Flexible Kapitalgesellschaften – Was sagen die Bundesministerien?
„Die Justiz nimmt die Wirtschaft in Geiselhaft“ – Wir, der SENAT DER WIRTSCHAFT, fordern die Verabschiedung des schon längst bereitliegenden Gesetzes für flexible Kapitalgesellschaften. Darin ist die Abschaffung bürokratischer Hürden, insbesondere der Notariatspflicht eine Grundvoraussetzung. Wesentliche Bestandteile sind zudem die Förderung der Digitalisierung, die Senkung der Steuerlast und Lohnnebenkosten und die Entdiskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. (FlexCo)
Wir haben bereits einige Rückmeldungen von Ministerien erhalten, die uns der FlexCO-Forderung zustimmen, befürworten und ganz essentiell auch vorantreiben wollen.
Das Büro des Vizekanzlers und Bundesministers, Werner Kogler, hat uns zugesichert, dass sich dieser Gegenstand derzeit in der politischen Koordinierung befindet und die genannten Punkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft zur Diskussion gebracht werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat bereits im September 2020 ein umfassendes Rechtsgutachten über ein Regelungskonzept zur Einführung einer zeitgemäßen Gründer- und Investorfreundlichen Gesellschaftsform in Österreich vorgelegt. Die Vorschläge des Gutachtens wurden daraufhin in der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Justiz „Reform des Gesellschaftsrechts“ mit Professorinnen und Profressoren aus dem Gesellschaftsrecht sowie Vertreterinnen und Vertretern des Startup-Ökosystems diskutiert. Aus dieser Basis erarbeitete das Bundesministerium für Justiz einen Entwurf für Flexibles Kapitalgesellschafts-Gesetz.
Weiters wird unsere Ansicht, dass KMUs und Startups in Österreich geeignete Rahmenbedingungen vorfinden sollten, um im internationalen Wettbewerb bestmöglich zu bestehen, geteilt. Die Abschaffung von bürokratischen Hürden wird zudem vom Startup-Rat des BMWA empfohlen.
Das BMWA setzt sich bereits im Sinner der Unternehmerinnen und Unternehmer für eine Verbesserung des Gesetzesentwurfes ein. Die Schaffung einer neuen Rechtsform obliegt jedoch dem Bundesministerium für Justiz und Frau Dr.in Alma Zadic.
Es ist an der Zeit, dass die Regierung durchgreift und im Sinne der eindeutigen Gutachten entscheidet. Wir können nicht länger auf eine echte moderne flexible warten. Der österreichische Mittelstand braucht sie jetzt!
Positionspapier 2021: Roadmap für die unternehmerische Zukunft in Österreich
Neues Positionspapier fordert Maßnahmen zur Stärkung der heimischen Startups & KMU
Gemeinsam mit Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Junge Wirtschaft (JW), Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) und insgesamt 40 weiteren Unterstützern veröffentlichten wir ein neues Positionspapier, das fünf Forderungen an die Regierung zur Stärkung der heimischen Startup- und KMU-Landschaft beinhaltet.
1. Mitarbeiterbeteiligung
Für den Erfolg von innovativen KMUs und Startups sind hochqualifizierte Fachkräfte essenziell. Um diese zu finden und an das Unternehmen zu binden, empfehlen wir eine einfachere Form der Beteiligung von MitarbeiterInnen ohne hohen bürokratischen Aufwand und mit klarer, attraktiver Besteuerung. So werden wir ‚beim Kampf‘ um die besten Köpfe international wettbewerbsfähiger.
2. Neue Rechtsform
Die österreichische GmbH ist keine zeitgemäße Rechtsform für Startups, weil sie neben hohen Mehrkosten und bürokratischen Aufwänden, vor allem für internationale Investoren eine große Hürde darstellt. Es muss rasch eine neue Rechtsform geschaffen werden, die eine formfreie, digitale Gründung, eine einfache Übertragung von Anteilen und unkomplizierte Kapitalerhöhungen ermöglicht.
