MASSNAHMENKATALOG “LÄNDLICHE  ENTWICKLUNG”


Der SENAT DER WIRTSCHAFT ist als ökosoziale Wirtschaftsplattform in kontinuierlichem Kontakt mit politischen EntscheidungsträgerInnen. Beim Energie-Symposium des SENAT im Rahmen der Energiesparmesse Wels am 3. März 2017, bei dem u.a. die Aktivitäten der KLIMA-ALLIANZ im Zentrum standen, konnte zum wiederholten Male Bundesminister Dipl. Ing. Andrä Rupprechter begrüßt werden.

Beim wenige Wochen darauf stattfindenden Folgetermin erhielt der SENAT DER WIRTSCHAFT vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Auftrag, einen Maßnahmen-Katalog für „Ländliche Entwicklung“ vorzuschlagen. Dieser umfasst die hier im Überblick zusammengefassten Punkte.

PRÄAMBEL

Ländliche Bereiche spielen in mehrfacher Hinsicht eine bedeutende Rolle für unser Land. Brauchtumspflege, Handwerk und Landschaftspflege beeinflussen die Tourismuswirtschaft, die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion im ländlichen Bereich ist für qualitätsvolle Ernährung und damit für die Bevölkerungsgesundheit von großer Bedeutung. In ländlichen Bereichen leisten mittelständische Betriebe einen wesentlichen Beitrag zum BIP, bieten Arbeitsplätze und leisten damit einen aktiven Beitrag gegen den „Brain drain“, der „Austrocknung“ ländlicher Bereiche durch Abwanderung.

Aus der Sicht des SENAT DER WIRTSCHAFT sind aufgrund der anhaltenden Entwicklung umgehend umfassende und weitreichende Maßnahmen zu setzen, um die Wirtschaft in ländlichen Bereichen – und damit die Entwicklung der Gesamtgesellschaft – zu stärken.

DIE VORGESCHLAGENEN MASSNAHMEN

  1. Gezielte betriebliche Standort-Strategie für Betriebsansiedlungen im ländlichen Raum

Unternehmen orientieren sich aus logistischen Gründen meist an Ballungsräumen. Bei Betriebsansiedlungen hat dies oftmals zur Folge, dass Arbeitskräfte von ländlichen Gebieten aus dem Umland in die Ballungsräume pendeln. Wir empfehlen, dies zu verändern, indem man die Betriebsansiedlungen in ländlichen Gebieten incentiviert und damit attraktiver macht.

Grundstücke für Betriebsansiedlungen sollen im ländlichen Bereich daher in Absprache mit den Gemeinden den ansiedlungsinteressierten Unternehmen mitunter kostenlos bereitgestellt werden (Ausgleich an die Gemeinden/Grundeigentümer via Finanzausgleich oder Wirtschaftsförderungsfonds). Bei der Auswahl der zu fördernden Bertriebsansiedlungen könnte man sich z.B. an der Anzahl der Nebenerwerbsbauern einer ländlichen Region orientieren, die ein zweites Einkommen benötigen, aber nur eine max. Anreise von ca. 30 km zur Arbeit in Kauf nehmen können. Ein weiterer Orientierungspunkt könnten die an der Geburten- und SchülerInnen-Anzahl abschätzbare Anzahl von künftigen AbsolventInnen Polytechnischer Lehrgänge bzw. Berufsbildender Höheren Schulen in bestimmten Regionen sein, die attraktive Lehrlingsausbildungs,- bzw. Arbeitsplätze suchen werden. Damit wird erreicht, dass

