Flexible Kapitalgesellschaften – Was sagen die Bundesministerien?

 „Die Justiz nimmt die Wirtschaft in Geiselhaft“ – Wir, der SENAT DER WIRTSCHAFT, fordern die Verabschiedung des schon längst bereitliegenden Gesetzes für flexible Kapitalgesellschaften. Darin ist die Abschaffung bürokratischer Hürden, insbesondere der Notariatspflicht eine Grundvoraussetzung. Wesentliche Bestandteile sind zudem die Förderung der Digitalisierung, die Senkung der Steuerlast und Lohnnebenkosten und die Entdiskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. (FlexCo)

Wir haben bereits einige Rückmeldungen von Ministerien erhalten, die uns der FlexCO-Forderung zustimmen, befürworten und ganz essentiell auch vorantreiben wollen.

Das Büro des Vizekanzlers und Bundesministers, Werner Kogler, hat uns zugesichert, dass sich dieser Gegenstand derzeit in der politischen Koordinierung befindet und die genannten Punkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft zur Diskussion gebracht werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat bereits im September 2020 ein umfassendes Rechtsgutachten über ein Regelungskonzept zur Einführung einer zeitgemäßen Gründer- und Investorfreundlichen Gesellschaftsform in Österreich vorgelegt. Die Vorschläge des Gutachtens wurden daraufhin in der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Justiz „Reform des Gesellschaftsrechts“ mit Professorinnen und Profressoren aus dem Gesellschaftsrecht sowie Vertreterinnen und Vertretern des Startup-Ökosystems diskutiert. Aus dieser Basis erarbeitete das Bundesministerium für Justiz einen Entwurf für Flexibles Kapitalgesellschafts-Gesetz.
Weiters wird unsere Ansicht, dass KMUs und Startups in Österreich geeignete Rahmenbedingungen vorfinden sollten, um im internationalen Wettbewerb bestmöglich zu bestehen, geteilt. Die Abschaffung von bürokratischen Hürden wird zudem vom Startup-Rat des BMWA empfohlen.
Das BMWA setzt sich bereits im Sinner der Unternehmerinnen und Unternehmer für eine Verbesserung des Gesetzesentwurfes ein. Die Schaffung einer neuen Rechtsform obliegt jedoch dem Bundesministerium für Justiz und Frau Dr.in Alma Zadic.

Es ist an der Zeit, dass die Regierung durchgreift und im Sinne der eindeutigen Gutachten entscheidet. Wir können nicht länger auf eine echte moderne flexible warten. Der österreichische Mittelstand braucht sie jetzt!

Energiegemeinschaften: die Lösung?

Neben den überschießenden Lohnnebenkosten, Steuerlasten, den fehlenden gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und dem Bürokratiewahnsinn kommen nun mit den überschießenden Energiekosten weitere Hindernisse auf den österreichischen Mittelstand zu. Mit all diesen Nachteilen gegenüber den anderen vergleichbaren Volkswirtschaften können die  österreichischen KMU im internationalen Wettbewerb kaum noch mithalten, und vom „Wirtschaftsstandort Österreich“ ist nicht mehr viel übrig. Der beschleunigte Ausbau von Energiegemeinschaften ist zumindest eine Chance, die Energiepreise zu dämpfen und Energiesicherheit zu erlangen, um so wenigstens die Energiekosten für den Standort auf ein vernünftigeres und vor allem stabileres Niveau zu bringen. Der Zusammenschluss zu Energiegemeinschaften ist eine Kampfansage an die hohen Energiepreise.

Experten schließen sich zusammen
Hierbei haben die Partner im Senat der Wirtschaft mit „Ecoquadrat“ eine OneStop-Shop-Plattform ins Leben gerufen, um Gemeinden, Unternehmen und private Haushalte bei der Gründung und Realisierung von Energiegemeinschaften zu unterstützen und zu begleiten.