Begutachtungsentwurf des Mittelstands-Finanzierungs-Gesellschaften-Gesetzes | MiFiGG 2017
Stellungnahme des SENAT DER WIRTSCHAFT
Der SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich erlaubt sich zum oben genannten Begutachtungsentwurf Stellung zu nehmen. Die vorliegende Unterlage gibt die Position des SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich wider.
Zusammenfassung
In Österreich führen VC/PE-Fonds, essentieller Bestandteil eines funktionierenden Finanzsystems, ein Schattendasein. Wir sind im Vergleich zu den anderen führenden Industrienationen im Bereich des privaten Wachstumskapitals und der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, mangels einer international wettbewerbsfähigen rechtlichen VC/PE Struktur, immer mehr zurückgefallen. Der hier behandelte Gesetzesentwurf ist unserer Ansicht nach ungeeignet diesen Trend umzukehren.
Die dem gegenständlichen Entwurf zugrundeliegende Absicht, Privatanleger bei der Finanzierung von Unternehmen mit Kapitalbedarf zu fördern, ist prinzipiell eine gute Initiative, doch das wird nur marginal zur Belebung unseres VC/PE-Fondsmarktes beitragen. Die im Vorblatt des Entwurfs angesprochenen Ziele werden aus unserer Sicht durch diesen Entwurf auch nicht erreicht werden.
Um den Wirtschafts- und Finanzplatz Österreich für internationale Investoren im internationalen vergleich attraktiv zu gestalten sind wesentlich weiterreichende Maßnahmen als in diesem Entwurf vorgeschlagen erforderlich: Es bedarf einer international wettbewerbsfähigen rechtlichen VC/PE Struktur mit Rechtssicherheit und klaren Rahmenbedingungen – Erfordernisse die dem gegenständlichen Entwurf weitgehend fehlen.
Eine leichte Wiederbelebung des österreichischen VC/PE Marktes könnte der Begutachtungsentwurf durchaus bewirken. Eine Gleichstellung des vorbörslichen Kapitalmarkts mit der VC/PE-Situation in Deutschland, Schweiz, Luxemburg, Irland, geschweige denn UK oder USA ist damit jedoch sicher nicht zu erreichen.
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs
Es wird Privatanlegern leichter gemacht, sich an Firmen (über Fonds) zu beteiligen oder Alternative Investment Fonds bzw. Private Equity Fonds zu erwerben.
- Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften können Investitionen von bis zu € 15 Mio. pro Unternehmen tätigen (zuvor € 1,5 Mio.)
- Das Mindestinvestment von Privatanlegern an MiFiGG ist mit € 10.000,- angesetzt (zuvor € 100.000,-),
- Ausschüttungen der MiFiGG bis zu € 15.000,-/Jahr sollen für private Investoren steuerfrei sein. Auf Basis des besonderen KESt-Satzes von 27,5 % ergäbe das eine maximale Steuerentlastung von € 4.125,-/Jahr pro Investor.
- Die Schwelle ab der man als qualifizierter Investor für AIFs eingestuft wird soll von einem frei verfügbaren Vermögen von mindestens € 500.000,- auf € 250.000,- gesenkt werden. Bei Private Equity soll die Schwelle auf € 100.000,- gesenkt werden.
Die Bedenken aus der Sicht des SENAT DER WIRTSCHAFT
- Auch die neuen Schwellenwerte stellen noch immer eine Bevormundung dar – braucht es so weitreichenden Anlegerschutz?
- Zum Nachweis des frei verfügbaren (unbelasteten) Vermögens muss „eine Bestätigung eines Kreditinstituts“ vorgelegt werden, d.h. die Summen (€ 250.000,- bzw. € 100.000,-) müssten bei einem einzigen Geldinstitut liegen – denn wie sonst soll die Bank das bestätigen können? Wie soll man eine solche Bestätigungen beibringen, wenn die Veranlagungen bei mehreren Instituten gehalten werden (durchaus üblich und empfohlen). Oder soll man als Kunde gezwungen sein, seiner Bank offenzulegen, welche Vermögenswerte man einem Konkurrenzinstitut anvertraut hat? Und wie soll die Bank das überprüfen? Muss man Bares, das man im Safe hat, dafür eigens aufs Konto einzahlen? Diese Anforderung scheint auf das viel diskutierte Bargeldverbot hin zu steuern!
