13. DEZEMBER 2016 | 7. JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DES SENAT

 

 

 

 

Ordnungsgemäß fand am 13. Dezember 2016 die bereits 7. Jahreshauptversammlung des SENAT DER WIRTSCHAFT in Salzburg statt. Dieter Härthe begrüßte als Vorstandsvorsitzender die anwesenden Mitglieder und die Vorstandskollegen. Die ordnungs- und fristgerechte Einladung wurde bestätigt.

 

Bericht des Vorstandes

Der Vorstand berichtete detailliert über alle Aktivitäten des SENATs, inkl. diverser Initiativen, Foren, Symposien und Kongresse sowie über die publikatorische Tätigkeit der Funktionsperiode 2015-2016, sowie über die Mitglieder-, Personal- und Finanzentwicklung des SENAT DER WIRTSCHAFT.

 

Bericht der Rechnungsprüfer

Ulrich Lankmayer (Steuerberater) bestätigt in seiner Funktion als Rechnungsprüfer die vom Vorstand für Finanzen, Eva Ullmann, vorgelegten Bilanzergebnisse. Die Rechnungsprüfer bestätigten die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltungsunterlagen sowie die statutengemäße Mittelverwendung lt. Vereinsgesetz. Notwendige Unterlagen wurden den Rechnungsprüfern vorgelegt und Auskünfte bereitwillig und detailliert erteilt. Auch alle Fragen der Anwesenden wurden anhand der Unterlagen detailliert beantwortet.

Der 2. Rechnungsprüfer, Dr. Thomas Freylinger, bestätigte die transparente und korrekte Führung des Finanz- und Rechnungswesens durch Finanzvorstand Eva Ullmann.

 

Entlastung des Vorstandes

Ulrich Lankmayer, in seiner Funktion als Mitglied des SENAT DER WIRTSCHAFT, stellte den Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Vorstandes der abgeschlossenen Funktionsperiode, die einstimmig angenommen und bestätigt wurde.

Gleichzeitig bedankt sich Ulrich Lankmayer im Namen aller Mitglieder sehr herzlich beim Vorstand, im Besonderen beim neuen Vorstandsvorsitzenden Hans Harrer, für dessen hervorragende Arbeit über die vielen Jahre hinweg.

 

Entlastung des Präsidiums

Dieter Härthe bedankt sich im Namen des Vorstandes und der Mitglieder beim Präsidium und stellte den Antrag auf Entlastung aller Präsidiumsmitglieder, die einstimmig angenommen wurde. Hans Harrer erwähnte mit großer Dankbarkeit die professionelle Unterstützung und das großartige Engagement des Präsidenten, Dr. Erhard Busek. Die Erweiterung des Präsidiums mit namhaften Persönlichkeiten aus der Wirtschaft wird 2017 angestrebt.

 

Wahl der Mitglieder des Vorstandes

Dieter Härthe, Gründer des SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich, legte aufgrund der großen Herausforderungen als Vorstandsvorsitzender des SENATs in Deutschland und als Vorstandsvorsitzender des SENATE OF ECONOMY International sein Amt als Vorstandsvorsitzender für Österreich per Ende Dezember 2016 nieder. Seine großen Verdienste und sein außerordentliches Engagement um die Entwicklung des SENATs in Österreich wurden gewürdigt und er wurde einstimmig als Ehrenvorsitzender gewählt. Er wird daher dem SENAT in Österreich und seinen Mitgliedern auch weiterhin mit seiner Expertise unterstützend zur Verfügung stehen.
Für die neue Funktionsperiode wurde Hans Harrer einstimmig als Vorstandsvorsitzender gewählt, Eva Ullmann als Vorstandsmitglied bestätigt und die langjährige fachkompetente und äußerst engagierte Mitarbeiterin Gabriele Stowasser als neues Vorstandsmitglied bestätigt. Der neue Vorstandsvorsitzende Hans Harrer informierte die TeilnehmerInnen, dass der Vorstand das Ziel hat, in der neuen Funktionsperiode die Verjüngung des Vorstands aus dem Senats-Team umzusetzen, um die Zukunft des SENAT DER WIRTSCHAFT generationenübergreifend sicherzustellen.

 

Wahl der Rechnungsprüfer

Als Rechnungsprüfer stellten sich Ulrich Lankmayer, Steuerberater, sowie Dr. Thomas Freylinger, Jurist, für die neue Funktionsperiode 2016 und 2017 der Wahl. Sylvia Foissy, Mitglied des SENAT DER WIRTSCHAFT, stellte den Antrag der Zustimmung der Wahl beider Rechnungsprüfer, welche von den Anwesenden einstimmig bestätigt wurde. Dr. Eduard Tschofen, langjähriges Mitglied im SENAT DER WIRTSCHAFT, BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vorarlberg, wurde ehrenamtlich als zusätzlicher Rechnungsprüfer vorgeschlagen und einstimmig kooptiert.

