2. JÄNNER 2018 | WOHNINSIDER: INTERVIEW MIT SENATOR RIEDER VON FA. LEHNER

WOHNINSIDER: INTERVIEW MIT SENATOR GÜNTER RIEDER – FA. LEHNER

2. JÄNNER 2018 | TIPS, OÖ NACHRICHTEN: DR. BECK IN DEN SENAT BERUFEN

TIPS.AT: DR. BECK IN DEN SENAT BERUFENOBERÖSTERREICHISCHE NACHRICHTEN: DR. BECK IN DEN SENAT BERUFEN

2. JÄNNER 2018 | MYCITY24: ART INNSBRUCK

MYCITY24: ART INNSBRUCK

2. JÄNNER 2018 | MEIN BEZIRK, MEINE WOCHE: WACHSTUM BEI EUROPLAST

MEIN BEZIRK: WACHSTUM BEI EUROPLASTMEINE WOCHE: WACHSTUM BEI EUROPLAST

2. JÄNNER 2018 | DIE WIRTSCHAFT VLBG: SDG-AWARD FÜR BUCHDRUCKEREI LUSTENAU

DIE WIRTSCHAFT VORARLBERG: SDG-AWARD FÜR BUCHDRUCKEREI LUSTENAU

2. JÄNNER 2018 | BRAUNAUER WARTE: DR. BECK IN DEN SENAT BERUFEN

BRAUNAUER WARTE: DR. BECK IN DEN SENAT BERUFEN

15. JÄNNER 2018 | DIE 7 TODSÜNDEN IM INTERNATIONALEN VERTRAGSRECHT

 
 
Am 15. Jänner 2018 öffneten Rechtanwältin Senatorin Dr. Alix Frank-Thomasser und Rechtsanwalt Senator MMag. Franz J. Heidinger die Schatztruhe ihrer über 30-jährigen Erfahrung im internationalen Vertragsrecht und gaben einer interessierten Runde von SENATs-Mitgliedern einen Einblick, worauf es im Besonderen ankommt. Der Roundtable übertraf alle Erwartungen: Ganz konkret, anhand praktischer Beispiele, leicht verständlich und im offenen Dialog wurde umfassende hochqualitative Information geboten, bei der MMag. Franz J. Heidingers langjährige universitäre Unterrichtstätigkeit am Juridicum voll zum tragen kam.
 

Senatorin Dr. Alix Frank-Thomasser und Senator MMag. Franz J. Heidinger


 
Unter folgenden Headlines wurden die häufigsten Problematiken bei der Durchführung internationaler Geschäfte thematisiert:

