Presseinformation – Senat der Wirtschaft
Ein Zukunftsdialog des Senats der Wirtschaft gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund in der Wirtschaftskammer/Bezirksstelle Pinzgau
Zell am See: Allerorts wird von Disruption gesprochen, aber es fällt oftmals schwer, jene Innovationen, die in Zukunft Bestand haben werden, aus den Unternehmen selbst zu generieren. Die Frage, ob man nun sein gesamtes Geschäftsmodell überdenken oder gar total verändern muss, sollte dringend gestellt werden. Nur wer gibt darauf die richtigen Antworten? Um dies zu diskutieren und gleichzeitig den Zugang zu innovativen Start-Ups zu erleichtern, hat der Senat der Wirtschaft das Projekt „Innovationsmacher“ ins Leben gerufen.
Diese Initiative soll Unternehmen mit Start-Ups in Kontakt bringen, um gemeinsam an innovativen Lösungen für die Zukunft zu arbeiten. „Der Schritt mit jungen Kreativen zusammenzuarbeiten ist nicht immer so einfach, da wird es noch die ein oder andere Barriere zu überwinden geben, aber wir sehen immer wieder, dass dort, wo Kooperationen starten, viel Interessantes für beide Seiten herauskommt“, zeigt sich Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senats der Wirtschaft, überzeugt von der Innovationsmacher Idee. Diese unterstützt auch Carmen Boschele vom Wirtschaftsbund, die die Gäste in der Wirtschaftskammer-Bezirksstelle Pinzgau zum Zukunftsdialog der Initiative in Zell am See begrüßte. Im Rahmen dieser Veranstaltung konnten sich Unternehmerinnen und Unternehmer dem Thema ausgiebig widmen.
KR Mag. Nick W. Kraguljac, Geschäftsführer von Zell-Metall, sieht die Start-Up Szene positiv, denn diese sei durch und durch ideengetrieben. Gemeinsam mit einem etablierten Unternehmen, das auch die nötige Finanzkraft mitbringt, lassen sich diese Ideen leichter verwirklichen. „Allerdings“, so Kraguljac weiter, „muss auch der Mut zur Veränderung gegeben sein.“ Darüber hinaus betont er, dass Innovation vor allem durch Wissen und daher durch Bildung entstehe. Hier müsse Österreich noch in den MINT-Fächern aufholen, damit man den Anschluss nicht verpasse.
Dem schließen sich auch Dipl. Arch. Birgit Maier von Holzbau Maier, und Chris Perkles von Erdbär the #worldchanger, an und betonen, dass es gerade die Schnelligkeit und Risikofreude in Start-Up Unternehmen seien, die Innovationen zulassen, da sie an keine Tradition oder schon vorhandene Unternehmenskultur gebunden seien. Das Zulassen von Fehlern und dadurch die Möglichkeit schnell zu lernen, ist für Perkles, der mit KMUs zusammenarbeitet, ein weiter wichtiger Vorteil.
Dass dabei auch die Politik eine nicht unwesentliche Rolle spielt, zeigt Landtagsabgeordneter Mag. Hans Scharfetter auf. Hier sei die Bundespolitik ebenso betroffen, wie die Landespolitik. Dass im Regierungsprogramm u.a. ein erleichterter Zugang zu Risikokapital vorgesehen ist, sei erfreulich. Scharfetter zeigt dazu auch die, vom Land Salzburg maßgeschneiderten, Fördermaßnahmen für KMUs auf, wie z.B.
„Digital. Salzburg“. Im Rahmen dieser Digitalisierungsoffensive stellt das Land rd. 2,4 Mio. Euro zur Verfügung und will damit Investitionen von rd. 12 Mio. Euro ermöglichen.
Im Rahmen des Projekts „Innovationsmacher“, kooperiert der Senat der Wirtschaft mit der Neuroperformance Group. „Unser Unternehmenszweck ist es, Start-Ups und Unternehmen zusammenzuführen, die sich optimal ergänzen. Dafür müssen auch die Werte beider Unternehmen zusammenpassen“, ist Mag. Gerald Krug-Strasshofer von der Neuroperfomance Group überzeugt.
Die intensive Diskussion im Anschluss zeigte auf, wie wichtige solche Veranstaltungen sind, um Vorurteile abzubauen, neue Ideen zu generieren und Mut zur Umsetzung zu erwecken.
Unter den Gästen gesichtet wurden u.a.:
LAbg. Bgm. Hannes Schernthaner, Bürgermeister Fusch
Mag. Christian Reinhart, Hotel Tauernhof Kaprun
Eric-Jan Kaak, Emco-Test Prüfmaschinen
Ing. Mag. Hans Christian Pfarrkirchner, ITG Innovationsservice Salzburg
Nathalie Hutter, Dirmeier Schanktechnik GmbH
Albert Herzog, Herzog Bau GmbH
Herbert Astl, Farmlifes GmbH

v.l.n.r.: Chris Perkles (Erdbär the #worldchanger), LAbg. Mag. Hans Scharfetter, Mag. Gerlad Krug-Strasshofer (Neuroperformance Group), Dipl.-Arch. Birgit Maier (Holzbau Maier), KR Mag. Nick W. Kraguljac (Zell-Metall), Hans Harrer (Senat der Wirtschaft)

v.l.n.r.: Ludwig Stepan (Senat der Wirtschaft), Mag. Gerlad Krug-Strasshofer (Neuroperformance Group), Chris Perkles (Erdbär the #worldchanger), Hannes Schernthaner (Bürgermeister Fusch),
Dipl.-Arch. Birgit Maier (Holzbau Maier), LAbg Mag. Hans Scharfetter, KR Mag. Nick Kraguljac (Zell-Metall), Carmen Boschele (Wirtschaftsbund), Hans Harrer (Senat der Wirtschaft)
Copyright: Senat der Wirtschaft
Rückfragehinweis:
Mag. Karin Keglevich-Lauringer
Special Public Affairs e.U.
Tel: 01-5322545-10 oder 0664 3380834
Email: keglevich@spa.co.at
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Vorschlagspapier für Startups
SENAT unterstützt das Vorschlagspapier von SENATs-Partner AVCO
Die COVID-19 Krise zeigt die Notwendigkeit, die Österreichische Wirtschaft zu unterstützen. Das Land braucht insbesondere für das volkswirtschaftlich wichtige Segment der Startup Unternehmen kurzfristig schnelle Hilfe in Form von staatlichen Garantieprogrammen sowie Überbrückungskrediten. Es geht um die Erhaltung von Jobs für tausende Beschäftigte und um die künftige Innovationskraft des Landes.
Insbesondere dann, wenn die Wirtschaft wieder anläuft, wird aber auch mehr privates Eigenkapital gebraucht werden, um durchstarten zu können und damit der Standort international wettbewerbsfähig bleibt. Dieses Kapital kann und sollte nicht mit Steuergeldern finanziert werden, sondern aus privaten Quellen – wie institutionellen und privaten Investoren – aufgebracht werden. Nur das gewährleistet eine nachhaltige und gesunde Wiederbelebung der Österreichischen Wirtschaft.
