Senat der Wirtschaft: Kartellbildung und Strom-Marktmachtmissbrauch
Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden werden aufgefordert, die Preisbildungsprozesse am österreichischen Strommarkt auf Marktmachtmissbrauch zu untersuchen. Auch die Bundesregierung soll die entsprechenden kartellrechtlichen Überprüfungen veranlassen.
Wien – Das fordert der Senat der Wirtschaft und unterstützt dabei das gerichtliche Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt gegen die größten österreichischen Stromversorger, wegen Kartellbildung und Marktmachtmissbrauch. Unternehmen empfiehlt der Senat ausdrücklich die offensichtlich überhöhten Energiepreise zurückzufordern. Sie werden dabei durch die RA-Kanzlei Zanger-Bewegt sowie einem namhaften Prozessfinanzierer begleitet.
Zum Auftakt des Verfahrens stellten Mag. Veronika Seitweger und Prof. Dr. Georg Zanger (Kanzlei: Zanger-bewegt) dar, weshalb sie gegen die nach ihrer Ansicht rechtswidrigen Preiserhöhungen im Strommarkt vorgehen wollen und welche Möglichkeiten mittelständischen Unternehmen haben, um sich gegen Energiekartelle zu wehren.
Dazu Prof. Dr. Georg Zanger: „Den Geschädigten kommt zugute, dass kartellrechtliche Private Enforcement Klagen eine direkte Geltendmachung des entstandenen Schadens ermöglichen, ohne ein langwieriges Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde abwarten zu müssen.“
Senats-Vorsitzender Hans Harrer begrüßt die Aktion: „Die Liberalisierung des Strommarktes ist gescheitert. Landesenergieversorger und die Verbund AG beherrschen den heimischen Energiemarkt und richten ihre Preisgestaltung nicht am eigenen Beschaffungsportfolio, sondern kurzfristigen Spotpreisen aus.“
Forderung nach neuem Preissystem und mehr Transparenz und Gleichbehandlung auf dem Energiemarkt
Der Senat der Wirtschaft fordert daher ein stärker differenziertes, netzknotenbezogenes Preissystem. Durch deutliche asymmetrische Preisrelationen zwischen Spotmarkt und Endkundentarifen werden günstige Großhandelspreise nur verspätet weitergegeben und sorgen für unverhältnismäßige Übergewinne bei den Energiegesellschaften. Das geht zu Lasten der übrigen Volkswirtschaft und beschleunigt die Inflation. Während Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet sind, Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern einen Grundversorgungstarif anzubieten, der sich am Durchschnittspreis orientiert, wird diese Regelung von den meisten schlicht ignoriert.
„Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Produktion, Netzbetrieb und Vertriebsgesellschaft, das sogenannte Unbundling, wurde in Österreich unzureichend umgesetzt: Tochterunternehmen erhalten von ihren Mutterkonzernen günstigen Strom aus Wasserkraft, während private Mitbewerber ohne eigene Produktionsstandorte aus teureren Quellen dazu kaufen müssen – Wirtschaftswissenschaftler nennen das ‚Margin Squeeze‘,“ so Harrer weiter.
Der SENAT DER WIRTSCHAFT unterstützt den Rechtsweg der RA Kanzlei Zanger
Hans Harrer bekräftigt: „Der Senat der Wirtschaft fordert die zuständigen Bundesministerien auf, dringend kartellrechtliche Überprüfungen zu veranlassen, um der Sache auf den Grund zu gehen, statt mit unspezifischen Geldausschüttungen im Gießkannenprinzip die Öffentlichkeit zu beruhigen. Gleichzeitig erwarten wir von Wettbewerbs- und Regulierungsbehörde, die Preisbildung am österreichischen Strommarkt auf Marktmachtmissbrauch durch die Stromversorger zu untersuchen. Darum empfehlen wir österreichischen Firmen, sich dem gerichtlichen Verfahren der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt, das durch einen namhaften Prozessfinanzierer begleitet wird, anzuschließen.“
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