2. April 2024 | Politisches Erdbeben in der Mitte

2022-Nr.6 | Wirtschaftsstandort Österreich

SENATs-Salon “Eigenkapital für den Mittelstand”

Flexible Kapitalgesellschaften – Was sagen die Bundesministerien?

 „Die Justiz nimmt die Wirtschaft in Geiselhaft“ – Wir, der SENAT DER WIRTSCHAFT, fordern die Verabschiedung des schon längst bereitliegenden Gesetzes für flexible Kapitalgesellschaften. Darin ist die Abschaffung bürokratischer Hürden, insbesondere der Notariatspflicht eine Grundvoraussetzung. Wesentliche Bestandteile sind zudem die Förderung der Digitalisierung, die Senkung der Steuerlast und Lohnnebenkosten und die Entdiskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. (FlexCo)

Wir haben bereits einige Rückmeldungen von Ministerien erhalten, die uns der FlexCO-Forderung zustimmen, befürworten und ganz essentiell auch vorantreiben wollen.

Das Büro des Vizekanzlers und Bundesministers, Werner Kogler, hat uns zugesichert, dass sich dieser Gegenstand derzeit in der politischen Koordinierung befindet und die genannten Punkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft zur Diskussion gebracht werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat bereits im September 2020 ein umfassendes Rechtsgutachten über ein Regelungskonzept zur Einführung einer zeitgemäßen Gründer- und Investorfreundlichen Gesellschaftsform in Österreich vorgelegt. Die Vorschläge des Gutachtens wurden daraufhin in der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Justiz „Reform des Gesellschaftsrechts“ mit Professorinnen und Profressoren aus dem Gesellschaftsrecht sowie Vertreterinnen und Vertretern des Startup-Ökosystems diskutiert. Aus dieser Basis erarbeitete das Bundesministerium für Justiz einen Entwurf für Flexibles Kapitalgesellschafts-Gesetz.
Weiters wird unsere Ansicht, dass KMUs und Startups in Österreich geeignete Rahmenbedingungen vorfinden sollten, um im internationalen Wettbewerb bestmöglich zu bestehen, geteilt. Die Abschaffung von bürokratischen Hürden wird zudem vom Startup-Rat des BMWA empfohlen.
Das BMWA setzt sich bereits im Sinner der Unternehmerinnen und Unternehmer für eine Verbesserung des Gesetzesentwurfes ein. Die Schaffung einer neuen Rechtsform obliegt jedoch dem Bundesministerium für Justiz und Frau Dr.in Alma Zadic.

Es ist an der Zeit, dass die Regierung durchgreift und im Sinne der eindeutigen Gutachten entscheidet. Wir können nicht länger auf eine echte moderne flexible warten. Der österreichische Mittelstand braucht sie jetzt!

Positionspapier 2021: Roadmap für die unternehmerische Zukunft in Österreich

Neues Positionspapier fordert Maßnahmen zur Stärkung der heimischen Startups & KMU

Gemeinsam mit Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Junge Wirtschaft (JW), Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) und insgesamt 40 weiteren Unterstützern veröffentlichten wir ein neues Positionspapier, das fünf Forderungen an die Regierung zur Stärkung der heimischen Startup- und KMU-Landschaft beinhaltet.

1. Mitarbeiterbeteiligung

Für den Erfolg von innovativen KMUs und Startups sind hochqualifizierte Fachkräfte essenziell. Um diese zu finden und an das Unternehmen zu binden, empfehlen wir eine einfachere Form der Beteiligung von MitarbeiterInnen ohne hohen bürokratischen Aufwand und mit klarer, attraktiver Besteuerung. So werden wir ‚beim Kampf‘ um die besten Köpfe international wettbewerbsfähiger.

2. Neue Rechtsform

Die österreichische GmbH ist keine zeitgemäße Rechtsform für Startups, weil sie neben hohen Mehrkosten und bürokratischen Aufwänden, vor allem für internationale Investoren eine große Hürde darstellt. Es muss rasch eine neue Rechtsform geschaffen werden, die eine formfreie, digitale Gründung, eine einfache Übertragung von Anteilen und unkomplizierte Kapitalerhöhungen ermöglicht.