Daher hat SENATs-Partner AVCO, ua auch mit dem SENAT DER WIRTSCHAFT, in einem nachhaltig angedachten Maßnahmenpaket mehrere Eigenkapital-Instrumente entwickelt, die flexibel und abgestimmt auf die einzelnen Unternehmen angewandt werden können – kurz-, mittel- und langfristig! Das Paket liegt der Regierung bereits vor.
Neben Business Angels spielen langfristig operierende Venture Capital Fonds eine wichtige Rolle bei der Finanzierung und dem Aufbau von Startups. Leider gibt es davon in Österreich – verglichen mit allen Europäischen Ländern – zu wenig. Daher hat die AVCO bereits vor zwei Jahren ein Dachfonds-Konzept entwickelt, das nach Meinung vieler Experten einen wichtigen katalytischen Effekt auf die Ausgestaltung unserer Volkswirtschaft mit mehr risikotragendem Eigenkapital haben wird. Auch dieses gilt es jetzt in die Umsetzung zu bringen.
Wir erwarten nun eine zügige Umsetzung!
Austrian Venture Capital und Venture Capital Organisation
Senator Dr. Rudolf Kinsky
www.avco.at
>> Weitere Infos zu unseren politischen Aktivitäten
SENATs-Mitglied Elastica: Lock-Down führt zu Chancen
Der Salzburger Matratzenproduzent hilft sich selbst – wenn schon nicht geholfen wird.
Der Lock-Down im Handel traf SENATs-Unternehmen Elastica, ein führender Industriebetrieb, spezialisiert auf Matzratzen- und konfektionierte Schaumstoffproduktion in Österreich, mit voller Härte.
Der Geschäftsführer und Senator Philipp Kreutzer schickte alle 85 Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Doch kurze Zeit später wurde die Produktion umgestellt und mit den freigewordenen Kapazitäten werden nun Mund & Nasenschutzmasken produziert – mittlerweile sind 15 Mitarbeiter wieder beschäftigt, die pro Tag 5.000 bis 10.000 MNS-Masken herstellen.
100% Made in Austria – 100% Wertschöpfung bleibt in Österreich – 100% Familienbetrieb, seit 1976.
>> Mehr zu Elastica finden Sie hier
KMUs – sie tragen die Hauptlast in der Coronakrise
Liquiditätsengpässe und Bürokratie sind die größten Herausforderungen
Die Regierung setzt weitreichende Maßnahmen zur Rettung von Unternehmen und deren Mitarbeiter. Doch die Praxis zeigt, wie schwierig und langwierig es ist, bis diese beim Unternehmen ankommen, wenn überhaupt.
Aus der Praxis bietet der SENAT DER WIRTSCHAFT konkrete Lösungsvorschläge. Gemeinsam mit unseren Partnern treten wir mit unseren Kontakten in Ministerien und Kammern in Verbindung, um rasche und praktikable Lösungen für die brennendsten Probleme der KMUs zu erwirken.
UNSERE POLITISCHE ARBEIT:
Der SENAT DER WIRTSCHAFT unterstützt die Petition und die Forderungen des Österreichischen Gewerbervereins (ÖGV).Wir fordern eine PRAKTIKABLE Lösung der Liquiditätsfrage – ohne komplexe Formulare, ohne neue Software, ohne langwierige Genehmigungsverfahren, ohne Auslagerung an Interessensvertetungen, in Anrechnung der bisher gewährten Hilfeleistungen, auf direktem Wege.
>> Unterstützen Sie diese Petition
Der SENAT fordert eine sofortige Auszahlung der Gehälter durch das AMS, oder durch Banken mit Staatshaftung (Email an Bundeskanzler Kurz, Ministerien, Landeshauptleute und WKO)
Der SENAT DER WIRTSCHAFT unterstützt das Vorschlagspapier von SENATs-Partner AVCO (Senator Dr. Rudolf Kinsky, Präsident der AVCO) in Zusammenarbeit mit der AAIA und Austrian Startups. Weitere Details hierzu
Die Details der Forderung entnehmen Sie bitte hier.
für KMUs bis 10 Mitarbeiter (Email an Bundeskanzler Kurz, Ministerien, Landeshauptleute und WKO.
Anpassung im Insolvenzrechts – Fristenaufschub statt Fristverlängerung
Der Nationalrat hat mit dem am 20.03.2020 beschlossenen 2. COVID-19-Gesetz die eher
unbekannte Bestimmung des § 69 Abs. 2a IO dahin gehend geändert, dass dort die
Wendung „Epidemie, Pandemie“ eingefügt wurde.
Inhaltlich bedeutet dies, dass nunmehr auch im Fall einer Epidemie oder Pandemie, wie
derzeit vorliegend, die Frist für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens 120 Tage
beträgt. Bislang galt dies lediglich für Naturkatastrophen.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die vorgenommene Änderung den sichtlich
erwünschten Zweck, nämlich zu verhindern, dass Unternehmer vorschnell Insolvenzanträge für ihr Unternehmen einbringen, erfüllen kann.
§ 69 IO lautet in seinen Absätzen 1 und 2 (weiterhin unverändert):
(1) Auf Antrag des Schuldners ist das Insolvenzverfahren sofort zu eröffnen. Die vom
Schuldner an das Gericht erstattete Anzeige von der Zahlungseinstellung gilt als Antrag.
Im Beschluss auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist jedenfalls das Vorliegen der
Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit zu begründen.
(2) Liegen die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 66 und 67)
vor, so ist diese ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber sechzig Tage nach dem
Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Schuldhaft verzögert ist der Antrag nicht,
wenn die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung sorgfältig betrieben
worden ist.
Nunmehr gilt – legistisch durchaus sinnvoll – die in § 69 Abs. 2a IO genannte Frist von 120
Tagen – wie bereits eingangs erwähnt – auch für den Fall einer Epidemie oder Pandemie.
Unverändert blieben allerdings die Bestimmungen in Abs 2, nach der die Frist nur dann zum
Tragen kommt, wenn der Schuldner „ohne schuldhaftes Zögern“ vorgeht und „die Eröffnung eines
Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung sorgfältig betrieben worden ist“.
Um beurteilen zu können, ob insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vorliegt und daher eine
Pflicht des Geschäftsführers/Vorstandes zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht, ist im
Falle der festgestellten rechnerischen Überschuldung eine Fortbestehensprognose zu erstellen.
Gegenstand der Fortbestehensprognose ist die Beurteilung der künftigen Zahlungsfähigkeit des
Unternehmens innerhalb des primären Planungszeitraums (Primärprognose) sowie der darüber
hinaus gehenden Überlebensfähigkeit des Unternehmens (Sekundärprognose). Der Umfang
einer Fortbestehensprognose hängt vor allem von den Besonderheiten des jeweiligen
Unternehmens ab. Die Größe des Unternehmens (oder der Unternehmensgruppe), die Anzahl
der Mitarbeiter, die Summe des Betriebsvermögens sowie der erzielten Einnahmen und
getätigten Ausgaben haben einen starken Einfluss auf die Anzahl der Parameter, die bei einer
solchen Prognose zu berücksichtigen sind.