  • Unternehmen geringere Standortkosten bei Neuansiedelungen zu berücksichtigen haben,
  • gezielte Infrastrukturentwicklung auf der Basis wirtschaftlicher Bedürfnisse in  ländlichen Räumen erfolgen kann (z.B. Verbesserung von Logistikwegen etc.)
  • der Individualverkehr von ländlichen Gebieten in die Ballungsräume dramatisch reduziert werden kann, inkl. der Reduktion der Anreisekosten zum Arbeitsplatz für die ArbeitnehmerInnen, inkl. der ökologischen (CO2) und verkehrsplanerischen Komponente, u.v.m,
  • Nebenerwerbsarbeitsplätze dort geschaffen werden, wo sie wirklich benötigt werden,
  • das berufliche Angebot im ländlichen Bereich stark verbessert wird,
  • die Politik der Steuerungsverantwortung in vermehrtem Maße nachkommen kann, zum Wohl der ländlichen Bevölkerung, wie auch der Unternehmen,
  • die Gemeinden Steuern und Abgaben aus den angesiedelten Unternehmen erhalten, um kommunale Entwicklungsprojekte zu finanzieren.
  1. Landwirtschaftliche Produktion: umfassende Liberalisierung der Ab-Hof-Verkäufe

Um den hochqualitativen Produkten, die im ländlichen Raum produziert werden Absatzmöglichkeiten zu bieten, empfehlen wir eine umfassende und drastische Liberalisierung des Vertriebswegs „Ab-Hof-Verkäufe“. Sämtliche bürokratische Hürden und Beschränkungen müssen abgebaut werden, damit TouristInnen, aber auch die Bevölkerung im ländlichen Bereich die Möglichkeit haben, die vor-Ort produzierten Güter unkompliziert und auf kurzen Wegen zu erwerben. Die Einhaltung grundsätzlicher lebensmittelhygienischer Voraussetzungen ist selbstverständlich nötig, der Bürokratieaufwand dafür darf aber über ein verträgliches Maß nicht hinausgehen. Damit wird erreicht, dass

  • die produzierenden Betriebe für ihre lokalen Spezialitäten Absatzwege abseits des LEHs finden,
  • TouristInnen auf lokale Besonderheiten aufmerksam werden,
  • die kulinarische Vielfalt gefördert wird, statt sie durch immer neue Regularien und einem extrem oligopolistischen Lebensmitteleinzelhandel immer weiter zu reduzieren.
  1. Incentivierung des LEH für Verkäufe lokaler Produkte

Der LEH führt zwar angeblich lokal produzierte Sortimente, in vielen Fällen ist dies allerdings ein reiner Marketing-Gag: oft handelt es sich um Produkte, die durchaus industriell hergestellt werden, um in einer solchen Menge verfügbar zu sein, damit der LEH diese für eine große Anzahl von Filialen listet.

Der LEH hat den Wandel durch die Digitalisierung offensichtlich noch nicht verstanden, denn homogenisierte Sortimente werden durch automatisierte Zustellungen, z.B. durch Amazon, austauschbar sein. Er muss daher die Notwendigkeit erkennen, dass der Vertrieb wirklich lokaler Produkte das einzige Unterscheidungsmerkmal im Sinne der eigenen Zukunftssicherung ist. Der LEH vor Ort soll daher eine zentrale Sammel- und Verkaufsstelle lokal produzierter Produkte sein. Diese Idee ist keinesfalls neu (es handelt sich im Grunde genommen um die „alte“ Lagerhaus-Idee), hat aber mehr denn je Aktualität.

Wie die Incentivierung genau durchgeführt werden kann, ist Teil einer weiterführenden Überlegung. In keinem Fall soll der LEH „belohnt“ werden (über Förderungen, Steuererleichterungen etc.), wenn er lokale Produkte führt. Vielmehr muss ein System gefunden werden, dass die lokal produzierten Produkte attraktiver macht, als industrielle Lebensmittel.