  1. Keine Rechtswahl: Es wird oftmals nicht definiert, welche Rechtsgrundlage zur Anwendung kommt. Verständlicherweise kann es äußerst kompliziert werden, wenn im Streitfall der Richter entscheidet, es kommt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate zum Tragen, was neben der Rechtsunsicherheit auch hohe Übersetzungskosten bedingt. Eng damit verbunden ist die Festlegung der zur Anwendung gelangenden Sprache.
  2. Wenn es Probleme gibt, werden wir uns schon irgendwie zusammenraufen: Das ist in der Praxis reine Illusion. Daher braucht es im Vorfeld eine klare Gerichtsstandsvereinbarung. Gegebenenfalls (z.B. wenn unsicher ist, wie handlungsfähig die Justiz in einem Land überhaupt ist), mag die Schiedsgerichtsbarkeit mehr Sicherheit bieten. Die Festlegung des verhandelbaren Rechts, des Gerichtsstands und der Sprache sind drei Aspekte, die immer zusammenhängend bedacht werden müssen.
  3. Keine Klarheit über die Vertragsgrundlagen: Oft “passieren” Exportgeschäfte, der Geschäftsumfang wird größer und größer, aber es gab nie ein von beiden Seiten unterzeichnetes Papier, das regelt, wie man eigentlich miteinander Geschäfte machen will. Dadurch entstehen große Unsicherheiten, die Fall von Problemen existenzgefährdend werden können, wenn die Rechtsgrundlage unklar ist. Ist überhaupt ein Vertrag geschlossen worden? Welche AGBs gelten? Oder werden die eigenen AGBs im Ausland evtl. gar nicht als rechtsverbindlich anerkannt und sind damit auch nicht durchsetzbar? Es macht Sinn, diese Aspekte am Beginn einer internationalen Geschäftsbeziehung zu definieren.
  4. Keine Risikoabsicherung: Die Ware wird in die USA geliefert, die Rechnung wird aber nicht bezahlt. Das US-Recht kennt allerdings keinen Eigentumsvorbehalt. Ohne dieses Risiko abgesichert zu haben, entsteht nachhaltiger Schaden für den Lieferanten. Im Zuge der Risikoabsicherung müssen länderspezifische Risiken erkannt werden, damit man überlegen kann, ob und wie man sie absichert.
  5.  Keine Haftungsbeschränkung: Ein kleines Ventil mit geringem Wert wird geliefert – aber es ist fehlerhaft und ein gesamtes Gebäude wird durch die Fehlfunktion beschädigt. Diese praxisnahe Beispiel zeigt, dass ohne Risikoabsicherung der Hersteller des Ventils mit Haftungsforderungen in astronomischen Höhen konfrontiert sein könnte. Nicht selten übersteigen die Haftungen das Geschäftsvolumen um ein Vielfaches. Das gilt es zu erkennen und zu vermeiden.
  6. Den Vertragspartner nicht kennen: Ohne unzureichende rechtliche und wirtschaftliche Information über den Geschäftspartner werden internationale Geschäfte riskant. Das gilt auch für “Stellen Sie die Rechnung doch auf diese GmbH aus”. Ohne fixes Prozedere, wie man mit solchen Anfragen umgeht,  bevor man es “einfach tut” begibt sich ein Unternehmen auf dünnes Eis.
  7. Wir kennen unser Geschäft und brauchen niemanden, der uns sagt, was wir tun sollen! Aussagen wie diese lassen erkennen, dass die Komplexität internationaler Geschäftsbeziehungen auch in großen und namhaften Unternehmen schlichtweg unterschätzt wird, bis es zum Problem kommt, das mitunter existenzbedrohend sein kann. Die Herausforderungen in internationalen Märkten professionell abklären zu lassen macht daher – unabhängig von Geschäftsvolumen und Unternehmensgröße Sinn.

 
Zusätzliche Information zum Thema steht in dem elektronisch bereits erschienenen Artikel von Dr. Alix Frank-Thomasser und MMag. Franz J. Heidinger zur Verfügung, der hier zum Download bereitsteht und in der nächsten Ausgabe des SENATE-Wirtschaftsmagazins auch in gedruckter Form erscheinen wird.
 

>> FACHARTIKEL ZUM THEMA

 
Der SENAT DER WIRTSCHAFT war durch Geschäftsführer-Operation Jochen Ressel vertreten. Er fasst den Roundtable wie folgt zusammen: “Wir bedanken uns herzlich für diesen hochkarätigen Talk, der von allen Anwesenden äußerst positiv aufgenommen wurde. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Mittelstands-Unternehmen auf den Weg in internationale Märkte mit dem auszustatten, was sie brauchen um erfolgreich zu sein. Das großartige Know-how so vieler Unternehmen hat große Chancen auf internationaler Ebene. Daher schätzen wir es, wenn SENATs-Mitglieder wie die Rechtanwaltskanzlei Alix Frank, einen aktiven Anteil dabei haben und sich in die SENATs-Arbeit einbringen.”
 
 
 

PRESSE-EXPOSÈ DES SENAT FÜR DAS 2. HALBJAHR 2017 IST ERSCHIENEN!

 

 

Die Sammlung aller Presseberichte, in denen der SENAT DER WIRTSCHAFT, seine Aktivitäten bzw. seine Mitgliedsunternehmen genannt werden, ist erschienen. Von Jänner bis Dezember 2017 erschienen in Summe 189 Berichte in Print- und Online-Medien. In dem jetzt erschienenen PRESSE-EXPOSÈ sind die 97 Presseberichte zusammengefasst, die im 2. Halbjahr 2017 erschienen sind, sortiert nach den Haupt-Themenbereichen des SENAT.

 

 

Neben der fortlaufenden Veröffentlichung aller Presse-Clippings am SENATs-Webportal das ganze Jahr über, bietet der SENAT mit dem halbjährlich erscheinenden PRESSE-EXPOSÈ auch eine Gesamtübersicht, die Sie durch Klick auf den untenstehenden Link anfordern können.

 

>> PRESSE-EXPOSÈ 2017 – 2. HALBJAHR ANFORDERN