3. Beteiligungsfreibetrag
Der dritte Punkt umfasst die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags, damit bereits vorhandenes, privates Kapital für Startups und KMU aktiviert werden kann. Konkret empfehlen wir die Einführung einer Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je Investor:in. Für Österreichs Unternehmen bringt das eine Stärkung ihres Eigenkapitals und für potenzielle InvestorInnen zusätzliche Anreize in die heimische Wirtschaft zu investieren.
4. Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Startups und KMU
Österreich über vergleichsweise wenig staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des betrieblichen Eigenkapitals. Wir schlagen daher die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds vor, der neues Eigenkapital verdoppelt. Der von der Regierung eingeführte Covid-Start-up-Hilfsfonds war ein erfolgreiches Tool, das sich als Zukunftsfonds langfristig etablieren sollte.
5. Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarkts
Außerdem braucht es für die Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarktes einen eigenen Dachfonds, der das derzeit still liegende Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen aktiviert. Damit schaffen wir eine komplett neue Eigenkapitalquelle, sowohl für Startups, als auch KMU.
Rückfragehinweis:
Dr. Johannes Linhart
GF – Mittelstands- und Klima-Allianz
j.linhart@senat.at
BMK folgt der Empfehlung des SENATs: Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 nun möglich!
Das Bundesministerium für Klimaschutz hat am 16. September den Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) erstellt und zur Begutachtung freigegeben. Die Begutachtungsfrist läuft bis 28. Oktober 2020.
Es freut uns ganz besonders, dass eine von Senator Johannes Leitner, Mitinhaber und Geschäftsführender Gesellschafter des mit 450 Mitarbeitern im DACH-Raum agierenden Tiroler Elektrounternehmens Fiegl & Spielberger, formulierte Kernempfehlung, die von Vertretern des SENAT DER WIRTSCHAFT in Begleitung von Senator Leitner aus Anlass unseres Besuches am 14. Februar 2019 beim damaligen Generalsekretär im Umweltministerium Herrn Josef Plank vorgebracht wurde, gehört und nunmehr im Entwurf festgeschrieben wurde: Energiegemeinschaften, die direkte Verbindung von Stromerzeugern und Stromverbrauchern, werden ab 2021 bis zur Netzebene 5 (Mittelspannungsnetz und Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk – Regionalbereich) möglich (EAG §75). Zum Zeitpunkt unseres Besuchs schien diese Forderung noch vor enormen Hürden zu stehen, die zu durchbrechen sich aber Gen.-Sekr. Plank offensichtlich in Folge unseres Besuchs zur Aufgabe gemacht hat. Wir danken ihm nochmals für seinen Einsatz!
Auch sonst begrüßt der SENAT DER WIRTSCHAFT den EAG-Entwurf, auch wenn an einigen Stellen eine Nachschärfung notwendig wäre, insbesondere zur Förderung der Regionalität, wie wir dies in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der ARGE Gemeinschaftsenergie Entwicklungs- und Betreiber- Gesellschaft, bestehend aus engagierten und in Energiefragen sachkundigen Mitgliedern des SENATS darlegen. Ebenso müssten auch die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für schnellere Projektgenehmigungen geschaffen und auf Bundesländer-Ebene ausreichend Projektflächen zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls wird mit diesem Gesetzesvorhaben nun endlich auch in Österreich die Energiewende eingeleitet!
Senator Leitner bedankt sich für das Engagement des SENAT und betont dabei: “Der Senat wirkt als Sprachrohr zu politischen Entscheidungsträgern, wodurch wir die Erforderlichkeit einer Strom-Weiterleitung für Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 thematisieren konnten. Dies ist ein ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass Energiegemeinschaften sowohl im urbanen, als auch ländlichen Bereich, überhaupt funktionieren können.
Uns ist es wichtig, gemeinsame Werte zu verfolgen und schätzen es dabei, Kooperationsansätze und Synergien nutzen zu können. Aus diesem Grund sind wir stolze Partner im SENAT DER WIRTSCHAFT.”
Offener Brief an BM Köstinger
Vorschlag für die Inbetriebnahme der Bergbahnen
Nach der höchst erfolgreichen Eindämmung der COVID19-Pandemie in Österreich steht das Land nun vor der noch viel schwierigeren Aufgabe, nämlich die Aktivitäten wieder angemessen hochzufahren. Besonders herausfordernd ist dies in dem Segment, das am allerhärtesten getroffen ist, dem Tourismus.