Ein Aspekt ist dabei besonders wichtig: „Regional ist das neue Bio“ vermitteln die Lebensmittelkonzerne. Regionalität ist in einer globalisierten Welt jedoch nichts weiter als eine Illusion und eine Methode, den Konsumenten zu täuschen. Es gibt keine Definition für „Regionalität“. Was ist der Umkreis, aus dem ein Nahrungsmittel stammen darf, um noch als regional zu gelten? Derselbe Ort, 50 km, 100 km, dasselbe Bundesland? Was heutzutage als „regional“ verkauft wird, würde wohl dem Verständnis der meisten Konsumenten widersprechen. Regionalität macht ökologisch und volkswirtschaftlich nur Sinn, wenn es sich um echte regionale Bioprodukte handelt, die von industriell hergestellten Produkten durch eine Definition des Begriffs „regional“ klar abgrenzbar sind!

  1. Finanzielle Mehrbelastung „ungesunder“ Lebensmittel

 Um die im ländlichen Bereich ökologisch produzierten und qualitativ hochwertigen Lebensmittel für eine breite Masse von KonsumentInnen attraktiv zu machen, sollen industriell gefertigte Lebensmittel mit den Kosten versehen werden, die bisher aus dem Steuer- und Beitragswesen ohne Verursacher-Kostenwahrheit von der Allgemeinheit getragen werden. Das betrifft vor allem Kosten aus dem Gesundheits- bzw. Krankheitsbehandlungs-System.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass industriell gefertigte Nahrungsmittel Allergieerkrankungen, Unverträglichkeiten, Immunschwächen, Zahnprobleme, Fettleibigkeit u.v.m. verursachen. Die Behandlungskosten sollen daher auf diese Lebensmittel mit einem „Krankheitsbehandlungs-Zuschlag“ umgelegt werden. Damit werden qualitativ hochwertige Lebensmittel aus der ländlichen Produktion günstiger. Es muss unbedingt ein Weg gefunden werden, dass gesunde Ernährung weniger kostet, als ungesunde Ernährung! Bio-Produkte dürfen nicht länger nur für die Bevölkerungsschichten gemacht werden, die sich diese auch leisten können, sondern müssen Allgemeingut werden. Der hier formulierte Vorschlag geht in diese Richtung und fördert daher direkt die ländliche Entwicklung, da durch solche Maßnahmen die benötigten Volumen „gesunder“ Lebensmittel dadurch dramatisch steigen werden.

  1. Schutz von Nischenprodukten aus dem ländlichen Bereich

Die Vorherrschaft des LEH beruht im Wesentlichen auf der Stärke der Eigenmarken des Handels. Dies führt eigentlich zu Monopolstellungen von Eigenmarken bei den einzelnen Handelsketten, da diese über alle Bereiche – von ganz billig bis zum Premium-Segment – alles abdecken. Um diese Situation zu durchbrechen, ist es aus Sicht des SENAT DER WIRTSCHAFT notwendig, keine weiteren Handelsmarken für Nischenprodukte zuzulassen. Handelsmarken für ländliche Nischenprodukte, hergestellt von landwirtschaftlichen Genossenschaften wie z.B. Berglandmilch, sind kontraproduktiv und vernichten die Preisgestaltung für das Nischenprodukt. Die ländlichen Betriebe brauchen daher für die von ihnen entwickelten hochqualitativen Produkte sinnvolle Schutzmechanismen, die im Detail diskutiert werden müssen.

Eine Maßnahme in diesem Zusammenhang betrifft das AMA-Gütesiegel: Als Siegel für alle Produkte – von Billigsten (S-Budget, Clever) bis zum Markenprodukt – stellt es kein Qualitätssiegel mehr dar. Warum soll ein Konsument für das teurere Qualitätsprodukt mehr bezahlen, wenn für das Billigprodukt die gleiche Qualität vorausgesetzt werden kann? Bestimmte bäuerliche Produzenten diskutieren daher den Austritt aus dem AMA-Projekt, da dieses Gütesiegel definitiv keinen Mehrwert mehr besitzt, jedoch hohe Kosten verursacht (Verwaltungsaufwand, Zertifizierungskosten etc.). Daher müssen einschneidende Maßnahmen ergriffen werden, damit dieses Gütesiegel wieder „Güte“ ausdrückt, oder es muss schlichtweg abgeschafft werden, da ländliche Produkte durch das AMA-Gütesiegel momentan keinen Vorteil haben, aber beim Ausstieg aus dem Projekt benachteiligt wären.

