2023-Nr.1 | Wettbewerbsrecht & Energiemärkte

2022-Nr.6 | Wirtschaftsstandort Österreich

2022-Nr.2 | FLEXIBLE KAPITALGESELLSCHAFT – JETZT!

STEUERFREIER ARBEITGEBERZUSCHUSS FÜR GRÜNE MOBILITÄT

Umweltbewusste Unternehmen aus Österreich wollen ihren Teil zur Klimawende beitragen, sind jedoch bei der nachhaltigen Arbeitskräftemobilität durch die unklaren gesetzlichen Regelungen beschränkt.

Während es für einige Bereiche der Mitarbeitermobilität bereits klare Regelungen gibt (Jobticket, sachbezugsbefreite Elektroautos), sind die Regelungen in einigen Bereichen unklar oder nicht konsequent. Eine einheitliche Regelung der Steuerbefreiung und Befreiung von Sozialversicherungsabgaben nachhaltiger Mitarbeitermobilität würde hier sowohl eine Vereinfachung für die Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung schaffen. Die Budgets mit 186€ einkommenssteuerbefreiten Sachbezug / Jahr sind vielerorts bereits ausgeschöpft, und es stellt eine große Hürde dar, vor der Einführung grüner Mitarbeitermobilität, durch die Modalitäten aller Ausnahmen zu manövrieren.

Die Lösung wäre sehr einfach: Befreiung aller Formen von arbeitgebergestützter grüner Mobilität – sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialabgabenpflicht. Die einfachste Lösung zur Umsetzung wären steuerfreie & sozialabgabenbefreite Mobilitätsgutscheine – ein vom Arbeitgeber gewährtes steuerfreies & sozialabgabenbefreites Budget für Mitarbeiter, im Rahmen dessen jede Form von nachhaltiger Mobilität finanziert werden kann.

Ausgangspunkt

Nachhaltige Mobilität wird derzeit vom Gesetzgeber bereits in einigen Bereichen steuerlich bzw. abgabentechnisch begünstigt. Die Lösungen sind jedoch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer zu überblicken und regeln ähnliche Tatbestände sehr unterschiedlich. Als Beispiel soll die Aufladung von Elektro- Autos bei Arbeitgebern hergenommen werden: Falls ein Elektroauto (lohnsteuerfrei und ohne Zahlung von Sozialabgaben) dem Arbeitnehmer als Dienstwagen überlassen wird, ist die Aufladung beim Arbeitgeber auch frei von Steuern oder Abgaben für den Arbeitnehmer. Falls es das eigene Elektrofahrzeug ist, jedoch nicht. Oder im Falle des Jobtickets: Falls der Arbeitnehmer lieber eine Netzkarte hätte, um auch privat nachhaltige Strecken zu fahren, ist dies nicht möglich, da die Karte vom Arbeitgeber gekauft werden muss und es nur eine Streckenkarte sein darf (außer die Netzkarte kostet maximal so viel wie die Streckenkarte). Eine Variante mit einem direkten Zuschuss des Arbeitgebers würde hier auch privat mehr grüne Mobilität encouragieren. Falls eine Unterstützung von Mobilität nicht in eine der Ausnahmen fällt, müssen die maximal 186€ / Jahr sachbezugsbefreite Mitarbeitergeschenke dafür verwendet werden, die jedoch vielerorts bereits für Gutscheine um Weihnachten ausgeschöpft werden.

 

Maßnahme/Lösungsansatz

Befreiung aller Formen von arbeitgebergestützter grüner Mobilität – sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialabgabenpflicht. Dies würde nicht nur die Verwaltung für Arbeitgeber flexibler und einfacher gestalten, sondern auch die Lohnverrechnung vereinfachen und die Finanzämter, etc. entlasten, da alle Mobilität gleichbehandelt werden würde. Die einfachste Lösung zur Umsetzung wären steuerfreie & sozialabgabenbefreite Mobilitätsgutscheine – ein vom Arbeitgeber gewährtes steuerfreies & sozialabgabenbefreites Budget für Mitarbeiter, im Rahmen dessen jede Form von nachhaltiger Mobilität finanziert werden kann.

 

Das vollständige Plädoyer JETZT DOWNLOADEN

 

Positionspapier 2021: Roadmap für die unternehmerische Zukunft in Österreich

Neues Positionspapier fordert Maßnahmen zur Stärkung der heimischen Startups & KMU

Gemeinsam mit Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Junge Wirtschaft (JW), Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) und insgesamt 40 weiteren Unterstützern veröffentlichten wir ein neues Positionspapier, das fünf Forderungen an die Regierung zur Stärkung der heimischen Startup- und KMU-Landschaft beinhaltet.