Der SENAT DER WIRTSCHAFT setzt sich für die Tourismusbetriebe ein und wendet sich in einem offenen Brief, mit konkreten Vorschlägen, an BM Köstinger.
Lösung in der Berufs- und Transitpendler-Problematik
SENAT VERMITTELT ZWISCHEN ÖSTERREICHISCHER UND DEUTSCHER REGIERUNG
Seit Dienstag, 21. April 2020 gibt es eine Lösung für Berufspendler, die über das kleine deutsche Eck fahren müssen (der SENAT berichtete): Es gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Grenzübergängen: Mit einer Pendlerbescheinigung ist der Grenzübertritt bei der Ausreise und bei der Wiedereinreise ungehindert möglich. „Eine Riesenerleichterung für die Pendler“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. (Quelle, Land Salzburg).
Der Senat der Wirtschaft Österreich stand zu diesem Sachverhalt direkt mit dem Büro des Landesrates Mag. Stefan Schnöll im Austausch und hat sich für eine Ausnahmereglung stark gemacht. (Beitrag dazu)
Der Senat der Wirtschaft Österreich hat hier insbesondere die Kräfte mit dem Senat der Wirtschaft Deutschland gebündelt, der direkt bei den zuständigen Stellen der Bayrischen Staatsregierung intervenierte um eine Lösung herbeizuführen.
Regierungsvorschläge für die Krisen-Finanzierung von Startups
Das Startup-Corona-Paket umfasst 150 Millionen Euro und besteht aus zwei Komponenten:
- Covid-Startup-Hilfsfonds für ein Gesamtvolumen von €100 Mio.
- Venture Capital Fonds für eine Summe von € 50 Mio.
Der Covid-Startup-Hilfsfonds soll ein Volumen von € 100 Millionen haben, 50 Millionen kommen dabei von privaten Investor*innen, 50 Millionen kommen als Zuschuss von staatlicher Seite.
Die Architektur sieht vor, dass privates Kapital – von 10.000 Euro bis zu 800.000 Euro – durch Zuschüsse des Bundes verdoppelt wird, die im Erfolgsfall rückzahlbar sind.
Das aws wird die Abwicklungen übernehmen und die genauen Kriterien werden bis Mittwoch nächster Woche veröffentlicht werden.
Der Venture Capital Fonds soll € 50 Millionen umfassen und in österreichische Startups investiert werden, die vor Covid-19 eine Finanzierungsrunde geplant hatten und mit großer Wahrscheinlichkeit auch hätten abschließen können.
Das Kapital des privaten Venture Capital Fonds wird zu 50 Prozent vom Bund garantiert. Das operative Management dieses Fonds wird öffentlich über die aws ausgeschrieben und die Suche soll ca. 2 Wochen benötigen.
Außerdem wurde Michael Altrichter als Startup Beauftragter des BMDW bekannt gegeben, der zusammen mit einem Startup Komitee ein Sprachrohr der Startup & Investor*innen-Szene gegenüber der Regierung bilden soll.
Sobald wir mehr und genauere Informationen über die Ausgestaltung haben, werden wir die Maßnahmen kommentieren bzw. unsere Mitglieder wieder informieren.
SENAT vermittelt zwischen Österreichischer und Deutscher Regierung in Sachen Transitpendler
Berufspendlern und Menschen die zu medizinisch notwendigen Terminen aus dem Saalachtal (Bezirk Zell am See) nach Salzburg müssen ist es untersagt das kleine Deutsche Eck (Grenzüberschreitung) zu nutzen, diese müssen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand in Kauf nehmen. Ausgenommen davon sind Schlüsselkräfte (Medizinern, Pflegern, kritische Infrastruktur).
Der Senat der Wirtschaft Österreich steht direkt mit dem Büro des Landesrates Mag. Stefan Schnöll im Austausch und hat sich für eine Ausnahmereglung für Transitpendler stark gemacht. Lt. Auskunft steht sowohl der Landesrat als auch der Landeshauptmann von Salzburg, Dr. Wilfried Haslauer, im Austausch mit den zuständigen Ministerien, diese wiederum mit der deutschen Politik. Leider konnte hierzu noch keine Lösung gefunden werden.
