Lösung in der Berufs- und Transitpendler-Problematik

 SENAT VERMITTELT ZWISCHEN ÖSTERREICHISCHER UND DEUTSCHER REGIERUNG

Seit Dienstag, 21. April 2020 gibt es eine Lösung für Berufspendler, die über das kleine deutsche Eck fahren müssen (der SENAT berichtete): Es gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Grenzübergängen: Mit einer Pendlerbescheinigung ist der Grenzübertritt bei der Ausreise und bei der Wiedereinreise ungehindert möglich. „Eine Riesenerleichterung für die Pendler“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. (Quelle, Land Salzburg).

Der Senat der Wirtschaft Österreich stand zu diesem Sachverhalt direkt mit dem Büro des Landesrates Mag. Stefan Schnöll im Austausch und hat sich für eine Ausnahmereglung stark gemacht. (Beitrag dazu)

Der Senat der Wirtschaft Österreich hat hier insbesondere die Kräfte mit dem Senat der Wirtschaft Deutschland gebündelt, der direkt bei den zuständigen Stellen der Bayrischen Staatsregierung intervenierte um eine Lösung herbeizuführen.