Als Primärprognose ist die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit für die nähere Zukunft
glaubhaft, d.h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen.
Darüber hinaus ist an eine Fortbestehensprognose das Erfordernis der Erfüllung eines
Sekundärzieles zu stellen. Es muss glaubhaft dargelegt werden können, dass durch die
geplanten Maßnahmen in der weiteren Zukunft ein „Turnaround“ bzw. eine längerfristige positive
Entwicklung erwartet und die Zahlungs- und Lebensfähigkeit aufrecht erhalten werden kann. Falls
dies für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren nicht erreicht werden kann, ist darzulegen, mit
welchen anderen bzw. zusätzlichen Maßnahmen eine Befriedigung aller Gläubiger mit zumindest
überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. (Leitfaden Fortbestehensprognose 2016,)
Zeitgleich sind Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, wie z.B. Stundungen zu verhandeln,
Restrukturierungspläne zu erstellen, Bemühungen um Eigen- oder Fremdkapital anzustellen und
insgesamt ein Sanierungskonzept zu erstellen. All dies hat in der gesetzlichen Frist von 60 oder
nunmehr eben 120 Tagen zu geschehen.
Die nunmehr vorgenommene Gesetzänderung hat dies für die derzeitige Situation der
österreichischen Unternehmen nicht abgeändert oder vorübergehend sistiert. Ein
verantwortungsvoller Geschäftsführer/Vorstand sieht sich daher in dem Dilemma, dass er im
Falle einer rechnerischen Überschuldung seines Unternehmens unverändert eine
Fortbestehensprognose zu erstellen hat, um überhaupt in den Genuss der Frist des
§ 69 Abs. 2a IO (120 Tage) zu gelangen, wozu er derzeit aber in den meisten Fällen nicht in der
Lage sein wird.
Ein schuldhaftes Zögern des Geschäftsführers/Vorstands liegt auch dann nicht vor, wenn er „die
Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung sorgfältig“ betrieben hat (vgl. §
69 Abs. 2 IO). Wie dies in der derzeitigen Situation der österreichischen Unternehmen vor sich
gehen soll, bleibt gänzlich ungeklärt.
Es empfiehlt sich aber jedenfalls im Falle der rechnerischen Überschuldung des Unternehmens
dringend Kontakt mit den Gläubigern zu suchen, um mögliche Stundungen zu erreichen. Bei den
Finanzbehörden und den Banken wird hier einige Aussicht auf Erfolg bestehen. Bei Lieferanten
und Dienstnehmern wird dies wohl eher nicht oder nur sehr schwer erreichbar sein, da diese
durch die vorliegende Krise ebenfalls mehr oder weniger schwer betroffen sind.
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind durch die ebenfalls mit dem 2. COVID-19-Gesetz neu
eingeführte Bestimmung des § 733 ASVG „für die mit Betretungsverbot belegten
Unternehmungen“ sowie „von Betriebsbeschränkungen oder Schließungen betroffenen
Unternehmen … für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 verzugszinsenfrei zu
stunden“. Hier bedarf es keiner gesonderten Antragstellung oder Verhandlung mit dem
Sozialversicherungsträger. Für alle anderen Unternehmen besteht eine Kann-Bestimmung, nach
der diese Beiträge gestundet werden können, wenn „glaubhaft gemacht wird, dass diese Beiträge
wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht entrichtet
werden können“.
Außerdem „sind in den Kalendermonaten März, April und Mai 2020 keine Insolvenzanträge nach
der Insolvenzordnung (§ 65) wegen der Nichtentrichtung bereits fälliger Beiträge zu stellen“.
Zusammengefasst bietet die vorgenommene Gesetzesänderung eigentlich nicht das, was sie
verspricht, da sie den Geschäftsführer/Vorstand eines mit Insolvenz bedrohten Unternehmens
auch nicht vorübergehend von der Antragspflicht des § 69 IO befreit. Sinnvoller wäre es
gewesen, den Beginn des Fristenlaufes nach hinten zu verschieben, z.B. dadurch, dass die 60
oder 120 Tagesfrist bis zu einem bestimmten Datum gehemmt ist.
Einem verantwortungsvollen und Haftungen vermeiden wollenden Geschäftsführer/Vorstand
eines Unternehmens, das durch die derzeitige Ausnahmesituation in Schieflage geraten ist, kann
nur dringend empfohlen werden, trotz der Fristverlängerung zur Antragstellung in der
Insolvenzordnung insbesondere folgende Schritte/Maßnahmen zu setzen:
• Beschaffung frischen Kapitals,
• Vereinbarung von Stundungen und Ratenzahlungen mit den verschiedenen
Gläubigergruppen (Banken, Finanzamt, Leasinggesellschaften etc.),
• Prüfung der Inanspruchnahme einer ABBAG-Garantie zur Finanzierung des weiteren
Geschäftsbetriebs oder einer Überbrückungsfinanzierung durch die ABBAG selbst,
• Erarbeitung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere
Kostensenkungsmaßnahmen, wie z.B.: Beantragung von Kurzarbeit, Anträge an
Vermieter auf Reduktion des Mietzinses,
• Erarbeitung eines adaptierten Geschäftsmodells.
Die Erstellung einer Fortbestehensprognose kann bei den meisten Unternehmen derzeit zwar
begonnen aber wohl nicht sinnvoll zu Ende gebracht werden.
Bei Verletzung der Verpflichtung zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens ist der Geschäftsführer den Gläubigern für den Schaden verantwortlich, den
diese dadurch erleiden, dass bei rechtzeitiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens die zu
erzielende Quote entsprechend höher gewesen wäre (Altgläubiger) bzw. mit der insolventen
Gesellschaft erst gar nicht in geschäftlichen Kontakt getreten wären (Vertrauensschaden der
Neugläubiger). Die Beweislast, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Handeln des
Geschäftsführers eingetreten wäre, liegt beim Geschäftsführer (Beweislastumkehr!).
Mit freundlicher Unterstützung von Senator Dr. Bernhard Schatz, bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH.
Petition: Raus aus der Liquiditätsfalle!
Retten wir das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft, die KMU
Der SENAT DER WIRTSCHAFT unterstützt die Petition des Österreichischen Gewerbervereins (ÖGV) und fordern ein PRAKTIKABLE Lösung der Liquiditätsfrage – ohne komplexe Formulare, ohne neue Software, ohne langwierige Genehmigungsverfahren, ohne Auslagerung an Interessensvertetungen, in Anrechnung der bisher gewährten Hilfeleistungen, auf direktem Wege – jedenfalls aber sofort:
Die Bundesregierung möge umgehend
Die Bundesregierung möge weiters
Unser Ziel:
Den klassischen Unternehmen in Österreich, auf direktem Wege – sofort – die dringend benötigte Liquidität bereitzustellen. Die Banken überbrücken dies mit teils ausfallsicheren AMS-Zahlungen.
