SOCIAL ENTREPRENEURSHIP VENTURE CAPITAL FUNDS
Das Ziel des Fonds
- Zurverfügungstellung von Eigenkapital für Social EntrepreneurInnen in Form einer Beteiligungsfinanzierung.
- Die Beteiligung durch den SE-Fonds dient dazu, Social EntrepreneurInnen in ihrer Wachstumsphase auf dem Weg zu einer langfristigen Marktpositionierung zu unterstützen.
Wo der SE-Fonds investiert
- Der SE-Fonds investiert in Soziale Unternehmen mit sichtbarem und messbarem Social Impact.
- Die gesellschaftliche Wirkung der Geschäftstätigkeit, der Social Impact, muss in einem für den Impact-Beirat erkennbaren Umfang gegeben sein.
- Das Geschäftsmodell der Social EntrepreneurInnen muss einen Proof of Concept aufweisen, d.h. die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens kann anhand eines Meilensteines bewiesen werden.
- Die EinreicherInnen müssen einen gewissen Track Record nachweisen können, d.h. das Unternehmen befindet sich nicht mehr in der Start-up-Phase und arbeitet profitabel.
Wie Mittel beantragt und bewilligt werden
- Einreichungen oder richtigerweise “Anfragen zur Kapitalbeteiligung” können laufend über das Einreichformular gestellt werden.
- Die eingereichten Anfragen werden vom SENAT DER WIRTSCHAFT in Form einer ersten Vorprüfung bearbeitet.
- Wenn zumindest drei Anfragen vorliegen, aber jedenfalls einmal pro Quartal, werden die Einreichungen dem Impact-Beirat vorgelegt, der das Vorhandensein eines Social Impacts bewertet.
- Nach erfolgreicher Bestätigung des Social Impacts durch den Impact-Beirat kann der Due Diligence Prozess beginnen. In der ersten Phase, die in Kooperation mit dem Impact Hub Vienna abgewickelt wird, erfolgt die wirtschaftliche Due Diligence Prüfung. Dazu erhalten die EinreicherInnen eine Einladung für eine persönliche Präsentation im Rahmen des Due Diligence Committees. Die Erkenntnisse des Due Diligence Committees sind ausschlaggebend für die weitere Vorgangsweise, die im Erfolgsfall zu Vertragsgesprächen führt.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
- Es können laufend Anträge gestellt werden; diese werden laufend bearbeitet (Vorprüfung und Vorlage an den Beirat).
Wer kann einreichen?
Teilnahmeberechtigt sind folgende Personen und Gesellschaften:
- regionaler Geschäftsfokus auf Österreich oder Deutschland, Sitz in Österreich oder Deutschland.
- Der Businessplan muss einen üblichen Unternehmerlohn abdecken und eine attraktive Wertsteigerung der potentiellen SE-Fondsbeteiligung über die geplante Laufzeit zeigen.
- Proof of Concept (d.h. ein Meilenstein, an dem die prinzipielle Durchführbarkeit eines Vorhabens bewiesen wurde) ist bereits erfolgt, gewisser Track Record vorhanden.
- Kapitalanforderung an den SE-Fonds zwischen EUR 200.000 und EUR 500.000.
- Social Impact ist klar erkennbar. Social EntrepreneurInnen im Sinne des SE-Fonds sind Personen oder Unternehmen, die mit ihren ökonomisch, sozial, kulturell und/oder ökologisch ausgerichteten Geschäftsmodellen innovative Lösungsmechanismen für gesellschaftliche (einschließlich ökologische) Herausforderungen anbieten und somit eine in diesem Sinne erkennbar positive Wirkung („Social Impact“) erzielen können
Welche Kriterien werden bewertet?
Die Einreichungen werden insbesondere in Bezug auf die folgenden inhaltlichen Kriterien geprüft:
- Fokus des Geschäftsmodells auf soziale/ökologische Wertschöpfung.
- Nachvollziehbarer und überzeugender Businessplan, fundiertes finanzielles und belegbares Geschäftsmodell.
- Etwaige Skalierungsmöglichkeiten.
- Hohe Umsetzungs- und Kommerzialisierungschance.
In welcher Form erhält man das Investment? Wie ist der Investment Prozess?
- Die Kapitalbereitstellung erfolgt in Form von flexiblem Eigenkapital.
- Die Beteiligung des SE-Fonds beträgt zwischen EUR 200.000 und EUR 500.000 je Investment. Die Social EntrepreneurInnen können mit mehreren InvestorInnen zusammenarbeiten.
- Bei einer Beteiligung sind Einmalgebühren idHv 1 % des bereitgestellten Kapitals mindestens EURؘ 5.000,- zur Deckung der Due Diligence-Kosten sowie eine laufende Gebühr von 1,5% p.a. für laufende Due Diligence zu zahlen.
- Konsequenzen bei signifikantem Nicht-Erreichen der definierten Meilensteine werden im Beteiligungsvertrag definiert.
- Laufendes Coaching während der Fondslaufzeit durch verschiedene Experten erwünscht und nach Bedarf.
- Der SE-Fonds wird eine aktive Rolle als Gesellschafter und Investorin einnehmen.
- Am Ende der vereinbarten Laufzeit (geplant sind derzeit acht Jahre mit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre) erfolgt ein Rückkauf seitens der Social EntrepreneurInnen oder ein Verkauf an andere Stakeholder (MitarbeiterInnen, KundInnen etc.) bzw. an Dritte (nachhaltige InvestorInnen wie zB. die fair-finance-Gruppe).