Flaschenpfand-Reform bringt praxisnahe Erleichterung!

 Der Einsatz der unabhängigen Wirtschaftsorganisation Senat der Wirtschaft und der OVV bringt klare Veränderungen in der Pfandverordnung. Weitere Maßnahmen gefordert.

Wien –Die intensiven Bemühungen rund um die Pfandverordnung, insbesondere die Änderungen für Kleinst-Inverkehrbringer, haben erste Erfolge erzielt. Hans Harrer, Vorsitzender des Senat der Wirtschaft, und Peter Schmidt, Präsident der OVV, begrüßen die jüngsten Entwicklungen, die sich aus dem Plädoyer „2025-Nr. 2 | Recycling? Unbedingt, aber nicht so!“ und Gesprächen der letzten Monate ergeben haben.

Änderungen der Pfandverordnung: Ein Schritt in die richtige Richtung

Nachdem im neuen Regierungsprogramm, entsprechend unserer Forderung, eine Anpassung der Pfandverordnung hinsichtlich Rücknahmepflicht von kleinstflächigen Betrieben aufgenommen wurde (die Details stehen noch aus), bestätigt die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH die unmittelbar bevorstehende Anpassung der Pfandverordnung für Kleinst-Inverkehrbringer: Demnach soll die Registrierung im EWP-Portal für Sondervertriebsformen schon im Laufe des zweiten Quartals 2025 ermöglicht werden und die Meldung der verkauften Einwegpfand-Flaschen und -Dosen für das Jahr 2025 soll dann bis Januar 2026 nachgemeldet werden können. Die Verrechnung des Ausgleichsbeitrags erfolgt dann im ersten Quartal 2026.

Die Verrechnung des Ausgleichsbetrags im Nachhinein ist ein kleiner, aber doch wichtiger Schritt in die richtige Richtung für Sondervertriebsformen. Die entscheidenden Verbesserungen für kleinstflächige Betriebe, insbesondere für Automatenbetreiber steht aber noch aus. Umfassende Ausnahmen von der Rücknahmeverpflichtung für diese Vertriebsformen wie in Deutschland ist hier der einzige gangbare Weg, wenn die neue Regierung ihr Versprechen einhalten will, Goldplating von EU-Richtlinien zu beseitigen“, betont Harrer.

Mehr gefordert: Goldplating beseitigen und bargeldlose Rückzahlung ermöglichen
Die Details hinsichtlich der „Anpassung der Pfandverordnung für kleinstflächige Betriebe“ gemäß neuem Regierungsprogramm stehen also noch aus. Hierzu hebt der Senat der Wirtschaft nochmals die wichtigsten Forderungen hervor:

  • Die Definition „kleinstfläche Betriebe” muss explizit „Verkaufsautomaten“ miteinschließen,
  • Kleinstfläche Betriebe, Verkaufsautomaten und Sonderverkaufsformen sind (wie in Deutschland) von der Rücknahmeverpflichtung auszunehmen, ohne eine Ausgleichszahlung leisten zu müssen,
  • Verzicht auf die verpflichtete Bar-Rückzahlung des Flaschenpfandes und akzeptieren von ausschließlich bargeldlosen Zahlungen bei kleinen (manuellen) Rücknahmeautomaten.

Senat der Wirtschaft: Aktive Unterstützung für Kleingewerbe und die Automaten-Branche
„Der Senat der Wirtschaft wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Anpassungen der Pfandverordnung praktikabel und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Interessen der betroffenen Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt werden“, erklärt Harrer.

Weitere Schritte notwendig
Die nächsten Schritte zur Umsetzung einer fairen und praktikablen Lösung für alle Beteiligten müssen nun gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und Entscheidungsträgern erarbeitet werden. Der Senat der Wirtschaft bleibt ein verlässlicher Partner und setzt sich weiterhin für eine Lösung ein, die langfristig positive Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft hat.