>> Unterstützen Sie diese Petition
6. APRIL 2020 | Ein Brief an Bundeskanzler Kurz: “Jeder trotz Krise umgesetzte Euro rettet Existenzen”
Presseinformation – Senat der Wirtschaft
Senat begrüßt Maßnahmenpaket der Regierung und fordert Härtefonds nach Vorbild Deutschlands – KMU-Plattform befragte seine Mitglieder online und telefonisch.
Wien – In einem Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz bedankt sich der Senat der Wirtschaft bei allen Mitgliedern der Bundesregierung für das “hervorragende Krisenmanagement und den umfassenden Einsatz für Wirtschaft, Unternehmer wie Mitarbeiter” und deponiert zugleich einige dringende Wünsche. Der Senat hat als parteiunabhängige Plattform mittelständischer Unternehmen unter seinen Mitgliedern in der vergangenen Woche eine Umfrage durchgeführt, um zu eruieren, wie die Angebote zur Bewältigung der Corona-Krise ankommen und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt. Der Geschäftsführer des Projekts Mittelstands- und Klima-Allianz im Senat der Wirtschaft, Johannes Linhart, fasst den Tenor in einem Satz so zusammen: “Jeder trotz Krise umgesetzte Euro rettet Existenzen.”
Senat-Geschäftsführer Linhart übermittelte dem Bundeskanzler als Ergebnis der Telefon- und Online-Umfrage vier dringende Verbesserungs-Wünsche:
– Das gute Modell der Kurzzeit sei in der Abwicklung zu kompliziert und langwierig. Der Senat empfiehlt daher, dass das AMS wie im Fall der Arbeitslosen auch den Nettoersatzbetrag für die Kurzarbeit sofort und direkt an die Dienstnehmer ausbezahlt. Die nun ins Auge gefasste Lösung, dass die Banken aufgrund einer staatlichen Haftung die Gehälter vorfinanzieren, sei möglich, aber komplizierter.
– Eine Liquiditätssicherung durch Überbrückungskredite seitens der Banken muss durch entsprechende Anpassungen im Insolvenzrecht und erweiterte Staatshaftungen abgesichert werden. Zudem bedarf es Anpassungen in den Haftungsrichtlinien der diversen Finanzierunginstrumente. Auch der Fristenlauf im Insolvenzrecht sollte aufgeschoben werden, die beschlossene Fristverlängerung bringt, mangels Möglichkeit der Erstellung einer Fortbestehensprognose, gar nichts.
– Leider ist die Akzeptanz der elektronischen Signatur in Österreich insbesondere im Banken-, Sachverständigen- und Immobilienbereich noch schleppend. Deshalb empfehlen wir dem Ministerium nochmals ausdrücklich und öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen, dass die elektronische Signatur für alle Geschäftsbereiche offen steht. Alle BürgerInnen sind eingeladen, die kostenfrei zur Verfügung gestellte QES in Form der Handy-Signatur (bzw. zukünftig E- ID) in Anspruch zu nehmen. Was nach einer Detailfrage klingt, hat große Auswirkungen, weil es hilft, die Ansteckungsgefahr aufgrund so vermeidbarer sozialer Kontakte weiter zu reduzieren Derzeit sind aufgrund der aktuellen Ausgangsrestriktionen und der von der Regierung propagierten Arbeit im Homeoffice Unterschriften bei Kreditvergaben, Beschlüssen im Geschäfts- oder Aufsichtsratbereich wie auch erforderliche Beglaubigungen nicht möglich. Das blockiert eine essentielle Geschäftsaktivität, die auch von zuhause aus erledigt werden könnte. Die Erweiterung des Rechts auf digitale Signatur könnte zu fortlaufenden Umsätzen verhelfen und so einen Teil der Wirtschaft ohne staatliche Zuschüsse am Leben halten.
– Ausbau des Härte- und Nothilfe-Fonds: Bis zu 6.000 Euro ist für alle UnternehmerInnen, die nicht alleine ohne Mitarbeiter in der Wohnung arbeiten, also für alle KMUs mit bis zu 10 Mitarbeitern – zu wenig. In Deutschland wird eine Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro geleistet. Auch das Schweizer Modell wäre hier klar vorzuziehen.
“Die Umsetzung dieser vier konkreten Vorschläge sollte es ermöglichen, dass die finanziellen Maßnahmen der Bundesregierung möglichst rasch und auch tatsächlich bei den Unternehmen ankommen, um so Österreichs KMUs und deren Arbeitsplätze zu retten”, resümiert Senat-Geschäftsführer Johannes Linhart in seinem Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Bei der online und telefonisch durchgeführten Umfrage bei den Klein- und Mittelbetrieben im Senat, was die Grundlage für den Brief an den Bundeskanzler darstellt, dominieren zum einen sehr viele kritische Erfahrungsberichte: “Der bürokratische Aufwand ist riesig um an Unterstützung oder allein um an die nötigen Information zu kommen”, heißt es in vielen Rückmeldungen von Unternehmern: “Vor allem, weil man nicht einmal eine Bestätigung erhält, dass der Antrag bearbeitet wird, somit kann man als Unternehmen kaum in die Zukunft planen.”
Als große Herausforderung nennen Senats-UnternehmerInnen auch, “von den Mitarbeitern die Zustimmung einzuholen, auf Kurzarbeit umzusteigen, ihnen das System der Kurzarbeit verständlich zu erklären und dadurch keine Missstimmung im Personal zu streuen.”
Da und dort heißt es auch: “Die Gewerkschaft macht Probleme wegen der Kurzarbeit. Sie akzeptieren die Begründung nicht, die die Wirtschaftskammer und das AMS bereits grundsätzlich zugesagt haben.”
Sehr viele Unternehmer halten sich erst gar nicht lange mit der schicksalhaften Vergangenheit auf, sondern entwickeln bereits Pläne für die Zukunft nach Beendigung des Shutdowns: “Das Gute am Senat ist, dass wir Teil eines Netzwerks sind. Hier muss ein Austausch unter den Unternehmen stattfinden, um sich mit Know-How zu helfen und nach der Krise gemeinsam mit diesem richtigen Netzwerk die Wirtschaft neu aufzubauen bzw. wieder zu stärken.”
Rückfragehinweis:
Mahdi Allagha
Generalsekretär | JUNGER SENAT DER WIRTSCHAFT
+43 664 88733311
Email: m.allagha@senat.at
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Briefing Room | Der SENATs-Podcast
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April 2020 | Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT
Der Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT aus dem Monat April 2020.
Quartal 2 | Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT
Der Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT aus dem Quartal 2.
COVID-19 – Neuerungen im Insolvenzrecht – Ein Schuss ins Leere – Auswirkungen
Der Nationalrat hat mit dem am 20.03.2020 beschlossenen 2. COVID-19-Gesetz die eher unbekannte Bestimmung des § 69 Abs. 2a IO dahin gehend geändert, dass dort die Wendung „Epidemie, Pandemie“ eingefügt wurde.