3. Beteiligungsfreibetrag 

Der dritte Punkt umfasst die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags, damit bereits vorhandenes, privates Kapital für Startups und KMU aktiviert werden kann. Konkret empfehlen wir die Einführung einer Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je Investor:in. Für Österreichs Unternehmen bringt das eine Stärkung ihres Eigenkapitals und für potenzielle InvestorInnen zusätzliche Anreize in die heimische Wirtschaft zu investieren.

4. Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Startups und KMU

Österreich über vergleichsweise wenig staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des betrieblichen Eigenkapitals. Wir schlagen daher die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds vor, der neues Eigenkapital verdoppelt. Der von der Regierung eingeführte Covid-Start-up-Hilfsfonds war ein erfolgreiches Tool, das sich als Zukunftsfonds langfristig etablieren sollte.

5. Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarkts

Außerdem braucht es für die Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarktes einen eigenen Dachfonds, der das derzeit still liegende Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen aktiviert. Damit schaffen wir eine komplett neue Eigenkapitalquelle, sowohl für Startups, als auch KMU.

 

Rückfragehinweis:

Dr. Johannes Linhart
GF – Mittelstands- und Klima-Allianz
j.linhart@senat.at

BMK folgt der Empfehlung des SENATs: Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 nun möglich!

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat am 16. September den Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) erstellt und zur Begutachtung freigegeben. Die Begutachtungsfrist läuft bis 28. Oktober 2020.

Es freut uns ganz besonders, dass eine von Senator Johannes Leitner, Mitinhaber und Geschäftsführender Gesellschafter des mit 450 Mitarbeitern im DACH-Raum agierenden Tiroler Elektrounternehmens Fiegl & Spielberger, formulierte Kernempfehlung, die von Vertretern des SENAT DER WIRTSCHAFT in Begleitung  von Senator Leitner aus Anlass unseres Besuches am 14. Februar 2019 beim damaligen Generalsekretär im Umweltministerium Herrn Josef Plank vorgebracht wurde, gehört und nunmehr im Entwurf festgeschrieben wurde: Energiegemeinschaften, die direkte Verbindung von Stromerzeugern und Stromverbrauchern, werden ab 2021 bis zur Netzebene 5 (Mittelspannungsnetz und Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk – Regionalbereich) möglich (EAG §75). Zum Zeitpunkt unseres Besuchs schien diese Forderung noch vor enormen Hürden zu stehen, die zu durchbrechen sich aber Gen.-Sekr. Plank offensichtlich in Folge unseres Besuchs zur Aufgabe gemacht hat. Wir danken ihm nochmals für seinen Einsatz!

Auch sonst begrüßt der SENAT DER WIRTSCHAFT den EAG-Entwurf, auch wenn an einigen Stellen eine Nachschärfung notwendig wäre, insbesondere zur Förderung der Regionalität, wie wir dies in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der ARGE Gemeinschaftsenergie Entwicklungs- und Betreiber- Gesellschaft, bestehend aus engagierten und in Energiefragen sachkundigen Mitgliedern des SENATS darlegen. Ebenso müssten auch die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für schnellere Projektgenehmigungen geschaffen  und auf Bundesländer-Ebene ausreichend Projektflächen zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls wird mit diesem Gesetzesvorhaben nun endlich auch in Österreich die Energiewende eingeleitet!

Senator Leitner bedankt sich für das Engagement des SENAT und betont dabei: “Der Senat wirkt als Sprachrohr zu politischen Entscheidungsträgern, wodurch wir die Erforderlichkeit einer Strom-Weiterleitung für Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 thematisieren konnten. Dies ist ein ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass Energiegemeinschaften sowohl im urbanen, als auch ländlichen Bereich, überhaupt funktionieren können.

Uns ist es wichtig, gemeinsame Werte zu verfolgen und schätzen es dabei, Kooperationsansätze und Synergien nutzen zu können. Aus diesem Grund sind wir stolze Partner im SENAT DER WIRTSCHAFT.”

 

>> DOWNLOAD: Die Energienutzung der Zukunft

 

Offener Brief an BM Köstinger

Vorschlag für die Inbetriebnahme der Bergbahnen

Nach der höchst erfolgreichen Eindämmung der COVID19-Pandemie in Österreich steht das Land nun vor der noch viel schwierigeren Aufgabe, nämlich die Aktivitäten wieder angemessen hochzufahren. Besonders herausfordernd ist dies in dem Segment, das am allerhärtesten getroffen ist, dem Tourismus.

Der SENAT DER WIRTSCHAFT setzt sich für die Tourismusbetriebe ein und wendet sich in einem offenen Brief, mit konkreten Vorschlägen, an BM Köstinger.

