Motivation für die Compliance-Aktivitäten des SENAT DER WIRTSCHAFT

Im Herbst 2013 begann der SENAT DER WIRTSCHAFT, sich intensiv mit dem Themenkomplex der Compliance zu beschäftigen. Folgende Überlegungen standen dabei von Beginn an im Zentrum:

  • Das aus moralischen Gesichtspunkten zweifelhafte Verhalten einiger hat unverhältnismäßige Compliance-Richtlinien zur Folge.
  • Einerseits sind diese seitens der Gesetzgebung formuliert, inkl. der interpretatorischen Schwankungsbreiten und den daraus resultierenden Unsicherheiten.
  • Andererseits sind es auch die Unternehmen, die mit internen Richtlinen über die gesetzlichen Normen vielfach hinausgehen und die Situation für ArbeitsnehmerInnen, GeschäftspartnerInnen, aber auch für gesellschaftspolitische Institution aus Kultur, Kunst und Sport weiter verschärfen.
  • Aufrichtig an der kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Entwicklung interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer geraten dadurch immer mehr unter Druck und müssen sich in allen Aspekten ihres Handelns fragen: Was ist noch erlaubt? Was ist bereits verboten?
  • Darüber hinaus gilt es Lösungsvorschäge zu entwickeln, wie gesetzgebende Körperschaften, aber auch Unternehmen aus dem Regulierungswahn wieder herausfinden können.
  • Nach der initialen Wissensvermittlung zum Verständnis der Ist-Situation, inkl. der Darstellung der Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft, stand daher die Findung von Lösungsansätzen im Zentrum.

Als Instrumente nutzt der SENAT DER WIRTSCHAFT Symposien, Roundtables, bilateriale Gespräche mit Stakeholdern, Studienpräsentationen und Arbeitsgruppen-Meetings.

Mit diesem PLÄDOYER werden konkrete Ansatzpunkte als Ergebnis der bisherigen Aktivitäten aufgelistet, an denen aktuell gearbeitet wird, um eine Verbesserung der Gesamtsituation zu erreichen.


  1. Eine Neuausrichtung von Sponsoring-Konzeptionen für Sport, Kunst und Kultur ist nötig

Die Zeiten des traditionellen Sponsorings sind vorbei. Es geht um wirkliche Teilhabe der UnterstützerInnen, bei dem auch MitarbeiterInnen und KundInnen aktiv teilnehmen. Sport-, Kunst- und Kulturinstitutionen sind daher aufgerufen, innovative neue Konzepte zu entwickeln und stringent zu implementieren. Was früher funktioniert hat, ist heute mitunter nicht mehr gültig. Daher muss – wie in jedem Unternehmen – auch hier in die Zukunft gedacht werden.

Der SENAT DER WIRTSCHAFT stellt für VeranstalterInnen aktiv Verbindungen zu Institutionen her, die auf diesem Bereich zukunftsorientiertes Know-how entwickelt und bereits implementiert haben, um die Erfahrungen sinnvoll zu multiplizieren, um damit zur Zukunftssicherung von Kultur, Kunst und Sport beizutragen.


  1. Die Leistung „Emotion“ muss von Kultur, Kunst und Sport gezielt kommuniziert werden

Der wesentlichste Beitrag von Kultur, Kunst und Sport für unsere Gesellschaft liegt nicht im Werbewert und der sich daraus ableitbaren Geschäftsmöglichkeit. Sie liegt in der Kraft der positiven Emotionen, denn nur diese treiben eine Gesellschaft an und stärken sie. Das ist ein Wert, der von VeranstalterInnen klar kommuniziert und definiert werden muss. Der SENAT DER WIRTSCHAFT bietet durch seine Publikationen, wie z.B. dem Wirtschaftsmagazin „SENATE“ dafür eine für Kultur, Kunst und Sport nutzbare Kommunikationsplattform und stellt ExpertInnen aus dem SENATs-Umfeld zur Verfügung, wenn Unterstützung für die Kommunikationstätigkeit gewünscht ist.