Inhaltlich bedeutet dies, dass nunmehr auch im Fall einer Epidemie oder Pandemie, wie derzeit vorliegend, die Frist für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens 120 Tage beträgt. Bislang galt dies lediglich für Naturkatastrophen.
Leider bietet die vorgenommene Gesetzesänderung eigentlich nicht das, was sie verspricht, da sie den Geschäftsführer/Vorstand eines mit Insolvenz bedrohten Unternehmens auch nicht vorübergehend von der Antragspflicht des § 69 IO befreit. Sinnvoller wäre es gewesen, den Beginn des Fristenlaufes nach hinten zu verschieben, z.B. dadurch, dass die 60 oder 120 Tagesfrist bis zu einem bestimmten Datum gehemmt ist.
Einem verantwortungsvollen und Haftungen vermeiden wollenden Geschäftsführer/Vorstand eines Unternehmens, das durch die derzeitige Ausnahmesituation in Schieflage geraten ist, kann nur dringend empfohlen werden, trotz der Fristverlängerung zur Antragstellung in der Insolvenzordnung insbesondere folgende Schritte/Maßnahmen zu setzen:
Die rechtliche Einschätzung im Detail, von den Autoren Georg Rupprecht und Bernhard Schatz, finden Sie auf der Webpage der Rechtsanwaltskanzlei BPV-Hügel: https://www.bpv-huegel.com/news/need2know/
9. MÄRZ 2020 | SENATs-AUFTAKTVERANSTALTUNG
Chance Österreich als Brückenbauer für CEE und SEE
Am vergangenen Montag, den 9. März, durften wir noch vor Beginn der alljährlichen SENATs-Auftaktveranstaltung unsere neuen Senatorinnen und Senatoren im Looshaus und im Beisein unserer Vizepräsidentin Benita Ferrero-Waldner feierlich in unseren Kreis aufnehmen.
Die anschließende Veranstaltung „Österreich als Brückenbauer für CEE und SEE“ mit Schwerpunkt auf Innovation und Technologie im Zeichen der Nachhaltigkeit wurde in den Räumlichkeiten der OSZE der Wiener Hofburg abgehalten und erfolgte auf Einladung von SECI (Southeast European Cooperative Initiative). An die 130 Senatorinnen und Senatoren folgten mit großem Interesse den Ausführungen und den Diskussionen eines hochkarätigen Podiums, das aus Vertretern von Wirtschaft, Politik und Medien ideal besetzt war.: Dr. Erhard Busek, Dr. Paul Rübig, Staatssekretär Dr. Magnus Brunner, Ing. Karl-Heinz Strauss (PORR), Dr. Michael Fazekas (SECI), Senator RA MMag. Dr. Kazim Yilmaz, Mag. Daniel Cronin (Austrian StartUps), Dr. Franz Schellhorn und Senator Alexander Hotowy (accilium GmbH). Die Wirtschaftskammer Serbiens war vertreten durch den Verantwortlichen für Kreislaufwirtschaft, Ökologie und Innovation, Siniša Mitrović.
Tenor der Auftaktveranstaltung war der Aufruf zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Sinne der Nachhaltigkeit.
? Werner Streitfelder
12. MÄRZ 2020 | Österreich als Brückenbauer für CEE und SEE
Presseinformation – Senat der Wirtschaft
Österreich als Brückenbauer für CEE und SEE
Wien: Der SENAT DER WIRTSCHAFT lud, gemeinsam mit SECI (Southeast European Cooperative Initiative), in die Räumlichkeiten der OSZE in der Hofburg zu einem Dialog über Österreich als Brückenbauer für Zentral- und Südosteuropa. Vor rund 150 VertreterInnen der Wirtschaft, Finanz, Wissenschaft und Forschung forderte Dr. Erhard Busek, Präsident des SENATS DER WIRTSCHAFT und SECI Koordinator, ein, dass man diese Regionen in Österreich nicht weiter stets mit negativen Konnotationen versehen solle, sondern das große Wachstum, das die österreichische Wirtschaft durch die Osterweiterung erzielen konnte, endlich auch gebührend positiv bewerten möge. „Darüber hinaus haben österreichische Unternehmen, die sich dort niedergelassen haben, auch das Leben der Menschen vor Ort erheblich positiv beeinflusst, was wird nur sehr gerne übersehen“, betonte Busek und bedauerte, dass hier bisher nur Kroatien der EU beitreten konnte. „Das zeigt“, so Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des SENATS DER WIRTSCHAFT, „dass Österreich zwar wirtschaftlich einen großen Nutzen aus solchen Kooperationen zieht, aber politisch leider wenig weitergeht.“ Allerdings müsse man auch KMUs dazu motivieren nicht nur im Westen Expansionsmöglichkeiten zu suchen, sondern auch an den CEE- und SEE-Raum zu denken. „Hierfür sollen solche Veranstaltungen dienen“, bekräftigte Harrer.
Dr. Magnus Brunner, LL.M., Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mahnte zu rationalem anstatt emotionalem Handeln, denn „wir müssen uns den Megatrends Digitalisierung und Klimawandel stellen. Nur wenn es uns gelingt, unseren attraktiven Wirtschaftsstandort trotz Dekarbonisierung zu bewahren, können wir den Wohlstand erhalten und damit Vorbild für ganz Europa sein. Allerdings wird das nur gelingen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.“
Serbien ein interessanter Markt
Siniša Mitrović, stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer Serbiens, sieht in österreichischen Unternehmen einen Innovationsmotor für serbische Betriebe. Darüber hinaus ermöglicht ein Unternehmensstandort in Serbien durch diverse Freihandelsabkommen auch ausgezeichnete Exportmöglichkeiten – z.B. mit Russland. Auch wenn erst zwei der 35 EU-Beitrittskapitel geschlossen seien, sei Serbien auf gutem Wege, denn die Inflation liege unter zwei Prozent und die Körperschaftssteuer betrüge nur 15 Prozent. Für die nächsten Jahre ist zudem ein Investitionsprogramm von über sieben Mrd. Euro geplant. Unternehmen aus Österreich sollten sich diese wirtschaftlichen Möglichkeiten ansehen und in Serbien investieren. Pro neu geschaffenem Arbeitsplatz werden bis zu 7.000 Euro Förderungen gewährt.
