Recycling? Unbedingt, aber nicht so!
Österreich hat es wieder einmal geschafft: EU-Richtlinien werden realitätsfern und überschießend in nationales Recht umgesetzt – das berühmte „GOLD-PLATING“ – so auch bei den Richtlinien zur Vermeidung bzw. Reduktion von Plastikmüll, und hier insbesondere bei der Rücknahmeverpflichtung von Einwegverpackungen. Die vom Klimaschutzministerium erlassene Pfandverordnung für Einwegverpackungen ist in der beschlossenen Form für Automatenbetreiber sowie weitere Sonderverkaufsformen wie Lieferdienste, Würstelstände, Trafiken etc… im Vergleich zu Lösungen anderer EU-Staaten ungerecht und mit zusätzlicher aufwendiger Bürokratie belastet, mitunter auch gar nicht umsetzbar.
Der SENAT DER WIRTSCHAFT fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Klimaschutzministerium auf, die Pfandverordnung wie folgt zu reformieren:
- Automaten und Sonderverkaufsformen (Würstelstand, Trafik, Lieferdienst…)sind von der Rücknahmeverpflichtung auszunehmen, ohne eineAusgleichszahlung leisten zu müssen,
- Verzicht auf die verpflichtete Bar-Rückzahlung des Flaschenpfandes undakzeptieren von ausschließlich bargeldlosen Zahlungen bei kleinen(manuellen) Rücknahmeautomaten.