Der Senat der Wirtschaft rät Unternehmen, im Rahmen des Privat Enforcement Schadenersatzforderungen geltend zu machen. 

Wien (OTS) – Endlich tut sich was: Der SENAT DER WIRTSCHAFT drängt auf Basis der Initiative und Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt schon seit Monaten die Bundeswettbewerbsbehörde den Energiemarkt zu untersuchen und rät mittelständischen Unternehmen auf rechtlicher Ebene, gegen die Preispolitik der teilstaatlichen Energiewirtschaft vorzugehen. Marktmachtmissbrauch und überhöhte Energiepreise sind die Basis dieser Empfehlung. Der Zwischenbericht der Task-Force Energie, welcher am 27. Juni 2023 von der BWB gemeinsam mit der E-Control veröffentlicht wurde, bestätigt nun im Wesentlichen unsere Kritikpunkte und die Wettbewerbsbehörde ist bereit Verfahren gegen Energiekonzerne einzuleiten. 

Dabei geht es um folgende Punkte:

  1. Landesenergieversorger sind nach Darstellung der Task-Force aus Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control in den eigenen Verteilernetzgebieten als regional marktbeherrschend einzustufen.
  2. Der Wettbewerb am österreichischen Energiemarkt ist zum Erliegen gekommen, kleinere Anbieter wurden vom Markt gedrängt, hohe Preise sind die unmittelbare Folge.
  3. Die Task-Force stellt in ihrem Zwischenbericht fest, dass sich die größten 10 Anbieter, fast allesamt Landesenergieversorger, aus dem bundesweiten Marktgebiet zurückgezogen, ihre Angebote auf das konzerneigene Verteilernetz beschränkt und Kunden diskriminiert haben.  
  4. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird nun ergänzende Informationen von den Energieversorgungsunternehmen abfragen. Damit sind aus unserer Sicht Verfahren nach dem Kartellgesetz eine wahrscheinliche Folge. 

Prof. Dr. Georg Zanger zeigt schon seit Monaten die Verwerfungen im Energiemarkt auf: „Das Kartellrecht pönalisiert derartige Angebotsstrategien, insbesondere im Kontext einer marktbeherrschenden Stellung. Kartellrechtswidriges Verhalten darf sich aber nicht lohnen, schon gar nicht für Unternehmen der öffentlichen Hand, die eigentlich der Allgemeinheit verpflichtet wären. 

Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft, legt nach:Jedem durch die überhöhten Energiepreise geplagten Unternehmen ist dringend zu raten, Entschädigungen gerichtlich geltend zu machen!