Der Senat der Wirtschaft Österreich bündelt hier die Kräfte mit dem Senat der Wirtschaft Deutschland, der diesen Sachverhalt direkt an die zuständigen Stellen der Bayerischen Staatsregierung vorgebracht hat.
Weitere, konkrete Verbesserungsvorschläge aus der Praxis an die Bundesregierung
Die Hilfsmaßnahmen der Politik sind gut gemeint, doch all zu oft verfehlen sie Ihr Ziel.
Unsere Mitglieder machen diese bittere Erfahrung in der täglichen Praxis und zeigen uns auf, wie konkret Abhilfe geschaffen werden kann. Die daraus erarbeiteten Lösungsvorschläge präsentiert der SENAT DER WIRTSCHAFT der österreichischen Bundesregierung. Zahlreiche (auch) von uns vorgeschlagene Verbesserungen (E-Signatur für Notariatsakte, 100% Staatshaftung, Vereinfachung der Kurzarbeitsabwicklung, Vereinfachung der Kreditabwicklung, Erweiterung der Hilfs- und Härtefonds, Fristaussetzung im Insolvenzrecht, Startup-Paket, Freigabe von Fahrradwerkstätten) wurden in den letzten Covid-Gesetzen bzw. in deren Umsetzung bereits weitgehend berücksichtigt.
Im Sinne dieses fortlaufenden sehr erfolgreichen Dialogs zwischen KMUs und Regierung, haben wir am 14. April im Namen der Mitglieder des SENAT DER WIRTSCHAFT drei weitere verbesserungswürdige Themen aufgezeigt – mitunter auch Maßnahmen, die für die zukünftige Gestaltung unserer Volkswirtschaft maßgeblich wären. Das entsprechende Email (Anhang) ging an BKA, BMF, BMKOES, BMDW und WKO):
- Geplante Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes – negativer Einfluss auf die österreichische Startup Szene:
Der vorgelegte Entwurf für eine Novelle des Gesetzes zur Beschränkung von Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schießt weit über das Ziel der EU Verordnung 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (“FDI-Screening-Verordnung”) hinaus und wird die Startup-Szene in Österreich massiv negativ beeinflussen. Gemäß diesem Entwurf muss zukünftig für fast alle (die 10% Schwelle wird idR erreicht) Venture Capital Transaktionen mit amerikanischen oder asiatischen Venture Capital Gebern vor der Transaktion eine Genehmigung eingeholt werden. Diese Genehmigung kann relativ lange dauern (zwei Monate + angemessene Frist). Es sind fast alle VC relevanten Bereiche umfasst.
Unsere Vorschläge:
– Ausnahme von Startups und innovative KMUs, Venture Capital und Private Equity Fonds und professionelle institutionelle Anleger (Family Offices, Versicherungen, Vorsorge- und Pensionskassen). Keine aufwendige ex-ante Prüfung.
– Dachfondskonzept: Nach dem Motto MEHR PRIVAT, WENIGER STAAT sollte das von der AVCO mit Experten und ERSTE Gruppe entwickelte (private)Dachfondskonzept bis zu einer Höhe von €500 Mio. rasch umgesetzt werden. Dies würde es ermöglichen, dass die großen österreichischen institutionellen Investoren (Versicherungen, Vorsorgekassen, Stiftungen, etc…) ihren Beitrag für den Wiederaufbau österreichischer Unternehmen nach der Krise leisten und wäre der effektivste Weg, einerseits Startups im Land zu halten und andererseits unserer Wirtschaft eine Inländische Alternative zu ausländischem Kapital zu bieten, Kapital, dass für die Attraktivität des Standorts sowie für Innovationsführerschaft unabdingbar ist.
- AWS Garantie für Überbrückungsfinanzierungen – Spezifizierung des „gesunden Unternehmens“ ist zu eng gefasst:
Die Voraussetzungen zur Erlangung der Staatshaftung (kein Reorganisationsbedarf, 8% Eigenkapital sowie Schuldentilgungsdauer von weniger als 15 Jahren) schießen für viele Unternehmen weit über das Ziel hinaus. Die Anforderung der Schuldentilgungsdauer von weniger als 15 Jahren ist gerade für viele Unternehmen, die dankenswerter Weise in der jüngeren Vergangenheit investiert haben und sehr wohl länger als 15 jährige Kredite für Neu- und Ersatzinvestitionen bekommen haben, weil sie als „gesund“ galten, nun nicht erfüllbar und werden aus eigentlich formalistischen Gründen von den Rettungsprogrammen ausgeschlossen.
