GUSCHLBAUER wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich

Neu im Senat der Wirtschaft: Die Firma Guschlbauer ist nicht nur ein wirtschaftlicher Leuchtturm in Oberösterreich, sondern sie zeichnen sich durch ihre hohe Qualität ihrer Produkte, aber auch ihrer gelebten Nachhaltigkeit aus!

UKO GROUP wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich

Neu im Senat der Wirtschaft: Die eigentümergeführte UKO Group verfügt über ein vielfältiges Unternehmens-Portfolio in den Bereichen Warenautomaten, Projektentwicklung & Vermietung, Tourismus und Sport.

RWT Hornegger & Thor GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich

Neu im Senat der Wirtschaft: Die Firma RWT Hornegger & Thor GmbH stellt Motorkomponenten und Präzisionsteile her, unter anderem für die Fahrzeug- und Flugzeugindustrie sowie für den Bereich Motorsport.

31. Januar 2022 | Senat der Wirtschaft kritisiert „Energiegipfel“ der Bundesregierung und verlangt für KMUs rasch wirkende Unterstützung

KOBL GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich

Neu im Senat der Wirtschaft: KOBL GmbH, hinter der die Familie Gadermaier vom Biohof Koblstatt steht. Der Hof ist seit 200 Jahren in den Händen der Familie und wird heute von Karin und Peter biologisch bewirtschaftet.

ENKI Solutions GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich

Neu im Senat der Wirtschaft: aeoon Technologies GmbH, Lösungen für den industriellen Digitaldruck – entwickelt und produziert in Österreich

aeoon Technologies GmbH wird Teil des Senats der Wirtschaft Österreich.

Neu im Senat der Wirtschaft: aeoon Technologies GmbH, Lösungen für den industriellen Digitaldruck – entwickelt und produziert in Österreich

STEUERFREIER ARBEITGEBERZUSCHUSS FÜR GRÜNE MOBILITÄT

Umweltbewusste Unternehmen aus Österreich wollen ihren Teil zur Klimawende beitragen, sind jedoch bei der nachhaltigen Arbeitskräftemobilität durch die unklaren gesetzlichen Regelungen beschränkt.

Während es für einige Bereiche der Mitarbeitermobilität bereits klare Regelungen gibt (Jobticket, sachbezugsbefreite Elektroautos), sind die Regelungen in einigen Bereichen unklar oder nicht konsequent. Eine einheitliche Regelung der Steuerbefreiung und Befreiung von Sozialversicherungsabgaben nachhaltiger Mitarbeitermobilität würde hier sowohl eine Vereinfachung für die Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung schaffen. Die Budgets mit 186€ einkommenssteuerbefreiten Sachbezug / Jahr sind vielerorts bereits ausgeschöpft, und es stellt eine große Hürde dar, vor der Einführung grüner Mitarbeitermobilität, durch die Modalitäten aller Ausnahmen zu manövrieren.

Die Lösung wäre sehr einfach: Befreiung aller Formen von arbeitgebergestützter grüner Mobilität – sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialabgabenpflicht. Die einfachste Lösung zur Umsetzung wären steuerfreie & sozialabgabenbefreite Mobilitätsgutscheine – ein vom Arbeitgeber gewährtes steuerfreies & sozialabgabenbefreites Budget für Mitarbeiter, im Rahmen dessen jede Form von nachhaltiger Mobilität finanziert werden kann.

Ausgangspunkt

Nachhaltige Mobilität wird derzeit vom Gesetzgeber bereits in einigen Bereichen steuerlich bzw. abgabentechnisch begünstigt. Die Lösungen sind jedoch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer zu überblicken und regeln ähnliche Tatbestände sehr unterschiedlich. Als Beispiel soll die Aufladung von Elektro- Autos bei Arbeitgebern hergenommen werden: Falls ein Elektroauto (lohnsteuerfrei und ohne Zahlung von Sozialabgaben) dem Arbeitnehmer als Dienstwagen überlassen wird, ist die Aufladung beim Arbeitgeber auch frei von Steuern oder Abgaben für den Arbeitnehmer. Falls es das eigene Elektrofahrzeug ist, jedoch nicht. Oder im Falle des Jobtickets: Falls der Arbeitnehmer lieber eine Netzkarte hätte, um auch privat nachhaltige Strecken zu fahren, ist dies nicht möglich, da die Karte vom Arbeitgeber gekauft werden muss und es nur eine Streckenkarte sein darf (außer die Netzkarte kostet maximal so viel wie die Streckenkarte). Eine Variante mit einem direkten Zuschuss des Arbeitgebers würde hier auch privat mehr grüne Mobilität encouragieren. Falls eine Unterstützung von Mobilität nicht in eine der Ausnahmen fällt, müssen die maximal 186€ / Jahr sachbezugsbefreite Mitarbeitergeschenke dafür verwendet werden, die jedoch vielerorts bereits für Gutscheine um Weihnachten ausgeschöpft werden.