1. Mitarbeiterbeteiligung

Für den Erfolg von innovativen KMUs und Startups sind hochqualifizierte Fachkräfte essenziell. Um diese zu finden und an das Unternehmen zu binden, empfehlen wir eine einfachere Form der Beteiligung von MitarbeiterInnen ohne hohen bürokratischen Aufwand und mit klarer, attraktiver Besteuerung. So werden wir ‚beim Kampf‘ um die besten Köpfe international wettbewerbsfähiger.

2. Neue Rechtsform

Die österreichische GmbH ist keine zeitgemäße Rechtsform für Startups, weil sie neben hohen Mehrkosten und bürokratischen Aufwänden, vor allem für internationale Investoren eine große Hürde darstellt. Es muss rasch eine neue Rechtsform geschaffen werden, die eine formfreie, digitale Gründung, eine einfache Übertragung von Anteilen und unkomplizierte Kapitalerhöhungen ermöglicht.

3. Beteiligungsfreibetrag 

Der dritte Punkt umfasst die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags, damit bereits vorhandenes, privates Kapital für Startups und KMU aktiviert werden kann. Konkret empfehlen wir die Einführung einer Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je Investor:in. Für Österreichs Unternehmen bringt das eine Stärkung ihres Eigenkapitals und für potenzielle InvestorInnen zusätzliche Anreize in die heimische Wirtschaft zu investieren.

4. Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Startups und KMU

Österreich über vergleichsweise wenig staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des betrieblichen Eigenkapitals. Wir schlagen daher die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds vor, der neues Eigenkapital verdoppelt. Der von der Regierung eingeführte Covid-Start-up-Hilfsfonds war ein erfolgreiches Tool, das sich als Zukunftsfonds langfristig etablieren sollte.

5. Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarkts

Außerdem braucht es für die Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarktes einen eigenen Dachfonds, der das derzeit still liegende Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen aktiviert. Damit schaffen wir eine komplett neue Eigenkapitalquelle, sowohl für Startups, als auch KMU.

 

Rückfragehinweis:

Dr. Johannes Linhart
GF – Mittelstands- und Klima-Allianz
j.linhart@senat.at

ENERGIEGEMEINSCHAFT – DIE ENERGIENUTZUNG DER ZUKUNFT

Um die globale Erwärmung zu verhindern und die Klimaziele auf nationaler sowie EU-Ebene zu erreichen, herrscht erheblicher Handlungsbedarf. Neue Technologien sollen den Ausbau erneuerbarer Energie- quellen fördern, die Treibhausgasemissionen senken und die Energieeffizienz erhöhen. Der Zusammenschluss zu Energiegemeinschaften könnte Gemeinden zu den zentralen Akteuren auf dem Energiemarkt der Zukunft werden lassen.
Was sind Energiegemeinschaften?
In einer Energiegemeinschaft schließen sich mehrereAkteure wie Haushalte, Gemeinden und Unternehmen in einem Netz zusammen. Gemeinsam können sie erneuerbare Energieträger wie Photovoltaik-oder Windkraftanlagen errichten und die darausgewonnene Energie nach Bedarf untereinander verteilen und nutzen. Dadurch werden die Akteure von passiven Konsumenten zu aktiven „Prosumern“. Der Großteil des Energiebedarfs kann so aus eigener Stromgewinnung gedeckt werden, während überschüssige Energie ins Netz eingespeist wird.
Welche Vorteile bringen
  • Positionierung
    der Gemeinde als verantwortungsbewusste Vorreiterin der Energiewende
  • Aktive Beteiligung
    der Bürger zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft
  • Stärkung
    der regionalen Wirtschaft durch die Umsetzung innerhalb einer Gemeinde
  • Sicherstellung der Energieversorgung
    und der Arbeitsplätze in der Region
  • Unabhängigkeit
    von Preisschwankungen und langfristige Reduktion der Energiekosten
  • Ausbau
    erneuerbarer Energiequellen und sektorenübergreifende Kooperationen sind fundamental für eine Energiewende

> ALLE WEITEREN DETAILS: BITTE HIER KLICKEN

 

2019-Nr.2 | UN-NACHHALITIGKEITSZIELE: JETZT HANDELN!

2019-Nr.1 | AIFM-GESETZ – GLEICHE ANLAGECHANCEN FÜR ALLE!