Weitere, konkrete Verbesserungsvorschläge aus der Praxis an die Bundesregierung

Die Hilfsmaßnahmen der Politik sind gut gemeint, doch all zu oft verfehlen sie Ihr Ziel.

Unsere Mitglieder machen diese bittere Erfahrung in der täglichen Praxis und zeigen uns auf, wie konkret Abhilfe geschaffen werden kann. Die daraus erarbeiteten Lösungsvorschläge präsentiert der SENAT DER WIRTSCHAFT der österreichischen Bundesregierung. Zahlreiche (auch) von uns vorgeschlagene Verbesserungen  (E-Signatur für Notariatsakte, 100% Staatshaftung, Vereinfachung der Kurzarbeitsabwicklung, Vereinfachung der Kreditabwicklung, Erweiterung der Hilfs- und Härtefonds, Fristaussetzung im Insolvenzrecht, Startup-Paket, Freigabe von Fahrradwerkstätten) wurden in den letzten Covid-Gesetzen bzw. in deren Umsetzung bereits weitgehend berücksichtigt. 

Im Sinne dieses fortlaufenden sehr erfolgreichen Dialogs zwischen KMUs und Regierung, haben wir am 14. April im Namen der Mitglieder des SENAT DER WIRTSCHAFT drei weitere verbesserungswürdige Themen aufgezeigt – mitunter auch Maßnahmen, die für die zukünftige Gestaltung unserer Volkswirtschaft maßgeblich wären. Das entsprechende Email (Anhang) ging an BKA, BMF, BMKOES, BMDW und WKO):

  1. Geplante Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes – negativer Einfluss auf die österreichische Startup Szene:

Der vorgelegte Entwurf für eine Novelle des Gesetzes zur Beschränkung von Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schießt weit über das Ziel der EU Verordnung 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (“FDI-Screening-Verordnung”) hinaus und wird die Startup-Szene in Österreich massiv negativ beeinflussen. Gemäß diesem Entwurf muss zukünftig für fast alle (die 10% Schwelle wird idR erreicht) Venture Capital Transaktionen mit amerikanischen oder asiatischen Venture Capital Gebern vor der Transaktion eine Genehmigung eingeholt werden. Diese Genehmigung kann relativ lange dauern (zwei Monate + angemessene Frist). Es sind fast alle VC relevanten Bereiche umfasst.

Unsere Vorschläge:

– Ausnahme von Startups und innovative KMUs, Venture Capital und Private Equity Fonds und professionelle institutionelle Anleger (Family Offices, Versicherungen, Vorsorge- und Pensionskassen). Keine aufwendige ex-ante Prüfung.

– Dachfondskonzept: Nach dem Motto MEHR PRIVAT, WENIGER STAAT sollte das von der AVCO mit Experten und ERSTE Gruppe entwickelte (private)Dachfondskonzept bis zu einer Höhe von €500 Mio. rasch umgesetzt werden. Dies würde es ermöglichen, dass die großen österreichischen institutionellen Investoren (Versicherungen, Vorsorgekassen, Stiftungen, etc…) ihren Beitrag für den Wiederaufbau österreichischer Unternehmen nach der Krise leisten und wäre der effektivste Weg, einerseits Startups im Land zu halten und andererseits unserer Wirtschaft eine Inländische Alternative zu ausländischem Kapital zu bieten, Kapital, dass für die Attraktivität des Standorts sowie für Innovationsführerschaft unabdingbar ist.

  1. AWS Garantie für Überbrückungsfinanzierungen – Spezifizierung des „gesunden Unternehmens“ ist zu eng gefasst:

Die Voraussetzungen zur Erlangung der Staatshaftung (kein Reorganisationsbedarf, 8% Eigenkapital sowie Schuldentilgungsdauer von weniger als 15 Jahren) schießen für viele Unternehmen weit über das Ziel hinaus. Die Anforderung der Schuldentilgungsdauer von weniger als 15 Jahren ist gerade für viele Unternehmen, die dankenswerter Weise in der jüngeren Vergangenheit investiert haben und sehr wohl länger als 15 jährige Kredite für Neu- und Ersatzinvestitionen bekommen haben, weil sie als „gesund“ galten, nun nicht erfüllbar und werden aus eigentlich formalistischen Gründen von den Rettungsprogrammen ausgeschlossen.

Unser Vorschlag:

– Die Zulassungskriterien für die Überbrückungsfinanzierung sollte gerade in diesem Punkt praxisnah angepasst werden, indem man sich an der Laufzeit und der Bonitätsprüfung der zuletzt vergebenen Kredite orientiert.

  1. Hilfspaket für Medien – Kleinere Medienverlage bleiben unberücksichtigt:

In der Quarantäne besteht allerseits hoher Informationsbedarf, insbesondere von seriösen Medien. Auch die kleinen Verlage sind hier gefordert und können sich nicht erlauben in Kurzarbeit zu gehen. Dennoch verlieren sie ihre Werbeeinnahmen, die meistens um die 70% der Einnahmequellen ausmachen, weil Unternehmen bei ihren Kampagnen sparen bzw. selbst in der Krise stecken (vor allem die Reisebranche).

Unser Vorschlag:

– Hier könnte es helfen, wenn die kleineren Verlage bei den Medien-Kampagnen der Regierung, die derzeit alle Massenmedien fluten, auch berücksichtigt würden. Im Sinne des Engagements des SENAT DER WIRTSCHAFT für die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) würden wir befürworten, wenn insbesondere jene Magazine in Österreich berücksichtigt würden, die eine kontinuierlich gute Basis-Informationsarbeit für eine nachhaltige Entwicklung leisten.