Notariatsakte sowie Unterschriftsbeglaubigung durch Notare via elektronischer Kommunikation nun zulässig!
Eine der wichtigen Forderungen des SENAT DER WIRTSCHAFT wurde im 4. Covid-19-Gesetz am 2.4.20 umgesetzt.
Die Errichtung eines Notariatsakts sowie eine Unterschriftsbeglaubigung durch Notare via elektronischer Kommunikation ist zulässig geworden. Dies war ein wichtiges Anliegen des Senats, denn aufgrund der derzeitigen Ausgangsrestriktionen (Homeoffice!) konnten viele Verträge die das Einschreiten eines Notars bedurften, nicht durchgeführt werden. Zahlreiche Geschäftsaktivitäten, die von zuhause aus erledigt werden könnten, waren dadurch blockiert. Wir wurden von Senator Andreas Gassner vom RHCS GmbH auf diesen geschäftsbehindernden Umstand hingewiesen, wofür wir im Namen unseres Netzwerks danken.