Rücknahme der Hitzeverordnung gefordert!
Neue Verordnung bringt vor allem Betriebe ins Schwitzen!
Die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) stellt aus Sicht des SENAT DER WIRTSCHAFT einen unverhältnismäßigen und praxisfernen Eingriff dar. Anstatt den Arbeitnehmerschutz wesentlich zu verbessern, führt sie vor allem zu zusätzlicher Bürokratie, steigenden Kosten und wachsender Rechtsunsicherheit – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen der bauausführenden Wirtschaft.
Bereits bestehende gesetzliche Regelungen gewährleisteten einen umfassenden Schutz vor Hitze und UV-Strahlung. Darüber hinaus haben Unternehmen eigenverantwortlich wirksame Maßnahmen umgesetzt, da die Gesundheit ihrer Beschäftigten oberste Priorität hat. Die Hitze-V schafft daher keinen erkennbaren Mehrwert, sondern führt zu Doppelgleisigkeiten und ineffizienten Prozessen.
Kritisch sind insbesondere die umfangreichen Dokumentations- und Evaluierungspflichten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Risiko stehen. Gleichzeitig bleiben zentrale Bestimmungen unklar, wodurch ein erheblicher Interpretationsspielraum entsteht und Unternehmen zusätzlicher Unsicherheit ausgesetzt sind. Auch die praktische Umsetzung ist vielfach realitätsfern: Vorgaben zur Arbeitszeitverlagerung stehen im Konflikt mit bestehenden Regelungen, technische Anforderungen wie die Klimatisierung von Baumaschinen sind oft nicht umsetzbar. Die Ausweitung auf kurzfristige Außeneinsätze verstärkt die bürokratische Belastung zusätzlich.
Hinzu kommen fehlende Übergangsfristen sowie ein strenger Sanktionsmechanismus, der dem Grundsatz „Beraten statt Strafen“ widerspricht und finanzielle sowie organisatorische Belastungen erhöht.
Vor diesem Hintergrund fordert der SENAT DER WIRTSCHAFT die Rücknahme der Hitze-V. Zumindest sind überbordende Dokumentationspflichten zu reduzieren und praxisgerechte, wirtschaftlich tragfähige Lösungen sicherzustellen, um Arbeitnehmerschutz und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.