PORR-CEO Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, sieht sein Unternehmen als idealen Brückenbauer zwischen Ost/Süd und West. Er wies aber nachdrücklich darauf hin, dass man die unterschiedlichen Kulturen zu berücksichtigen habe. „Wir haben in all diesen Ländern das Management aus der Region angeworben. Denn nur wer die Mentalität der Menschen versteht, kann sie auch motivieren und führen.“ Wir neigen dazu, zu glauben, alles besser zu können und zu wissen. Das sei falsch. Schon die Übersetzung einzelner Werte könne eine emotionale Hemmschwelle aufzeigen. Denn während den ÖsterreicherInnen z.B. die Work-Life-Balance immer wichtiger wird, würden in den CEE-und SEE-Ländern Sicherheit und Einkommen an erster Stelle stehen. „Aber Österreich“, ist Strauss überzeugt, „stellt als kultureller Übersetzer ein ideales Bindeglied zwischen Ost-Süd und West dar, da es durch seine Jahrhunderte alte Tradition emotional eng mit diesen Ländern verbunden ist.“
In der anschließenden Podiumsdiskussion wies Dr. Franz Schellhorn, Direktor der Agenda Austria, den aktuellen Trend, die Globalisierung, gerade in Zeiten des Corona Virus in Frage zu stellen, als unzulässig zurück. Denn gerade Österreich erwirtschafte die Hälfte seines Wohlstandes durch Export. Das höre die Antiglobalisierungs-Jugend zwar nicht gerne, „Hier muss aber auch noch viel Aufklärungs – und Überzeugungsarbeit, vor allem im Bildungsbereich erfolgen“, so Schellhorn. Dem zustimmend verwies Ing. Mag. Dr. Paul Rübig, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, zudem darauf, dass die Mobilität, nicht nur der Menschen, sondern vor allem auch der Warenflüsse, von enormer Bedeutung und der Kern unseres Zusammenlebens sei. Daher seien auch weitere Beitrittsgespräche zu forcieren. Rechtsanwalt Dr. Kazim Yilmaz, der Unternehmen bei der Expansion in den CEE-und SEE-Raum berät, forderte mehr Mut ein, dies als Chance zu verstehen. Gemeinsam mit Mag. Daniel Cronin, Co-Founder der AustrianStartups, und Alexander Hotowy, Mitbegründer und Managing Partner der Accilium GmbH, sieht sich aktuell in einer sehr spannenden Zeit, wo gerade der Klimawandel für viele ein „Moonshot“ sein könne, um künftig völlig neue Unternehmen zu gründen und die Zukunft selbst mitzugestalten.
Einig war man sich auch darüber, dass es für das zukünftige Wachstum in Österreich und weitere Expansionen auch der nötigen Rahmenbedingungen bedürfe. Seien es schnellere Bewilligungsverfahren, bessere steuerliche Möglichkeiten, ein flexibler und offener Kapitalmarkt oder eine Infrastruktur, die die Länder leichter miteinander kommunizieren lässt, und nicht, wie z.B. bei der Bahn, die in jedem Land andere Bestimmungen vorsieht.
„Kommen wir vom ICH, endlich ins WIR“, war die Parole, die Hans Harrer zum Schluss ausgab und die beim Buffet in angeregten Diskussionen zeigte, dass das Thema von hohem Interesse war.
v.l.n.r.: Staatssekretär Dr. Magnus Brunner, LL.M., Dr. Erhard Busek (Präsident SDW), Hans Harrer (Vorstandsvorsitzender SDW), Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA (Porr)
v.l.n.r.: Hans Harrer (Vorstandsvorsitzender SDW), Moderator Josef Votzi, Alexander Hotowy (Accilium GmbH), Mag. Daniel Cronin (AustrianStartups), Ing. Mag. Dr. Paul Rübig (ehem. Mitglied des EU Parlaments), Dr. Franz Schellhorn (Agenda Austria), Rechtsanwalt Dr. Kazim Yilmaz
v.l.n.r.: Mag. Andreas Gugumuck (Wiener Schneckenmanufaktur e.U.), Dipl.-Ing. Magdalena Teufner-Kabas, MSc (Kleinkraft OG), Josef Absenger (Absenger Holding)
v.l.n.r.: Thomas Angerer (umadum GmbH), Psychotherapeutin Eva Gold, Manfred Fuger (umadum GmbH)
Fotograf:
Werner Streitfelder
Rückfragehinweis:
Mag. Karin Keglevich-Lauringer
Special Public Affairs e.U.
Tel: 01-5322545-10 oder 0664 3380834
Email: keglevich@spa.co.at
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27. FEBRUAR 2020 | Mit Innovationen die Zukunft meistern
Ein Zukunftsdialog des Senats der Wirtschaft gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund in der Wirtschaftskammer/Bezirksstelle Pinzgau
Allerorts wird von Disruption gesprochen, aber es fällt oftmals schwer, jene Innovationen, die in Zukunft Bestand haben werden, aus den Unternehmen selbst zu generieren. Die Frage, ob man nun sein gesamtes Geschäftsmodell überdenken oder gar total verändern muss, sollte dringend gestellt werden. Nur wer gibt darauf die richtigen Antworten? Um dies zu diskutieren und gleichzeitig den Zugang zu innovativen Start-Ups zu erleichtern, hat der Senat der Wirtschaft das Projekt „Innovationsmacher“ ins Leben gerufen.
Diese Initiative soll Unternehmen mit Start-Ups in Kontakt bringen, um gemeinsam an innovativen Lösungen für die Zukunft zu arbeiten. „Der Schritt mit jungen Kreativen zusammenzuarbeiten ist nicht immer so einfach, da wird es noch die ein oder andere Barriere zu überwinden geben, aber wir sehen immer wieder, dass dort, wo Kooperationen starten, viel Interessantes für beide Seiten herauskommt“, zeigt sich Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senats der Wirtschaft, überzeugt von der Innovationsmacher Idee. Diese unterstützt auch Carmen Boschele vom Wirtschaftsbund, die die Gäste in der Wirtschaftskammer-Bezirksstelle Pinzgau zum Zukunftsdialog der Initiative in Zell am See begrüßte. Im Rahmen dieser Veranstaltung konnten sich Unternehmerinnen und Unternehmer dem Thema ausgiebig widmen.
KR Mag. Nick W. Kraguljac, Geschäftsführer von Zell-Metall, sieht die Start-Up Szene positiv, denn diese sei durch und durch ideengetrieben. Gemeinsam mit einem etablierten Unternehmen, das auch die nötige Finanzkraft mitbringt, lassen sich diese Ideen leichter verwirklichen. „Allerdings“, so Kraguljac weiter, „muss auch der Mut zur Veränderung gegeben sein.“ Darüber hinaus betont er, dass Innovation vor allem durch Wissen und daher durch Bildung entstehe. Hier müsse Österreich noch in den MINT-Fächern aufholen, damit man den Anschluss nicht verpasse.
Dem schließen sich auch Dipl. Arch. Birgit Maier von Holzbau Maier, und Chris Perkles von Erdbär the #worldchanger, an und betonen, dass es gerade die Schnelligkeit und Risikofreude in Start-Up Unternehmen seien, die Innovationen zulassen, da sie an keine Tradition oder schon vorhandene Unternehmenskultur gebunden seien. Das Zulassen von Fehlern und dadurch die Möglichkeit schnell zu lernen, ist für Perkles, der mit KMUs zusammenarbeitet, ein weiter wichtiger Vorteil.
