25. Juni 2025 | Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz treffen vor allem Unternehmer

Mit 1. Juli 2025 treten weitreichende Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz in Kraft, die insbesondere Unternehmen betreffen, wenn es um Übertragungen von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften geht – insbesondere bei sogenannten Share Deals. Künftig wird die Beteiligungsschwelle für steuerpflichtige Anteilsvereinigungen auf 75 % gesenkt und der Beobachtungszeitraum auf sieben Jahre verlängert. Auch mittelbare Beteiligungsverschiebungen entlang der Beteiligungskette werden nun steuerpflichtig. Immobiliengesellschaften trifft es besonders hart: Hier wird künftig der gemeine Wert der Grundstücke als Bemessungsgrundlage herangezogen, und ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 % gilt. Ausnahmen bestehen bei Übertragungen innerhalb der Familie. Die Änderungen zielen auf eine stärkere Besteuerung bisher steuerlich begünstigter gesellschaftsbezogener Immobilienübertragungen ab – mit spürbaren Folgen für Unternehmensstrukturierungen und Beteiligungstransaktionen.

Senator Dr. Wolfgang Reiser, LL.M. von Shamiyeh Reiser Rechtsanwälte GmbH hat die wichtigsten Punkte und Folgen dieser Änderungen zusammengefasst.