Neue Transparenzpflichten hinsichtlich KI-generierter Inhalte
Mit 2. August 2026 gelangen die Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 des EU-AI-Acts zur Anwendung. Die Transparenzpflichten sollen dabei helfen zu erkennen, wann Personen mit KI-Systemen interagieren oder wann Inhalte durch KI erzeugt oder verändert wurden.
- KI-Chatbots: Bei der Verwendung von KI-Chatbots ist eindeutig darauf hinzuweisen, dass die Antworten künstlich generiert werden und daher mit einem KI-System interagiert wird.
- Texte: Eine Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte gilt grundsätzlich nur, sofern diese veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
- Einsatz von Deepfakes: KI-generierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte müssen gekennzeichnet werden, sofern es sich dabei um Deepfakes handelt.
Definition eines Deepfakes
Bei Deepfakes handelt es sich um:
- Bild-, Ton- oder Videoinhalte
- welche mittels eines KI-Systems erzeugt oder manipuliert wurden
- wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln
- und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahr erscheinen würden.
Die EU-Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, welche dabei helfen sollen, die neuen Transparenzpflichten zu erfüllen. Sie finden die Leitlinien HIER. Ebenfalls veröffentlicht wurde ein freiwilliger Verhaltenskodex der EU-Kommission. Darin wird etwa vorgeschlagen, wie eine entsprechende Kennzeichnung ausgestaltet werden kann.
Die entsprechende Informationswebsite der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) finden Sie HIER.
In den Leitlinien wird festgehalten, dass die Kennzeichnungspflicht nur für Inhalte gilt, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht werden (vgl. Punkt „8.4 Entry into application“).
Hinweis: Das beigefügte Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

