28. Mai 2025 | Shamiyeh Reiser Rechtsanwälte GmbH zieht für Unternehmer vor den EuGH

Mit dem Inkrafttreten des österreichischen Verbrauchergewährleistungsgesetzes am 1. Januar 2022 wurden die Rechte der Konsumenten im Streit mit Unternehmen deutlich gestärkt. Das Gesetz basiert auf der europäischen Gewährleistungsrichtlinie und gilt für alle beweglichen körperlichen Sachen sowie digitale Leistungen. Es räumt Konsumenten weitreichende Ansprüche gegenüber Unternehmern ein – teils mit gravierenden Folgen für die Praxis.

In einer ersten, viel diskutierten Entscheidung (9 Ob 41/23d) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Rechte noch weiter ausgeweitet. Demnach können Konsumenten bei schwerwiegenden Mängeln sofort vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen – ohne dem Unternehmer die Möglichkeit auf Verbesserung oder Austausch einzuräumen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mangel rasch und kostengünstig zu beheben wäre und kein Fehlverhalten des Unternehmens vorliegt.

Diese Auslegung des Gesetzes hat bei vielen österreichischen Unternehmern große Unsicherheit ausgelöst. Sie befürchten, dass Konsumenten künftig gezielt nach Mängeln suchen könnten, um sich nach kurzer Nutzung vom Kauf zu lösen. Im Gegensatz dazu ist in Deutschland die rechtliche Umsetzung deutlich unternehmerfreundlicher gestaltet.

Ein aktueller Fall aus Oberösterreich verdeutlicht das Problem: Ein Unternehmer bot mehrfach und nachweislich Verbesserungen an, doch der Konsument lehnte ab – nicht wegen des Mangels selbst, sondern aus persönlichen Gründen. Trotzdem musste der Unternehmer die Ware zurücknehmen.

Die Shamiyeh Reiser Rechtsanwälte GmbH hat diese Entwicklung kritisch begleitet und die rechtlichen Widersprüche zwischen österreichischer und deutscher Umsetzung vor den OGH gebracht. Inzwischen hat der OGH reagiert und zentrale Fragen zur Auslegung der Gewährleistungsrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Damit besteht nun die Chance, die einseitige Rechtslage zugunsten einer ausgewogeneren Lösung zu korrigieren. Der EuGH könnte die Rechte der Unternehmer stärken, indem er den Fokus wieder stärker auf die primären Gewährleistungsbehelfe – Verbesserung und Austausch – legt und dadurch mehr Rechtssicherheit für Unternehmen schafft.

Die Entscheidung aus Luxemburg wird mit Spannung erwartet – sie könnte für zahlreiche Branchen richtungsweisend sein.