Durchbruch beim Lieferkettengesetz  

Unsere gemeinsamen Bemühungen mit starken Netzwerken in Brüssel haben in der Frage des europäischen Lieferkettengesetzes einen wesentlichen Durchbruch erzielt. Nach intensiven Gesprächen und gezielter Interessenvertretung wurde eine entscheidende Anpassung erreicht. Die letzte Station im Gesetzgebungsprozess ist nun der Europäische Rat, also die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten auf Regierungsebene. Es besteht berechtigte Zuversicht, dass auch dort die erforderliche Mehrheit erzielt wird.

Der SENAT DER WIRTSCHAFT hat sich bereits frühzeitig kritisch mit dem Lieferkettengesetz auseinandergesetzt und auf die praktischen Herausforderungen für Unternehmen hingewiesen. Bereits im Mai 2025 wurde ein entsprechendes Plädoyer veröffentlicht, in dem auf notwendige Anpassungen und eine realitätsnahe Ausgestaltung gedrängt wurde. Die nun erzielten Fortschritte bestätigen diesen eingeschlagenen Weg.

Künftig sollen die Regelungen deutlich fokussierter ausfallen: Betroffen sind nur mehr Großunternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Zudem beschränkt sich die Prüfungspflicht auf direkte Zulieferer – im Gegensatz zur ursprünglich vorgesehenen Kontrolle der gesamten Lieferkette. Diese Anpassung stellt eine erhebliche Entlastung für Unternehmen dar und trägt zur besseren praktischen Umsetzbarkeit bei.

Kritische Stimmen haben sich bereits zu Wort gemeldet und sprechen von einer „Alibi-Regulierung“. Dennoch zeigt die erzielte Einigung, dass ein ausgewogener Ansatz möglich ist, der sowohl wirtschaftliche Realitäten als auch politische Zielsetzungen berücksichtigt.

Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein weiterer wichtiger Fortschritt betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch hier konnte eine deutliche Vereinfachung erreicht werden: Künftig sind nur mehr große Unternehmen mit über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro berichtspflichtig.

Darüber hinaus werden die Berichtsstandards reduziert und vereinfacht. Branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Besonders hervorzuheben ist, dass kleinere Unternehmen geschützt werden: Sie dürfen von größeren Geschäftspartnern nicht zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen verpflichtet werden, die über die vorgesehenen Standards hinausgehen.

Erfolgreiche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene

Diese Entwicklungen zeigen eindrucksvoll, dass engagierte Interessenvertretung in Brüssel Wirkung entfalten kann. In enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationsnetzwerk, der EBÖ (Europäischen Bewegung Österreich) sowie mit Unterstützung des European Business Circle (EBC) von Christoph Leitl, dem rund 20 österreichische Unternehmen angehören, ist es gelungen, konkrete Verbesserungen zu erreichen.

Auch die Initiative „Stop Bureaucracy“ wurde im Rahmen einer Medienpartnerschaft mit Euractiv, einem der einflussreichsten europäischen Fachmedien, gezielt positioniert. Dadurch konnte ein wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung für die Auswirkungen überbordender Regulierung auf den Wirtschaftsstandort geleistet werden.

Die Initiative „Stop Bureaucracy“ geht auf Christoph Leitl zurück, der sich seit Jahren für eine praxisnahe und unternehmensfreundliche Ausgestaltung europäischer Regelwerke einsetzt. In einem Interview, veröffentlicht auf Top Leader, unterstreicht er die Notwendigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und regulatorische Zielsetzungen in Einklang zu bringen.

In einem Interview mit Euractiv wurde klar betont, dass die Zielsetzungen und Werte der Europäischen Union uneingeschränkt unterstützt werden. Gleichzeitig wurde unterstrichen, dass deren Umsetzung in einer Form erfolgen muss, die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet. In diesem Zusammenhang wurde auch dem EU-Kommissar Valdis Dombrovskis für seine Initiativen gedankt – verbunden mit dem Appell an alle Entscheidungsträger, konstruktiv an praktikablen Lösungen mitzuwirken.

Klare Worte für einen starken Standort Europa

Europa befindet sich im globalen Wettbewerb mit den USA und Asien. Um hier bestehen zu können, braucht es Rahmenbedingungen, die Innovation und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fördern. Dazu gehört auch der Mut, Fehlentwicklungen klar anzusprechen.

Eine deutliche Sprache mag in Brüssel nicht immer auf Zustimmung stoßen, ist aber notwendig, um die Anliegen der Unternehmen unmissverständlich zu vertreten. Denn letztlich sind es die Betriebe, die durch ihre Leistungen die Grundlage für soziale, ökologische und sicherheitspolitische Maßnahmen schaffen.

„Stop Bureaucracy“ als Zukunftsauftrag

Bürokratische Überregulierung bloß zu kritisieren, reicht nicht aus. Entscheidend ist ein aktives Gegensteuern – insbesondere durch die frühzeitige Einbindung von Praktikern in den Gesetzgebungsprozess.

Genau hier setzt die Initiative „Stop Bureaucracy“ an: Ziel ist es, nicht erst fertige Entwürfe zu bewerten, sondern bereits in der Entstehungsphase mitzuwirken. Denn frühzeitige Mitgestaltung ist deutlich wirksamer als nachträgliche Korrekturen.

Dieser Ansatz wird auch künftig eine zentrale Rolle spielen – für eine europäische Gesetzgebung, die ambitionierte Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft verbindet und den Standort nachhaltig stärkt.

Rückfragehinweis:

SENAT DER WIRTSCHAFT
Mahdi Allagha
Mitglied der Geschäftsleitung
presse@senat.at
0664-887 333 11