BM Blümel setzt einen weiteren Punkt aus dem SENATs-Vorschlagskatalogs um

Reaktionen der östr. Regierungsmitglieder zu SENATs-Vorschlägen – zur Rettung der KMUs.

Antwort von Frau BM Aschbacher (Arbeitsministerium) auf unseren Vorschlag zur Kurzarbeit:

“In Österreich haben die Sozialpartner entschieden, die Kurzarbeit als Arbeitgeberförderung zu konzipieren. Deshalb kann vom AWS die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung nicht direkt an den Arbeitnehmer getätigt werden, so wie dies vom SENAT DER WIRTSCHAFT vorgeschlagen wurde. In manchen anderen Ländern ist es ein Arbeitnehmer Modell (Deutschland). Dort wird das Kurzarbeitsgeld so wie das Arbeitslosengeld direkt an die Arbeitnehmer ausbezahlt. Welches Modell das bessere ist wird sich weisen.

Die durch unser Modell entstehende Zeitverzögerung bei der Auszahlung soll durch Bankenkredite überbrückt werden. Banken sind dazu angehalten “bereits die Beantragung der Kurzarbeit für Überbrückungsfinanzierungen anzuerkennen”.

BM Blümel (Finanzministerium) setzt einen weiteren Punkt unseres Vorschlagskatalogs um: Der Staat übernimmt 100% Haftung für Kredite an KMUs, im Umfang von 10% des Jahresumsatzes bis maximal €500.000 pro Unternehmen. Einziges Prüfungskriterium für die Bank: “Dass die Firma zu Ende des Vorjahres noch gesund war” (Die Presse). Der Zinssatz der 5-jährigen Kredite soll laut Die Presse die ersten beiden Jahre fix bei 0% liegen, danach variabel. An Kosten fällt lediglich eine noch festzulegende Bearbeitungsgebühr an. Die Verwendung der Mittel unterliegt gewissen Einschränkungen wie z.B. dem Verbot der Verwendung zur Investition in neue Anlagen. Rückzahlung ab Jänner 2021. Jedenfalls sollte diese vollständige Haftungsübernahme durch den Staat die unbürokratische Liquiditätsüberbrückung ermöglichen, insbesondere auch bis das Kurzarbeitsgeld ausbezahlt ist: Das Geld sollte von der Hausbanken nun „innerhalb von 24 Stunden“ ausgezahlt werden, laut Blümel.