  1. Die Unternehmerschaft muss ihre Haltung neu ausrichten

Die Unternehmerschaft muss in die Pflicht genommen werden und ihre generelle Haltung neu ausrichten. Sponsoring darf nicht als Almosentum für Gaukler verstanden werden, die zur Belustigung auftreten und die man dann wieder verjagt. Das Denken von Leistung und Gegenleistung muss überwunden werden. Es muss eine Förderbereitschaft um des Förderns wegen geben – ein Bewusstsein, dass es einfach Bereiche gibt, die einen allgemeinen Wert für unsere Zivilisation haben und daher unterstützt werden müssen.

Der SENAT DER WIRTSCHAFT stellt für UnternehmerInnen GesprächspartnerInnen bereit, um diesen Mindset-Change zu unterstützen und neue Wege zu finden, wie Kultur, Kunst und Sport für beide Seiten sinnvoll gefördert werden können.


  1. Unternehmen können interne Regularien sinnvoll adaptieren

Interne Regelungen sind oftmals zu einem wesentlichen Hemmnis für MitarbeiterInnen in Unternehmen, aber auch für alle Stakeholder im Wertschöpfungsprozess von Unternehmen geworden. Eine Rücknahme von Regelungen ist für EntscheiderInnen oftmals extrem schwierig, geraten sie doch in einem solchen Fall mitunter in den Verdacht, unlauteren Methoden wieder mehr Raum zu geben. In diesem Zusammenhang verweist der SENAT DER WIRTSCHAFT auf eine Studie über die Wirkung interner Regelungen, die von einem SENATs-Mitgliedsunternehmen kürzlich veröffentlicht wurde. Der SENAT begleitete die Studienpräsentation im Rahmen des Compliance-Schwerpunkts. Durch die Studienergebnisse, die unternehmensspezifisch ergänzt werden können, kann der Schaden, der durch interne Regularien entsteht auch faktisch untermauert werden, und der Vorstand bzw. die Geschäftsführung erhält auf diese Weise die Möglichkeit des Aufbaus einer schlüssigen Argumentation, die eine Rücknahme von Regeln möglich macht.

Der SENAT DER WIRTSCHAFT stellt Vorständen und der Geschäftsleitung von Unternehmen durch seine Mitgliedsunternehmen Hilfe beim Aufbau dieser Argumentation zur Verfügung. Das Ziel ist dabei, Flexibilität und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und trotzdem für ethisch und moralisch korrekte Abläufe zu sorgen.


  1. Die Definition des Begriffs „Amtsträger“ schärfen

Im Bereich der Korruptionsprävention im öffentlichen Bereich, steht der Begriff „Amtsträger“ im Zentrum. Mitunter könnte eine genauere bzw. eine Neudefinition des Begriffs „Amtsträger“ eine Möglichkeit sein, um aus den Erfahrungen im Umgang und der Anwendung des Anti-Korruptionsgesetztes eine Verbesserung der Rechtssicherheit zu erreichen und die Handlungsfähigkeit von MitarbeiterInnen im öffentlichen Bereich zu optimieren. Der SENAT DER WIRTSCHAFT ist sich dabei bewusst, dass die Compliance-Gesetzgebung aufgrund tatsächlich existierender, sogar strafrechtlich relevanter und durchaus allgemein üblicher Tatbestände entwickelt wurde und daher durchaus Berechtigung hat. Es geht dem SENAT um die Verbesserung der Klarheit und Sicherheit bei der Anwendung – sowohl für Unternehmen wie auch für Menschen, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind.

Ein im Rechtsbereich tätiges Mitgliedsunternehmen des SENAT DER WIRTSCHAFT wurde gebeten, eine mögliche Neudefinition des Begriffs „Amtsträger“ vorzuschlagen. Das Ergebnis wird in weiterer Folge an das Justizministerium und die Korruptions-Staatsanwaltschaft weitergeleitet und mit deren RepräsentantInnen auf deren Umsetzungsrelevanz diskutiert.


Berichte über die Ergebnisse der Aktivitäten

Der SENAT DER WIRTSCHAFT wird laufend im Rahmen der publizistischen Tätigkeit sowie mit gezielter Medienarbeit über die Ergebnisse berichten und plant im Herbst 2017 ein Symposium, bei dem die Ergebnisse zusammengefasst und nächste Schritte präsentiert werden.

Wien, 16. Februar 2017

Für den SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich

Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender

Gabriele Stowasser, Vorstand – Internationale Beziehungen

Jochen Ressel, Geschäftsführer – Operations