  1. Steuerfreibeträge für Kleinstbetriebe im ländlichen Bereich

Um die lokale Infrastruktur von Klein- und Kleinstbetrieben am Leben zu erhalten, braucht es eine einschneidende Steuererleichterung. Das betrifft kleine Gewerbe- und Handwerksbetriebe, lokale Klein-Gastronomie, Almhütten u.v.m. Die dramatische Reduzierung der Betriebe im ländlichen Bereich minimiert die Steuereinnahmen ohnedies bereits täglich, weil eine große Anzahl von Betrieben ihre Tätigkeit einstellt – aus Arbeitskräftemangel, Vorschrifts- und Regularienüberdruss, überbordende Bürokratiekosten, vorgeschriebene aber unfinanzierbare Investitionen u.v.m. Wird dieser Trend nicht umgekehrt, wird der Beitrag ländlicher Gebiete zum Gesamt-Steueraufkommen immer geringer werden. Es würde sich also lohnen, die Steuerlast für diese Kleinstbetriebe schon im Vorfeld zu reduzieren, wodurch Arbeitsplätze und damit konsum- und investitionsrelevantes Einkommen für die Bevölkerung gesichert und die tourismusrelevante Infrastruktur erhalten bliebe.

Eine einfach umsetzbare Maßnahme könnte ein Steuerfreibetrag sein, der am Umsatz gekoppelt ist. Unternehmen mit Jahresumsätzen z.B. unter 100.000,- Euro könnten schlichtweg ESt-befreit werden. In welcher Höhe diese Freigrenze sein soll, muss selbstverständlich genau analysiert werden, aber es muss eine einschneidende Maßnahme sein, um für die ländliche Entwicklung relevante Auswirkungen zu haben. Andernfalls steigt die Arbeitslosigkeit im ländlichen Bereich mit den daraus resultierenden Kosten für Sozialleistungen weiter an (Arbeitslosengelder, Umschulungskosten, Pendlerpauschalen etc).

  1. Praktikable Lösungen für Kleinbetriebe ermöglichen statt allgemein gültige Regularien verordnen

 Beispiel Trinkwasser: Bei mit Regenwasser gespeisten Almhütten (insbesondere in den Kalkalpen)  werden neuerdings Hinweisschilder bei den Entnahmestellen mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ von den Lebensmittelbehörden nicht mehr akzeptiert. Vielmehr wird zunehmend auf eine Entkeimung bestanden. Hierfür wird gemäß der österreichischen Trinkwasserverordnung nur die Ozonung, UV Bestrahlung sowie die Chlorung als zulässige Desinfektionsverfahren angeführt. Eine Filtration als zulässige Alternative zur Desinfektion ist darin nicht aufgelistet und somit unzulässig, obwohl Filtrationsverfahren inzwischen genauso zuverlässig sind und in vielen Regionen der Welt bereits für die Aufbereitung von Trinkwasser verwendet werden. Die Kosten für die Errichtung der „zulässigen“ Entkeimungsanlagen, insbesondere die von den Behörden geforderten UV-Anlagen und deren Wartung, sind aber schichtweg nicht finanzierbar. Es würde reichen, Filtration in der Trinkwasserverordnung als zulässiges Verfahren aufzunehmen, um zahlreiche touristische Kleinstbetriebe maßgeblich zu entlasten und die österreichische Kulturlandschaft zu beleben.