- Sicherheitsorientierte Anleger, die in börsenotierte Unternehmen investieren, werden weiterhin benachteiligt: Aktiendividenden werden nicht steuerbegünstigt. Im Gegenteil: Sie werden voll mit 27,5 % besteuert, was weiterhin auch eine völlig absurde Benachteiligung gegenüber Sparbüchern oder Zinspapieren ist (abgesehen davon, dass Gewinne durch die Körperschaftssteuer sowieso schon mit 25 % besteuert sind. Aktieninvestoren zahlen also in der Summe 52,5 % Steuern auf die Ausschüttung ihrer Beteiligung).
- Die erleichterte Mittelstandsfinanzierung soll nur unter speziellen Voraussetzungen in der Frühphase eines Unternehmens greifen: weniger als 7 Jahre gewerblich tätig, weniger als 250 Mitarbeiter bzw. ein Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. Für Unternehmen nach der Gründungsphase gelten die Begünstigungen nicht mehr, obwohl auch diese mehr denn je Bedarf an Risikokapital hätten.
- Nicht nachvollziehbare Limitierung von Fondsgesellschaften in ihren Invest-mententscheidungen durch Beschränkung auf Minderheits-Beteiligung (20 % des Eigen-kapitals), maximales Investmentvolumen von € 15 Mio. pro Investment, Einzahlung des gesamten Kapitals.
- Die Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf konzessionierte AIFM kommt einer Inländerdiskriminierung gleich, da in Österreich eher kleine Fonds, die keine Konzessionierung benötigen, dominieren. Letztendlich führt die Regelung dazu, dass der Personalaufwand für die Verwaltung, die Auswahl und die Veräußerung der Beteiligungen in Österreich sich gegenüber ausländischen (konzessionierten) Fonds um den Mehrwertsteuersatz von 20 % verteuert. Die resultierende tendenzielle Begünstigung ausländischer (konzessionierter) Alternative-Investmentfonds steht in krassem Widerspruch zum Vorblatt und zu den erläuternden Bemerkungen, die eine Belebung (im Sinne einer Reanimation) des vorbörslichen Kapitalmarkts in Österreich als Zielsetzung des Gesetzesentwurfes angeben. Dieser Wettbewerbsnachteil ist geeignet, die gesamte wünschenswerte Maßnahme eines vorbörslichen Kapitalmarkts zu vermeiden.
Was im gegenständlichen Entwurf aus der Sicht des SENAT DER WIRTSCHAFT fehlt
- Eine zumindest steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital für Investoren (Fremdkapital bleibt bevorzugt, dabei wäre endlich eine Wende zugunsten von Eigenkapital zu wünschen) z. B. durch Angleichung der KESt und durch Einführung einer Durchschnitts-besteuerung von Dividenden über mehrere Jahre
- Abschaffung der steuerlichen Subvention von Fremdkapital in der Finanzierungsstruktur von Unternehmen
- Die Einführung von zeitlich unbegrenztem Verlustvortrag für Privatinvestoren nach deutschem Vorbild (gilt in Österreich derzeit nur für Gesellschaften)
- Erweiterung der Möglichen MiFiGG Rechtsstruktur auf KGs (hier nur AGs und GmbHs
- Eine steuertransparente Struktur wie in anderen europäischen Ländern
- Generell eine Angleichung an die erwiesenermaßen erfolgreichen VC/PE-Regelungen und Standards anderer europäischer Länder
Wien, 9. März 2017
Für den SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich
Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender
Dr. Johannes Linhart, Geschäftsführer Mittelstands-Allianz
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- Dr. Johannes Linhart
- SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich
- j.linhart@senat.at
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