ENERGIEGEMEINSCHAFT – DIE ENERGIENUTZUNG DER ZUKUNFT

Um die globale Erwärmung zu verhindern und die Klimaziele auf nationaler sowie EU-Ebene zu erreichen, herrscht erheblicher Handlungsbedarf. Neue Technologien sollen den Ausbau erneuerbarer Energie- quellen fördern, die Treibhausgasemissionen senken und die Energieeffizienz erhöhen. Der Zusammenschluss zu Energiegemeinschaften könnte Gemeinden zu den zentralen Akteuren auf dem Energiemarkt der Zukunft werden lassen.
Was sind Energiegemeinschaften?
In einer Energiegemeinschaft schließen sich mehrereAkteure wie Haushalte, Gemeinden und Unternehmen in einem Netz zusammen. Gemeinsam können sie erneuerbare Energieträger wie Photovoltaik-oder Windkraftanlagen errichten und die darausgewonnene Energie nach Bedarf untereinander verteilen und nutzen. Dadurch werden die Akteure von passiven Konsumenten zu aktiven „Prosumern“. Der Großteil des Energiebedarfs kann so aus eigener Stromgewinnung gedeckt werden, während überschüssige Energie ins Netz eingespeist wird.
Welche Vorteile bringen
  • Positionierung
    der Gemeinde als verantwortungsbewusste Vorreiterin der Energiewende
  • Aktive Beteiligung
    der Bürger zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft
  • Stärkung
    der regionalen Wirtschaft durch die Umsetzung innerhalb einer Gemeinde
  • Sicherstellung der Energieversorgung
    und der Arbeitsplätze in der Region
  • Unabhängigkeit
    von Preisschwankungen und langfristige Reduktion der Energiekosten
  • Ausbau
    erneuerbarer Energiequellen und sektorenübergreifende Kooperationen sind fundamental für eine Energiewende

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BMK folgt der Empfehlung des SENATs: Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 nun möglich!

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat am 16. September den Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) erstellt und zur Begutachtung freigegeben. Die Begutachtungsfrist läuft bis 28. Oktober 2020.

Es freut uns ganz besonders, dass eine von Senator Johannes Leitner, Mitinhaber und Geschäftsführender Gesellschafter des mit 450 Mitarbeitern im DACH-Raum agierenden Tiroler Elektrounternehmens Fiegl & Spielberger, formulierte Kernempfehlung, die von Vertretern des SENAT DER WIRTSCHAFT in Begleitung  von Senator Leitner aus Anlass unseres Besuches am 14. Februar 2019 beim damaligen Generalsekretär im Umweltministerium Herrn Josef Plank vorgebracht wurde, gehört und nunmehr im Entwurf festgeschrieben wurde: Energiegemeinschaften, die direkte Verbindung von Stromerzeugern und Stromverbrauchern, werden ab 2021 bis zur Netzebene 5 (Mittelspannungsnetz und Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk – Regionalbereich) möglich (EAG §75). Zum Zeitpunkt unseres Besuchs schien diese Forderung noch vor enormen Hürden zu stehen, die zu durchbrechen sich aber Gen.-Sekr. Plank offensichtlich in Folge unseres Besuchs zur Aufgabe gemacht hat. Wir danken ihm nochmals für seinen Einsatz!

Auch sonst begrüßt der SENAT DER WIRTSCHAFT den EAG-Entwurf, auch wenn an einigen Stellen eine Nachschärfung notwendig wäre, insbesondere zur Förderung der Regionalität, wie wir dies in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der ARGE Gemeinschaftsenergie Entwicklungs- und Betreiber- Gesellschaft, bestehend aus engagierten und in Energiefragen sachkundigen Mitgliedern des SENATS darlegen. Ebenso müssten auch die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für schnellere Projektgenehmigungen geschaffen  und auf Bundesländer-Ebene ausreichend Projektflächen zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls wird mit diesem Gesetzesvorhaben nun endlich auch in Österreich die Energiewende eingeleitet!

Senator Leitner bedankt sich für das Engagement des SENAT und betont dabei: “Der Senat wirkt als Sprachrohr zu politischen Entscheidungsträgern, wodurch wir die Erforderlichkeit einer Strom-Weiterleitung für Energiegemeinschaften bis zur Netzebene 5 thematisieren konnten. Dies ist ein ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass Energiegemeinschaften sowohl im urbanen, als auch ländlichen Bereich, überhaupt funktionieren können.

Uns ist es wichtig, gemeinsame Werte zu verfolgen und schätzen es dabei, Kooperationsansätze und Synergien nutzen zu können. Aus diesem Grund sind wir stolze Partner im SENAT DER WIRTSCHAFT.”

 

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Austrian SDG-Award: Bundeskanzler Sebastian Kurz übernimmt den Ehrenschutz

Die Republik Österreich bekennt sich zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs), die 2015 im Rahmen des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen beschlossen wurden: Deshalb unterstützt Bundeskanzler Sebastian Kurz den Austrian SDG-Award -eine Initiative des Senat der Wirtschaft.

„Die 2015 im Rahmen des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen beschlossene „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ war nicht nur ein bemerkenswerter Durchbruch für die gesamte Staatengemeinschaft, sondern stellte auch den vorläufigen Höhepunkt einer internationalen Debatte über die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung dar. Sie bietet seither einen international verbindlichen Rahmen, der ein gutes Leben für alle gewährleisten soll – ganz gemäß dem Grundsatz „Leaving no one behind“ hebt Sebastian Kurz, Bundeskanzler der Republik Österreich, die Wichtigkeit der SDGs hervor.

Als Unterstützer des Austrian SDG-Award fügt Kurz hinzu: „Österreich bekennt sich zur Umsetzung der Agenda 2030 im Inland und der Welt und hat bei der Umsetzung zahlreicher SDGs bereits bedeutende Erfolge erzielt. Diese Erfolge sind nicht nur auf Initiativen der Bundesregierung zurückzuführen, sondern vor allem auch auf das freiwillige und zivilgesellschaftliche Engagement unsere Bürgerinnen und Bürger. Mit dem vom Senat der Wirtschaft verliehenen Austrian SDG-Award werden jene Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Wirtschaft, Gemeinden, Jugend und Medien vor den Vorhang geholt, die sich für Nachhaltigkeitsthemen besonders einsetzen und zum Erreichen der SDGs wesentlich beitragen. Ihnen gilt mein ganz besonderer Dank!“

Senats-Vorstandsvorsitzender Hans Harrer ist von der Entscheidung von Bundeskanzler Kurz erfreut: „Nachdem Österreich gemeinsam mit 192 weiteren Staaten die UN-Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung beschlossen hatten, war es uns ein besonderes Anliegen, die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass Sebastian Kurz den Ehrenschutz übernimmt.“

Nationalratspräsident Mag. Wolfgang Sobotka, der auch bereits im Vorjahr den Ehrenschutz übernommen hatte, hat für heuer ebenfalls seine Unterstützung ausgesprochen.

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September 2020 | Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT

Der Pressespiegel des SENAT DER WIRTSCHAFT aus dem Monat September 2020.

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