Dieses Beispiel steht stellvertretend für eine generelle Verallgemeinerung von Regularien und Vorschriften, ohne Alternativen für Betriebe im ländlichen Bereich vorzusehen. Wir empfehlen dringend, praktikable Lösungen mit dem geringst möglichen finanziellen Aufwand für Betriebe im ländlichen Raum in den Regularien zu ermöglichen. Dabei sollen alternative Lösungen durchaus von den Betrieben selbst vorgeschlagen werden können („vorgeschrieben ist…. wir schlagen folgende Lösung mit der gleichen Wirkung vor….“), da uns sehr wohl bewusst ist, dass der Gesetzgeber unmöglich über alle am Markt verfügbaren alternativen Lösungen informiert sein kann. Generell wäre es sinnvoller, die Wirkung von Maßnahmen festzulegen und nicht, wodurch das Ergebnis erzielt werden muss.

  1. Förderung des traditionellen Handwerks

Das Bundeskanzleramt hat im Nov. 2016 eine umfassende Studie zur Bedeutung des traditionellen Handwerks veröffentlicht (ISBN 978-3-7089-1470-1). Darin wurde die kulturelle, aber auch die wirtschaftliche Bedeutung analysiert – auch im Hinblick auf die Berufsausbildung – und der Gefährungsgrad des traditionellen Handwerks dargestellt. (Download unter https://senat.at/wp-content/uploads/2017/04/Studie_BKA_Traditionelles_Handwerk_Nov2016.pdf )

Zitate: „Diese Unternehmen bilden jährlich jeden zweiten Lehrling aus. Anteilsmäßig fallen 55,6 % aller Ausbildungsbetriebe auf Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk.“… „Jeder dritte Arbeitgeberbetrieb in Österreich ist ein Unternehmen, welches die in der vorliegenden Studie definierten Handwerksleistungen erbringt.“… „Von insgesamt 2,264.934 Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft finden 537.418 MitarbeiterInnen einen Arbeitsplatz in Arbeitgeberunternehmen, die den Bereichen des traditionellen Handwerks zugeordnet werden können.“ Es ist daher zielführend die Förderung des traditionellen Handwerks ganz besonders zu berücksichtigen. Einige Maßnahmen dafür könnten sein:

  • Besondere Lehrstellen-Incentivierung für ausbildende Betriebe
  • Maßnahmen zur Imagesteigerung des traditionellen Handwerks, z.B. über den Bildungsauftrag des öffentlich rechtlichen Rundfunks und an regionaler Entwicklung interessierter Medien.
  • Bildung von verschiedenen Kompetenzzentren für unterschiedliche Bereiche des traditionellen Handwerks im ländlichen und kulturell passenden Raum, in denen sich Ausübende und Auszubildende treffen, um Erfahrungen auszutauschen, Meisterwerke zu präsentieren und Medienrelevanz zu generieren.
  • Besondere Starthilfe-Programme für interessierte Menschen, die gerne am Land leben wollen um ein traditionelles Handwerk auszuüben und/oder zu erlernen (besondere AMS-Initiativen etc.)
  1. Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Bio-Gastronomie

Der Anteil an biologischen Erzeugnissen in Österreich liegt in der Gastronomie bei bescheidenen 2 % (im Unterschied zu rund 8 % im Frischebereich im Einzelhandel). Der Trend hin zu BIO ist jedoch auch im Gastrobereich erkennbar und wird immer stärker. Dies hat zur Folge, dass leider auch immer mehr „Trittbrettfahrer“ am Markt auftauchen, die BIO zwar ausloben (teilweise sogar im Unternehmensnamen führen), jedoch bei genauerem Hinsehen oftmals hauptsächlich konventionelle Produkte in den Verkehr bringen. Deswegen braucht es eine verpflichtende Zertifizierung durch staatlich akkreditierte Kontrollstellen nicht nur beim Erzeuger, sondern auch in der Gastronomie.

Österreich ist mit einem Bio-Anteil von ca. 20 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche ein internationaler Vorreiter im Biobereich. „Bio“ funktioniert auch ganz ausgezeichnet in klein- und mittelständischen ländlichen Betrieben. Es bietet sich daher die einmalige Chance, DAS Bioland der Welt zu werden. Bei der bäuerlichen Erzeugung liegen wir schon ganz weit vorne – die Gastronomie hängt leider noch hinten nach. Gerade für die ländliche Entwicklung durch Tourismus birgt eine Stärkung und Förderung dieses Aspekts ungeahntes Potenzial für ländliche Entwicklung.