 

Maßnahme/Lösungsansatz

Befreiung aller Formen von arbeitgebergestützter grüner Mobilität – sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialabgabenpflicht. Dies würde nicht nur die Verwaltung für Arbeitgeber flexibler und einfacher gestalten, sondern auch die Lohnverrechnung vereinfachen und die Finanzämter, etc. entlasten, da alle Mobilität gleichbehandelt werden würde. Die einfachste Lösung zur Umsetzung wären steuerfreie & sozialabgabenbefreite Mobilitätsgutscheine – ein vom Arbeitgeber gewährtes steuerfreies & sozialabgabenbefreites Budget für Mitarbeiter, im Rahmen dessen jede Form von nachhaltiger Mobilität finanziert werden kann.

 

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BMK folgt der Empfehlung des SENATs: Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 nun möglich!

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat am 16. September den Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) erstellt und zur Begutachtung freigegeben. Die Begutachtungsfrist läuft bis 28. Oktober 2020.

Es freut uns ganz besonders, dass eine von Senator Johannes Leitner, Mitinhaber und Geschäftsführender Gesellschafter des mit 450 Mitarbeitern im DACH-Raum agierenden Tiroler Elektrounternehmens Fiegl & Spielberger, formulierte Kernempfehlung, die von Vertretern des SENAT DER WIRTSCHAFT in Begleitung  von Senator Leitner aus Anlass unseres Besuches am 14. Februar 2019 beim damaligen Generalsekretär im Umweltministerium Herrn Josef Plank vorgebracht wurde, gehört und nunmehr im Entwurf festgeschrieben wurde: Energiegemeinschaften, die direkte Verbindung von Stromerzeugern und Stromverbrauchern, werden ab 2021 bis zur Netzebene 5 (Mittelspannungsnetz und Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk – Regionalbereich) möglich (EAG §75). Zum Zeitpunkt unseres Besuchs schien diese Forderung noch vor enormen Hürden zu stehen, die zu durchbrechen sich aber Gen.-Sekr. Plank offensichtlich in Folge unseres Besuchs zur Aufgabe gemacht hat. Wir danken ihm nochmals für seinen Einsatz!

Auch sonst begrüßt der SENAT DER WIRTSCHAFT den EAG-Entwurf, auch wenn an einigen Stellen eine Nachschärfung notwendig wäre, insbesondere zur Förderung der Regionalität, wie wir dies in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der ARGE Gemeinschaftsenergie Entwicklungs- und Betreiber- Gesellschaft, bestehend aus engagierten und in Energiefragen sachkundigen Mitgliedern des SENATS darlegen. Ebenso müssten auch die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für schnellere Projektgenehmigungen geschaffen  und auf Bundesländer-Ebene ausreichend Projektflächen zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls wird mit diesem Gesetzesvorhaben nun endlich auch in Österreich die Energiewende eingeleitet!

Senator Leitner bedankt sich für das Engagement des SENAT und betont dabei: “Der Senat wirkt als Sprachrohr zu politischen Entscheidungsträgern, wodurch wir die Erforderlichkeit einer Strom-Weiterleitung für Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 thematisieren konnten. Dies ist ein ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass Energiegemeinschaften sowohl im urbanen, als auch ländlichen Bereich, überhaupt funktionieren können.

Uns ist es wichtig, gemeinsame Werte zu verfolgen und schätzen es dabei, Kooperationsansätze und Synergien nutzen zu können. Aus diesem Grund sind wir stolze Partner im SENAT DER WIRTSCHAFT.”

 

>> DOWNLOAD: Die Energienutzung der Zukunft