• Gemeinde Doren, Schulerhalterverband Hittisau: Projekt “LOKAL – Mittagstisch mit Mehrwert” fördert gesunde Ernährung und regionale Vielfalt im Vorderwald.
• Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt: wegweisende frühzeitige Maßnahmen im städtischen Klimaschutz und partizipative Entscheidungsprozesse
• Inkoba Region Freistadt: bekämpft effektiv Bodenversiegelung trotz veralteter Raumordnung in Österreich
Bei den „UNTERNEHMEN“ gingen die Preise an:
• AMAG Austria Metall AG, in der Unterkategorie „Großunternehmen“
o Fokus auf Kreislaufwirtschaft und SDGs in umfassenden Nachhaltigkeitsprogrammen
• Kurhaus Schärding Barmherzige Brüder, in der Unterkategorie „Mittlere Unternehmen“
o Vorreiter in ganzheitlicher Naturheilkunde, international anerkannt für Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung.
• HSR Heutrocknung SR GmbH, in der Unterkategorie „Kleine Unternehmen“
o nachhaltige Heutrocknung und natürliche Fütterung
• Acker Österreich gemeinnützige GmbH, in der Unterkategorie „Kleinstunternehmen“
o fördert Nachhaltigkeit im Lebensmittelbereich durch Bildungsprogramme
Den „SPECIAL AWARD“ gewann:
Mit dem diesjährigen Special Austrian SDG-Award 2023 wurde Mag. Christine Schwarz-Fuchs, für ihr herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit und ihren Einsatz für das Gemeinwohl , ausgezeichnet.
Die Gewinner in der Kategorie „MEDIEN/JOURNALISTEN“:
• Planet Matters: zweitgrößte Umweltbewegung auf TikTok, für den Kampf gegen Plastikmüll und zur Förderung des Umweltbewusstseins.
• BAIT Media GmbH: Faktencheck für Teenager zur Förderung von Medienkompetenz und Demokratieverständnis
• Kleine Zeitung/Next: mit dem Instagram Nachhaltigkeitsformat „For Future“
Dr. Stephan Sharma, Vorstandsvorsitzender der Burgenland Energie AG, wurde mit dem Preis der Jury für seine bemerkenswerte Initiative ‘Klimaschutz macht Schule’, die Kindern einen frühen Zugang zu Umweltschutz, Nachhaltigkeit und sauberer Energieproduktion ermöglicht, ausgezeichnet. Ebenso für sein bemerkenswertes Engagement für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
ZUR EINREICHUNG
EINREICHUNGEN SIND AB SOFORT MÖGLICH.
Einreichschluss ist Freitag, der 11. Oktober 2019, Eingang bis 23.59 Uhr
Einreichungen durch