Bürokratie adé: Senat der Wirtschaft fordert Novellierung des Zustellgesetzes für Unternehmen!

Wien – Der Senat der Wirtschaft appelliert an Bundeskanzler Karl Nehammer, das Zustellgesetz zu novellieren und die elektronische Zustellung auch für die Privatwirtschaft wieder zu ermöglichen. Bereits vor der ZustellG-Novelle von 2019 war es Unternehmen und BürgerInnen erlaubt, elektronische Zustellungen vorzunehmen, doch diese Möglichkeit wurde seitdem abgeschafft, während Behörden weiterhin davon Gebrauch machen können.

Seit Dezember 2019 dürfen laut dem 3. Abschnitt, §§28ff des Zustellgesetzes, nur Verantwortliche des öffentlichen Bereichs elektronische Zustellungen durchführen, inklusive der Nutzung von elektronischen Zustelldiensten, Teilnehmerverzeichnis und Anzeigemodul (Mein Postkorb) (Zustellung VON Behörden). Unternehmen hingegen sind gesetzlich verpflichtet, Sendungen der öffentlichen Verwaltung elektronisch zu empfangen, ohne jedoch selbst elektronische Zustellungen an Behörden vornehmen zu können. Stattdessen müssen Briefsendungen an andere Unternehmen, Kunden oder Verwaltungen postalisch (Papier) verschickt werden.

Diese einseitige Regelung ist nicht nachvollziehbar. Vor der ZustellG-Novelle von 2019 war es BürgerInnen und Unternehmen gestattet, elektronische Zustellungen über einen elektronischen Zustelldienst durchzuführen. Warum diese Möglichkeit für die Privatwirtschaft abgeschafft wurde, bleibt unklar. Die damit einhergehende bürokratische Belastung und die Behinderung der digitalen Transformation sowohl auf unternehmens- als auch behördenseitig sind enorm. Zudem entsteht ein erheblicher ökologischer Schaden durch die verstärkte Nutzung von Papier für Briefsendungen“, kritisiert SENATs-Vorsitzender Hans Harrer.

Harrer fügt hinzu: “Es ist an der Zeit, die Chancen der Digitalisierung voll auszuschöpfen und dabei ua. die E-Zustellung auch für die Privatwirtschaft wieder zu ermöglichen. Unternehmen sollte die gleichen Möglichkeiten wie Behörden erhalten, um elektronische Zustellungen durchzuführen und von den Vorteilen eines sicheren und effizienten Kommunikationskanals profitieren.

Der Senat der Wirtschaft appelliert daher an Bundeskanzler Nehammer, das Zustellgesetz zu novellieren und die elektronische Zustellung von BürgerInnen und Unternehmen analog zu Behörden wieder zu ermöglichen.