>> Zum offenen Brief

>> Zum Vorschlagspapier

Lösung in der Berufs- und Transitpendler-Problematik

 SENAT VERMITTELT ZWISCHEN ÖSTERREICHISCHER UND DEUTSCHER REGIERUNG

Seit Dienstag, 21. April 2020 gibt es eine Lösung für Berufspendler, die über das kleine deutsche Eck fahren müssen (der SENAT berichtete): Es gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Grenzübergängen: Mit einer Pendlerbescheinigung ist der Grenzübertritt bei der Ausreise und bei der Wiedereinreise ungehindert möglich. „Eine Riesenerleichterung für die Pendler“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. (Quelle, Land Salzburg).

Der Senat der Wirtschaft Österreich stand zu diesem Sachverhalt direkt mit dem Büro des Landesrates Mag. Stefan Schnöll im Austausch und hat sich für eine Ausnahmereglung stark gemacht. (Beitrag dazu)

Der Senat der Wirtschaft Österreich hat hier insbesondere die Kräfte mit dem Senat der Wirtschaft Deutschland gebündelt, der direkt bei den zuständigen Stellen der Bayrischen Staatsregierung intervenierte um eine Lösung herbeizuführen.

Regierungsvorschläge für die Krisen-Finanzierung von Startups

Das Startup-Corona-Paket umfasst 150 Millionen Euro und besteht aus zwei Komponenten:

  1. Covid-Startup-Hilfsfonds für ein Gesamtvolumen von €100 Mio.
  2. Venture Capital Fonds für eine Summe von € 50 Mio.

Der Covid-Startup-Hilfsfonds soll ein Volumen von € 100 Millionen haben, 50 Millionen kommen dabei von privaten Investor*innen, 50 Millionen kommen als Zuschuss von staatlicher Seite.

Die Architektur sieht vor, dass privates Kapital – von 10.000 Euro bis zu 800.000 Euro – durch Zuschüsse des Bundes verdoppelt wird, die im Erfolgsfall rückzahlbar sind.

Das aws wird die Abwicklungen übernehmen und die genauen Kriterien werden bis Mittwoch nächster Woche veröffentlicht werden.

Der Venture Capital Fonds soll € 50 Millionen umfassen und in österreichische Startups investiert werden, die vor Covid-19 eine Finanzierungsrunde geplant hatten und mit großer Wahrscheinlichkeit auch hätten abschließen können.

Das Kapital des privaten Venture Capital Fonds wird zu 50 Prozent vom Bund garantiert. Das operative Management dieses Fonds wird öffentlich über die aws ausgeschrieben und die Suche soll ca. 2 Wochen benötigen.

Außerdem wurde Michael Altrichter als Startup Beauftragter des BMDW bekannt gegeben, der zusammen mit einem Startup Komitee ein Sprachrohr der Startup & Investor*innen-Szene gegenüber der Regierung bilden soll.

Sobald wir mehr und genauere Informationen über die Ausgestaltung haben, werden wir die Maßnahmen kommentieren bzw. unsere Mitglieder wieder informieren.

SENAT vermittelt zwischen Österreichischer und Deutscher Regierung in Sachen Transitpendler

Berufspendlern und Menschen die zu medizinisch notwendigen Terminen aus dem Saalachtal (Bezirk Zell am See)  nach Salzburg müssen ist es untersagt das kleine Deutsche Eck (Grenzüberschreitung) zu nutzen, diese müssen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand in Kauf nehmen. Ausgenommen davon sind Schlüsselkräfte (Medizinern, Pflegern, kritische Infrastruktur).

Der Senat der Wirtschaft Österreich steht  direkt mit dem Büro des Landesrates Mag. Stefan Schnöll im Austausch und hat sich für eine Ausnahmereglung für Transitpendler stark gemacht. Lt. Auskunft steht sowohl der Landesrat als auch der Landeshauptmann von Salzburg, Dr. Wilfried Haslauer, im Austausch mit den zuständigen Ministerien, diese wiederum mit der deutschen Politik. Leider konnte hierzu noch keine Lösung gefunden werden.

Der Senat der Wirtschaft Österreich bündelt hier die Kräfte mit dem Senat der Wirtschaft Deutschland, der diesen Sachverhalt direkt an die zuständigen Stellen der Bayerischen Staatsregierung vorgebracht hat.