Novellierung des Heimfallsrechts zugunsten des Umweltschutzes

Der SENAT DER WIRTSCHAFT schlägt der Bundesregierung und dem Nationalrat vor, das österreichische Erbrecht dahingehend zu novellieren, dass Heimfälle sowie erbloser Nachlass für Österreichs Umweltschutzverpflichtungen, die sich zum Beispiel aus EU-Verpflichtungen wie dem Green-Deal oder der bevorstehenden Renaturierungsrichtlinie ergeben, herangezogen werden.

Dieser Vorschlag schädigt weder juristische noch natürliche Personen und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Ganz im Gegenteil verhindert er aktive Kosten, die anfallen würden, um gemäß den EU-Vorgaben aber auch aufgrund der ökologischen Notwendigkeit Flächen zu renaturieren.