Unser Vorschlag:
– Die Zulassungskriterien für die Überbrückungsfinanzierung sollte gerade in diesem Punkt praxisnah angepasst werden, indem man sich an der Laufzeit und der Bonitätsprüfung der zuletzt vergebenen Kredite orientiert.
- Hilfspaket für Medien – Kleinere Medienverlage bleiben unberücksichtigt:
In der Quarantäne besteht allerseits hoher Informationsbedarf, insbesondere von seriösen Medien. Auch die kleinen Verlage sind hier gefordert und können sich nicht erlauben in Kurzarbeit zu gehen. Dennoch verlieren sie ihre Werbeeinnahmen, die meistens um die 70% der Einnahmequellen ausmachen, weil Unternehmen bei ihren Kampagnen sparen bzw. selbst in der Krise stecken (vor allem die Reisebranche).
Unser Vorschlag:
– Hier könnte es helfen, wenn die kleineren Verlage bei den Medien-Kampagnen der Regierung, die derzeit alle Massenmedien fluten, auch berücksichtigt würden. Im Sinne des Engagements des SENAT DER WIRTSCHAFT für die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) würden wir befürworten, wenn insbesondere jene Magazine in Österreich berücksichtigt würden, die eine kontinuierlich gute Basis-Informationsarbeit für eine nachhaltige Entwicklung leisten.
Regierung reagiert!
In einem öffentlichen Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz forderte der SENAT DER WIRTSCHAFT einen Härtefonds nach Vorbild Deutschlands.
Nach einer erfolgreichen Telefon und Onlineumfrage schlug der SENAT der Türkis-Grünen Regierung vier dringende Umsetzungsvorschläge aus der Praxis vor.
Zahlreiche Vertreter des Bundesregierung und Landesvertreter reagierten auf die Presseaussendung am 6. April, bedanken sich für die praxisnahe Vorschläge und versprachen eine dementsprechende Umsetzung, im Sinne unserer Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land.
Reagiert haben:
- Kabinett BK Kurz
- Kabinett BMDW Schramböck
- Kabinett BMF Blüml
- Kabinett BMK Gewessler
- Staatssekr. Brunner
- Kabinett BMEU Edtstadler
- BMAFJ Aschbacher
- WKO Präs. Mahrer
- LH Tirol Platter
- LH Sbg Haslauer
- Büro LH Ktn Kaiser
- LH Stmk Schützenhöfer
- Büro LH NÖ Mikl-Leitner
Notariatsakte sowie Unterschriftsbeglaubigung durch Notare via elektronischer Kommunikation nun zulässig!
Eine der wichtigen Forderungen des SENAT DER WIRTSCHAFT wurde im 4. Covid-19-Gesetz am 2.4.20 umgesetzt.
Die Errichtung eines Notariatsakts sowie eine Unterschriftsbeglaubigung durch Notare via elektronischer Kommunikation ist zulässig geworden. Dies war ein wichtiges Anliegen des Senats, denn aufgrund der derzeitigen Ausgangsrestriktionen (Homeoffice!) konnten viele Verträge die das Einschreiten eines Notars bedurften, nicht durchgeführt werden. Zahlreiche Geschäftsaktivitäten, die von zuhause aus erledigt werden könnten, waren dadurch blockiert. Wir wurden von Senator Andreas Gassner vom RHCS GmbH auf diesen geschäftsbehindernden Umstand hingewiesen, wofür wir im Namen unseres Netzwerks danken.
SENAT DER WIRTSCHAFT ÖSTERREICH
BUNDESGESCHÄFTSSTELLE
ROTENTURMSTRASSE 5-9 | 1010 WIEN
TELEFON: +431 505 35 48
TELEFAX: +43 1 505 35 48 20
OFFICE@SENAT-OESTERREICH.AT