BMK folgt der Empfehlung des SENATs: Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 nun möglich!

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat am 16. September den Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) erstellt und zur Begutachtung freigegeben. Die Begutachtungsfrist läuft bis 28. Oktober 2020.

Es freut uns ganz besonders, dass eine von Senator Johannes Leitner, Mitinhaber und Geschäftsführender Gesellschafter des mit 450 Mitarbeitern im DACH-Raum agierenden Tiroler Elektrounternehmens Fiegl & Spielberger, formulierte Kernempfehlung, die von Vertretern des SENAT DER WIRTSCHAFT in Begleitung  von Senator Leitner aus Anlass unseres Besuches am 14. Februar 2019 beim damaligen Generalsekretär im Umweltministerium Herrn Josef Plank vorgebracht wurde, gehört und nunmehr im Entwurf festgeschrieben wurde: Energiegemeinschaften, die direkte Verbindung von Stromerzeugern und Stromverbrauchern, werden ab 2021 bis zur Netzebene 5 (Mittelspannungsnetz und Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk – Regionalbereich) möglich (EAG §75). Zum Zeitpunkt unseres Besuchs schien diese Forderung noch vor enormen Hürden zu stehen, die zu durchbrechen sich aber Gen.-Sekr. Plank offensichtlich in Folge unseres Besuchs zur Aufgabe gemacht hat. Wir danken ihm nochmals für seinen Einsatz!

Auch sonst begrüßt der SENAT DER WIRTSCHAFT den EAG-Entwurf, auch wenn an einigen Stellen eine Nachschärfung notwendig wäre, insbesondere zur Förderung der Regionalität, wie wir dies in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der ARGE Gemeinschaftsenergie Entwicklungs- und Betreiber- Gesellschaft, bestehend aus engagierten und in Energiefragen sachkundigen Mitgliedern des SENATS darlegen. Ebenso müssten auch die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für schnellere Projektgenehmigungen geschaffen  und auf Bundesländer-Ebene ausreichend Projektflächen zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls wird mit diesem Gesetzesvorhaben nun endlich auch in Österreich die Energiewende eingeleitet!

Senator Leitner bedankt sich für das Engagement des SENAT und betont dabei: “Der Senat wirkt als Sprachrohr zu politischen Entscheidungsträgern, wodurch wir die Erforderlichkeit einer Strom-Weiterleitung für Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 thematisieren konnten. Dies ist ein ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass Energiegemeinschaften sowohl im urbanen, als auch ländlichen Bereich, überhaupt funktionieren können.

Uns ist es wichtig, gemeinsame Werte zu verfolgen und schätzen es dabei, Kooperationsansätze und Synergien nutzen zu können. Aus diesem Grund sind wir stolze Partner im SENAT DER WIRTSCHAFT.”

 

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