  1. Maßnahmen zur Weiterbildung regionaler Gastronomie

Beim Wirtesterben spielt natürlich die demografische Entwicklung eines Ortes (viele der in diesem Dokument vorgeschlagenen Maßnahmen wirken dem Trend der Landflucht entgegen) und die Veränderung des Gästebedürfnisses eine wesentliche Rolle. Dies bietet aber auch gleichzeitig die Chance es neu und besser zu machen.

  • Die Generationenfrage ist – wie in jedem Beruf – die Frage: Mit welcher Freude am Tun und der Arbeit glänzen die Eltern vor ihren Kindern? Die Antwort entscheidet ob weitergemacht wird oder nicht!
  • Das zeitgemäße Angebot der Gastronomie/Hotellerie, künftige Themen und die Entwicklung eines eigenen Profils, orientiert am und passend zum eigenen Standort, sind eine Chance für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums.
  • Qualitative Maßnahmen im Betrieb, um die Chance auf ein Wiederkommen der Gäste zu erhöhen, sollten einen höherer Stellenwert haben als das Marketing.
  • Die Mitarbeiter- oder Lehrlingsfrage ist eine Frage der Einstellung, der Unternehmens-Präsentation und der vermittelten Werte. Hier gilt es die Ausbildungsplätze qualitativ wieder zu verbessern und die richtigen Menschen zusammen zu führen.

Für alle diese Punkte braucht es aus der Praxis abgeleitete Schulungsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung. Der SENAT spricht hier bewusst nicht von Consultants und Kammerfunktionären, sondern von Know-how-Transfer durch High-Performer der Branche zu einer breiten Basis von Gewerbetreibenden im ländlichen Raum, der gefördert werden muss.

  1. Die „Eiweiß-Wende“ als Chance für ländliche Entwicklung

Die strukturelle Veränderung der landwirtschaftlichen Produktion von traditionellen Anbauprodukten zu regional benötigten und lokal weiterverarbeitbaren Produkten bietet Riesenchancen. Das betrifft eine wertschöpfende Produktion und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verarbeitungsbetriebe. Dies gilt insbesonders für den Anbau von Soja. Gentechnikfreies, herkunftsgesichertes Qualitätssoja kann einen wertvollen Beitrag zur europäischen Eiweiß-versorgung leisten. Die Förderung und Forcierung des regionalen Soja-Anbaus nach klar definierten Qualitätskriterien, sowie die dafür notwendige Ausweitung der Infrastruktur stehen dabei im Vorder­grund.

Dies geht einher mit dem Aufbau von verlässlichen Liefer- und Wertschöpfungsketten als Beitrag zur europäischen Eiweißversorgung, sowie mit geförderten Züchtungs,- Forschungs- und Kontrollprogrammen für gentechnikfreies Soja-Saatgut und Soja-Pflanzenschutzkonzepte. Der Beitrag zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks bei Sojaprodukten und Fleisch durch die Förder­ung europäischer Eiweißpflanzen ist wissenschaftlich bereits untermauert.

Auf diese Weise können ländliche Betriebe Vorreiter im Bereich gentechnikfreier und regionaler Futtermittelbeschaffung werden und damit einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und zu einer gentechnikfreien europäischen Eiweißversorgung leisten. Es ermöglicht Unternehmen im ländlichen Bereich, der Nachfrage nach nachhaltig hergestellten Lebens- und Futter­mitteln gerecht zu werden und schaffen für diese einen klaren Wettbewerbsvorteil (lokaler Bedarf reduziert Transportwege und damit Kosten, verbessert den ökologischen Footprint und schafft Verarbeitungsbetriebe – und damit Arbeitsplätze – vor Ort).