Dass dabei auch die Politik eine nicht unwesentliche Rolle spielt, zeigt Landtagsabgeordneter Mag. Hans Scharfetter auf. Hier sei die Bundespolitik ebenso betroffen, wie die Landespolitik. Dass im Regierungsprogramm u.a. ein erleichterter Zugang zu Risikokapital vorgesehen ist, sei erfreulich. Scharfetter zeigt dazu auch die, vom Land Salzburg maßgeschneiderten, Fördermaßnahmen für KMUs auf, wie z.B.
„Digital. Salzburg“. Im Rahmen dieser Digitalisierungsoffensive stellt das Land rd. 2,4 Mio. Euro zur Verfügung und will damit Investitionen von rd. 12 Mio. Euro ermöglichen.
Im Rahmen des Projekts „Innovationsmacher“, kooperiert der Senat der Wirtschaft mit der Neuroperformance Group. „Unser Unternehmenszweck ist es, Start-Ups und Unternehmen zusammenzuführen, die sich optimal ergänzen. Dafür müssen auch die Werte beider Unternehmen zusammenpassen“, ist Mag. Gerald Krug-Strasshofer von der Neuroperfomance Group überzeugt.
Die intensive Diskussion im Anschluss zeigte auf, wie wichtige solche Veranstaltungen sind, um Vorurteile abzubauen, neue Ideen zu generieren und Mut zur Umsetzung zu erwecken.
27. Februar 2020 | Mit Innovationen die Zukunft meistern
Presseinformation – Senat der Wirtschaft
Ein Zukunftsdialog des Senats der Wirtschaft gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund in der Wirtschaftskammer/Bezirksstelle Pinzgau
Zell am See: Allerorts wird von Disruption gesprochen, aber es fällt oftmals schwer, jene Innovationen, die in Zukunft Bestand haben werden, aus den Unternehmen selbst zu generieren. Die Frage, ob man nun sein gesamtes Geschäftsmodell überdenken oder gar total verändern muss, sollte dringend gestellt werden. Nur wer gibt darauf die richtigen Antworten? Um dies zu diskutieren und gleichzeitig den Zugang zu innovativen Start-Ups zu erleichtern, hat der Senat der Wirtschaft das Projekt „Innovationsmacher“ ins Leben gerufen.
Diese Initiative soll Unternehmen mit Start-Ups in Kontakt bringen, um gemeinsam an innovativen Lösungen für die Zukunft zu arbeiten. „Der Schritt mit jungen Kreativen zusammenzuarbeiten ist nicht immer so einfach, da wird es noch die ein oder andere Barriere zu überwinden geben, aber wir sehen immer wieder, dass dort, wo Kooperationen starten, viel Interessantes für beide Seiten herauskommt“, zeigt sich Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senats der Wirtschaft, überzeugt von der Innovationsmacher Idee. Diese unterstützt auch Carmen Boschele vom Wirtschaftsbund, die die Gäste in der Wirtschaftskammer-Bezirksstelle Pinzgau zum Zukunftsdialog der Initiative in Zell am See begrüßte. Im Rahmen dieser Veranstaltung konnten sich Unternehmerinnen und Unternehmer dem Thema ausgiebig widmen.
KR Mag. Nick W. Kraguljac, Geschäftsführer von Zell-Metall, sieht die Start-Up Szene positiv, denn diese sei durch und durch ideengetrieben. Gemeinsam mit einem etablierten Unternehmen, das auch die nötige Finanzkraft mitbringt, lassen sich diese Ideen leichter verwirklichen. „Allerdings“, so Kraguljac weiter, „muss auch der Mut zur Veränderung gegeben sein.“ Darüber hinaus betont er, dass Innovation vor allem durch Wissen und daher durch Bildung entstehe. Hier müsse Österreich noch in den MINT-Fächern aufholen, damit man den Anschluss nicht verpasse.
Dem schließen sich auch Dipl. Arch. Birgit Maier von Holzbau Maier, und Chris Perkles von Erdbär the #worldchanger, an und betonen, dass es gerade die Schnelligkeit und Risikofreude in Start-Up Unternehmen seien, die Innovationen zulassen, da sie an keine Tradition oder schon vorhandene Unternehmenskultur gebunden seien. Das Zulassen von Fehlern und dadurch die Möglichkeit schnell zu lernen, ist für Perkles, der mit KMUs zusammenarbeitet, ein weiter wichtiger Vorteil.
Dass dabei auch die Politik eine nicht unwesentliche Rolle spielt, zeigt Landtagsabgeordneter Mag. Hans Scharfetter auf. Hier sei die Bundespolitik ebenso betroffen, wie die Landespolitik. Dass im Regierungsprogramm u.a. ein erleichterter Zugang zu Risikokapital vorgesehen ist, sei erfreulich. Scharfetter zeigt dazu auch die, vom Land Salzburg maßgeschneiderten, Fördermaßnahmen für KMUs auf, wie z.B.
„Digital. Salzburg“. Im Rahmen dieser Digitalisierungsoffensive stellt das Land rd. 2,4 Mio. Euro zur Verfügung und will damit Investitionen von rd. 12 Mio. Euro ermöglichen.
Im Rahmen des Projekts „Innovationsmacher“, kooperiert der Senat der Wirtschaft mit der Neuroperformance Group. „Unser Unternehmenszweck ist es, Start-Ups und Unternehmen zusammenzuführen, die sich optimal ergänzen. Dafür müssen auch die Werte beider Unternehmen zusammenpassen“, ist Mag. Gerald Krug-Strasshofer von der Neuroperfomance Group überzeugt.
Die intensive Diskussion im Anschluss zeigte auf, wie wichtige solche Veranstaltungen sind, um Vorurteile abzubauen, neue Ideen zu generieren und Mut zur Umsetzung zu erwecken.
Unter den Gästen gesichtet wurden u.a.:
LAbg. Bgm. Hannes Schernthaner, Bürgermeister Fusch
Mag. Christian Reinhart, Hotel Tauernhof Kaprun
Eric-Jan Kaak, Emco-Test Prüfmaschinen
Ing. Mag. Hans Christian Pfarrkirchner, ITG Innovationsservice Salzburg
Nathalie Hutter, Dirmeier Schanktechnik GmbH
Albert Herzog, Herzog Bau GmbH
Herbert Astl, Farmlifes GmbH
v.l.n.r.: Chris Perkles (Erdbär the #worldchanger), LAbg. Mag. Hans Scharfetter, Mag. Gerlad Krug-Strasshofer (Neuroperformance Group), Dipl.-Arch. Birgit Maier (Holzbau Maier), KR Mag. Nick W. Kraguljac (Zell-Metall), Hans Harrer (Senat der Wirtschaft)
v.l.n.r.: Ludwig Stepan (Senat der Wirtschaft), Mag. Gerlad Krug-Strasshofer (Neuroperformance Group), Chris Perkles (Erdbär the #worldchanger), Hannes Schernthaner (Bürgermeister Fusch),
Dipl.-Arch. Birgit Maier (Holzbau Maier), LAbg Mag. Hans Scharfetter, KR Mag. Nick Kraguljac (Zell-Metall), Carmen Boschele (Wirtschaftsbund), Hans Harrer (Senat der Wirtschaft)
Copyright: Senat der Wirtschaft
Rückfragehinweis:
Mag. Karin Keglevich-Lauringer
Special Public Affairs e.U.
