Senat der Wirtschaft präzisiert Stellungnahme zur Reform des Gesellschaftsrechts, weist unsachliche RIV-Kritik zurück und betont Bedeutung internationaler Standards für Österreich.

Wien – Das österreichische Startup-Paket steht im Fokus einer Auseinandersetzung zwischen dem Senat der Wirtschaft und der Österreichischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (RIV). Während der Senat das Aus für Notariatspflicht fordert, äußerte die Richtervereinigung unsachliche Kritik und droht sogar öffentlich.

Anfang Juni wurden die Ministerialentwürfe betreffend die Reform des Gesellschaftsrechts (FlexKapGG) vorgestellt. Die Begutachtungsfrist endete letzte Woche. In einer ersten Reaktion hat der Senat der Wirtschaft die aktuellen Gesetzesentwürfe als erste Schritte begrüßt. Tatsächlich bieten diese Entwürfe aber leider gerade einmal ein Minimum an Reformen an. Von einer Annäherung an die internationalen Standards ist Österreich mit diesen Entwürfen meilenweit entfernt. Dabei wäre die Modernisierung des Gesellschaftsrechts unerlässlich für die Stärkung des heimischen Standorts.

Unsachliche Kritik der Richtervereinigung am Senat

Während die meisten Stellungnahmen anderer Organisationen positiv und der Stellungnahme des Senat ähnlich sind, hat die Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) explizit auf den Senat der Wirtschaft Bezug genommen und uns in einem völlig unsachlichen Vorstoß offen gedroht. Dem Senat wird die Kritik an der Abschaffung der Notariatsaktspflicht für die Gesellschaftsgründung vorgeworfen. Es gäbe „kein Argument für eine Liberalisierung strenger Formvorschriften, die sich bewährt haben und laufend bewähren”, so das Statement seitens der RIV.

Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft: “Was die Vereinigung als nicht Wirtschaftstreibende verkennt ist, dass sich diese strengen Formvorschriften schon lange nicht mehr bewähren und wesentlich zum inzwischen auch vom Schweizer IMD-Institut aufgezeigten Wegbrechen der österreichischen Standortattraktivität beiträgt. Mit diesen Drohgebärden nimmt die Justiz zum wiederholten Mal die Wirtschaft in Geiselhaft und macht sich zum Handlanger einer dem Gemeinwohl schadenden Bürokratur

Besorgniserregend ist auch die Ankündigung der Richtervereinigung, das neue Gesetz “uminterpretieren” zu wollen, um mehr Kontrolle über die Wirtschaft zu erlangen. Die RIV erklärt: “Damit wird das Firmenbuchgericht auch jede Anmeldung eines Gesellschafterwechsels nach dem FlexKapGG formell und materiell zu prüfen haben. Auch wenn in den Erläuterungen Gegenteiliges formuliert wird, muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Geltungsbereich der Neuregelung eine regelmäßige inhaltliche Prüfung durch das Firmenbuchgericht geradezu zwingend erscheint.

Der Senat der Wirtschaft betont, dass solche Drohungen keinen Beitrag zur konstruktiven Debatte leisten und fordert die Richtervereinigung auf, den parlamentarischen Prozess mit Respekt zu behandeln.

Senator Dr. Keyvan Rastegar, LL.M. (Harvard), Experte im Senat der Wirtschaft, erklärt: “Viele Richterinnen und Richter, mit denen ich mich austausche und gerade diejenigen, die in der Handelsgerichtsbarkeit arbeiten, sehen dem Reformprozess offen und interessiert entgegen, etwa mit Englisch, Fast-Track Verfahren und der Abschaffung der außergerichtlichen Vergleichsgebühr.