  1. Berufsbild „LandschaftspflegerIn“

Lösgelöst von Begriffen wie „Bauernehre“ und „Standesethos“ gibt es Menschen, die für die Grundlage einer erfolgreichen Tourismuswirtschaft als wesentlichen Wirtschaftsbereich unseres Landes einen Beitrag leisten können. Der Tourismus lebt von gepflegten Almwiesen, instandgehaltenen Hütten und Wegen, von müllbefreiten Bächen und Jausenplätzen usw. Es bildet sich hier aufgrund des Bauernsterbens ein neuer Berufszweig, der für seine Leistungen entsprechend entlohnt werden muss. Zuzug in ländliche Bereiche kann auf diese Weise erfolgen, indem konkrete Ausbildungen zum/zur „LandschaftspflegerIn“ zugänglich sind und dann auch entsprechend ausgeübt werden können.

  1. Projektidee: Ländliche Ansiedlung

Regionale Entwicklung darf nicht länger mit der Investitionssumme für infrastrukturelle Erneuerung gleichgesetzt werden. Es ist erwiesen, dass diese Betrachtung die strukturellen Probleme einer Region nicht löst und die Landflucht nicht eindämmt, von einer Belebung durch Zuzug ganz zu schweigen. Es braucht neue Modelle, die einhergehen mit den gesellschaftlichen Wünschen eines relevanten Anteils der Gesamtbevölkerung und deren wirtschaftlichen Anforderungen. Der SENAT hat zu diesem Thema daher ein separates PLÄDOYER (2017-Nr.5) mit einer konkreten Projektidee veröffentlicht.

CONCLUSIO

Ländliche Entwicklung ist aus der Sicht der SENAT DER WIRTSCHAFT ein wesentlicher Faktor zur Sicherung der gesellschaftlichen Stabilität, zum Erhalt unserer Kultur durch Wahrung von Traditionen, Berufsbildern und jahrhundertealtem Fachwissen, ist die Grundlage für eine positive Entwicklung des Tourismus und bietet die Basis für ökologisch sinnvolle Landwirtschafts- und Nahrungsmittelproduktionskonzepte. Es freut uns daher, dass wir eingeladen wurden, diesen Maßnahmen-Katalog zu entwickeln und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu unterbreiten.

Wien, 24. April 2017

  • Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender
  • Johannes Linhart, Geschäftsführer – Klima-Allianz
  • Jochen Ressel, Geschäftsführer – Operations

Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung mit länderübergreifender Relevanz werden auch im „EEDF-EUROPEAN ECONOMIC DANUBE FORUM“, der Wirtschaftsentwicklungsplattform für den Donauraum des SENAT DER WIRTSCHAFT, diskutiert, bei dem u.a. auch für ländliche Entwicklung relevante Smart-Region-Konzeptionen entwickelt werden.

Die SENATs-Initiative „EEDF-EUROPEAN ECONOMIC DANUBE FORUM“ wird von folgenden Institutionen unterstützt:

  • EU-Strategy for the Danube Region – PAC8 “Competitiveness”
  • European Commission

Für weitere Informationen zu diesem Maßnahmen-Katalog sowie zu den Aktivitäten des SENAT DER WIRTSCHAFT bzw. zu den mit ihm verbundenen Initiativen, wie z.B. EEDF , wenden Sie sich bitte an:

  • Jochen Ressel, Geschäftsführer – Operations | SENAT DER WIRTSCHAFT
  • j.ressel@senat.at
  • +43-1-505 35 38-0

Der SENAT dankt für die Inputs zu diesem Maßnahmen-Katalog:

  • Mag. Maria Walcher (Unabhängige Expertin für Immaterielles Kulturerbe)
  • Michaela Russmann (Plattform „Die BiowirtInnen“)
  • Peter Schneider (Experte für Lebensmittel- & Nahrungskette)
  • Matthias Krön (Obmann, DonauSoja)
  • Christoph Liebscher (BIO-Gastronom, „Gustl kocht“)
  • Peter Möstl (Gastronomie-Entwickler)