Tel: 01-5322545-10 oder 0664 3380834
Email: keglevich@spa.co.at
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Der SENAT DER WIRTSCHAFT zum aktuellen Regierungsprogramm
Eine Koalition der politischen Mitte – Die Erwartungen sind hoch!
Vertrauen neu zu erringen, scheint die Kernbotschaft der neuen österreichischen Bundesregierung zu sein. Mit dem weiblichsten und jüngsten Team seit jeher geht Bundeskanzler Sebastian Kurz in seine nächste Amtsperiode und lässt hoffen, nachdem viele am Zustandekommen dieses Türkis-Grünen-Experiments gezweifelt haben. Mit gutem Willen, Gesprächen auf Augenhöhe und Kompromissbereitschaft dort, wo es dem Anderen ein Anliegen ist, ist ein durchaus attraktives Regierungsprogramm geschaffen worden, auch wenn teils noch zu vage formuliert wurde. Dass sogar die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung lobende Worte gefunden haben, ist erfreulich und lässt auch hier hoffen, dass der ewige Widerstand endlich einmal hintansteht, auch wenn sich die ein oder andere Oppositionspartei – unter dem Motto: wer nicht regiert, muss gegen die Regierenden sein – dem nicht anschließen will. Aber das haben die WählerInnen nun wohl richtig satt. Mit dieser Bundesregierung wird es möglich sein, Österreich in vielen Lebensbereichen zu erneuern, modern aufzustellen und die politische Kultur positiv zu beeinflussen.
Senat der Wirtschaft als Ideengeber
Ökosoziale Steuerreform & Kapitalmarktbelebung
Es ist zu begrüßen, dass sich eine Vielzahl der Forderungen des SENAT DER WIRTSCHAFT im Regierungsprogramm wiederfinden. Dass nun endlich eine ökosoziale Steuerreform angestrebt wird, ist sehr lobenswert, nur fehlen noch die Details, um sie kommentieren zu können. Vom SENAT DER WIRTSCHAFT wie auch von anderen Think-Tanks gibt es hierzu bereits gute Vorschläge, die sich die Regierung zu eigen machen könnte, um rasch einen konkreten Plan auszuarbeiten, dazu muss man die Welt nicht neu erfinden. Allerdings darf es auch keine überbordenden Maßnahmen geben, die die Wirtschaft, gerade in der sich nun abschwächenden Konjunktur, zu sehr belasten würden. Dass man dafür auch an eine Belebung des in Österreich bislang dahintümpelnden Kapitalmarktes gedacht hat und Aktien nicht länger grundlegend verteufeln möchte, sondern eine KEST-Befreiung, nach einer Behaltefrist sowie die Prüfung einer steuerliche Anschub- und Wachstumsfinanzierung für Start-ups und KMUs angedacht hat sowie es Pensionskassen und Versicherungen doch zu ermöglichen, in VC oder PE investieren zu können, zeugt von erfreulichem Finanzwissen. Selbst Social Entrepreneure wurden in den Fokus genommen und erhielten eine eigene Erwähnung.
Pensionen, Bildung, Unternehmen & Integration
Vermisst wird im aktuellen Regierungsprogramm allerdings – wieder einmal – eine Pensionsreform. Dass die Transferleistungen zwischen Jung und Alt nicht mehr im nötigen Gleichgewicht stehen und dass die Kluft noch größer zu werden droht, ist evident und muss daher noch dringend in die Agenda.
Hervorzuheben ist dafür das Konzept einer Bildungs- anstelle einer reinen Schulpflicht, damit in Zukunft keiner bildungsmäßig zurückgelassen wird. Auch die Aufwertung der Rot-Weiß-Rot Card sollte den Unternehmen wieder mehr Möglichkeiten geben, MitarbeiterInnen zu finden, wozu natürlich auch der generelle Bürokratieabbau zählen muss, um KMUs endlich zu entlasten. Und dass das Thema Integration nun in einem eigenen Ministerium behandelt wird, macht Sinn und sollte die Thematik entemotionalisieren.
Aufruf zu mehr Mut: globalen & nationalen Herausforderungen stellen
Neben all diesen Maßnahmen wird es aber gerade mit Hinblick auf die Klimathematik nun notwendig, die Weltuntergangsstimmung und den weitverbreiteten Pessimismus abzuschütteln. Denn es ist bereits vieles in Österreich und Europa generell geschehen, worauf sich für die Zukunft positiv gestimmt aufbauen ließe. Die negative Grundhaltung ist nämlich Gift für jede Entwicklung: Wer Zukunftsangst hat, kann nicht kreativ sein. Etwas wirklich zu bewirken, im Rahmen des nun einmal weltweiten und nicht nur regional begrenzt notwendigen Schutz des Klimas, wird nur gelingen, wenn wir Innovationen fördern und so für alle eine bessere Zukunft ermöglichen können. Dass daneben jeder Einzelne und jedes Unternehmen auch einen Beitrag leisten sollte, ist unbestritten, wozu der SENAT, insbesondere mit seiner bereits vor 9 Jahren ins Leben gerufenen Klima-Allianz, beiträgt. Wer da noch nicht mitmacht, ist aufgefordert, dies doch bitte zu tun.
Was diese neue Bundesregierung also braucht, ist Mut! Mut, um all das auch durchzuziehen, Gegenwind standzuhalten und Österreich so eine moderne Zukunft zu ermöglichen, immer unter dem Leitgedanken, dass eine gewisse europäische Harmonisierung unumgänglich und Österreich keine Insel der Seeligen ist!
Leuchtturmprojekt: Austrian SDG-Award
Der SENAT DER WIRTSCHAFT hat 2019 bereits zum dritten Mal den Austrian SDG-Award, für Ideenreichtum, Mut und Stärke bei der Umsetzung und Implementierung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs), verliehen. Hunderte von Einreichungen beweisen das große Interesse und vor allem das Verständnis, dass wir ALLE – Unternehmen, Gesellschaft und Politik – dazu aufgerufen sind, die 17 Sustainable Development Goals der UNO, die 2015 faktisch von allen Staaten der Welt unterzeichnet wurden, als Basis all unseres Handelns einzusetzen und so einer nachhaltigen Zukunft zu dienen.
Auch in 2020 wird das SENATs-Leuchtturmprojekt Austrian SDG-Award wieder ausgeschrieben und die Auszeichnungen in der Wiener Hofburg verliehen werden, wofür schon jetzt die Zusagen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und dem Umweltministerium vorliegen, für diese wichtige Auszeichnung den Ehrenschutz zu übernehmen. Die Ausschreibung hierzu erfolgt im Frühjahr 2020.
Februar 2020 | Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT
Der Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT aus dem Monat Februar 2020.