 

Für ergänzende Informationen steht Ihnen der gesamte Vorstand des SENAT DER WIRTSCHAFT jederzeit gerne zur Verfügung. Der Ehrenvorsitzende, sowie das Präsidium und der Vorstand es SENAT DER WIRTSCHAFT freuen sich auf die Umsetzung vieler Initiativen zur Förderung einer ökosozialen Wirtschaft und Gesellschaft in der neuen Funktionsperiode!

Die 8. Generalversammlung des SENAT DER WIRTSCHAFT findet im Herbst 2017 statt und wird fristgerecht angekündigt werden.

 

 

29. NOVEMBER 2016 | "HERAUSFORDERUNG COMPLIANCE" IM MOZARTHAUS VIENNA

 
 
Am 29. November 2016 trafen sich auf Einladung des SENAT DER WIRTSCHAFT über 70 UnternehmerInnen, KünstlerInnen und ExpertInnen im Bösendorfer Saal des Mozarthaus Vienna  zum Informationsaustausch unter dem Motto “Herausforderung Compliance”. Im Zentrum der Diskussion stand, wie die Rahmenbedingungen  verbessert werden können. Was verändert werden muss sei auch durch die SENATs-Arbeit der letzten Jahre sehr klar erarbeitet worden. Jetzt geht es um das WIE.
 
© Claudio Farkasch/belichten.com
 
Nach der Begrüßung durch Wien-Holding-Dir. KR Peter Hanke und dem Dir. des Mozarthaus Vienna, Dr. Gerhard Vitek, führte Dr. Ingrid Fuchs als stv. Dir. von Archiv, Bibliothek und Sammlung der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien aus, welche Strategien W.A. Mozart wählte, um als freier Unternehmer in Wien Fuß zu fassen. Dazu zählte auch der “Musikalische Club”, der mit dieser Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem SENAT DER WIRTSCHAFT wieder belebt wurde.
Nach einem bemerkenswerten musikalischen Impuls durch ein Streicherquartett der Wr. Philharmoniker, die das im Mozarthaus komponierte “Dissonanzen-Quartett” perfekt intonierten, moderierte SENATs-Geschäftsführer-Operations, Jochen Ressel eine hochkarätig besetzte ExpertInnenrunde.
 

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Am Podium des Compliance-Talks (vlnr): Jochen Ressel (SENAT), Mag. Michael Buchleitner (WACHAUmarathon), Alexander Goebel (Musiker, Regisseur), Dr. Gabriele Bajons (BM f. Justiz), Dr. Elke Napokoj (bpv Rechtsanw.), Dr. Iris Stöckl (Kunstsammlerin), Dr. Ingrid Fuchs (Ges.d.Musikfreunde), Dr. Gerhard Vitek (Mozarthaus Vienna)


 
Mag. Michael Buchleitner, Geschäftsführer des WACHAUmarathon, stellte fest, dass es die Zeiten des traditionellen Sponsorings vorbei sind. Es geht um wirkliche Teilhabe der Unterstützer des Sport-Events, bei dem auch MitarbeiterInnen und KundInnen aktiv teilnehmen. “Wir wollen nicht lediglich das Geld – wir wollen auch den Schweiß unserer PartnerInnen.” formulierte er anschaulich. Sport- und Kulturinstitutionen sind daher aufgerufen, innovative neue Konzepte zu entwickeln und stringent zu implementieren. Was früher funktioniert hat, ist heute mitunter nicht mehr gültig. Daher muss – wie jedes Unternehmen – auch hier in die Zukunft gedacht werden.
Alexander Goebel, Künstler, Unternehmer, und Vordenker, knüpfte mit seiner Aussage an diesen Punkt an. Kunst, Kultur und Sport sind ergänzend zum vorgenannten Punkt gefordert, ihre Leistungen klar zu definieren und zu kommunizieren. Diese Leistung besteht in erster Linie in “Emotionen” – das könne keine Maschine, kein Roboter und kein Computer ersetzen und wird daher künftig ein noch viel wesentlicher Faktor werden. Er nahm aber auch die Unternehmerschaft in die Pflicht und forderte eine Innovation der Haltung. “Sponsoring darf nicht als Almosentum für Gaukler verstanden werden, die zur Belustigung auftreten und die man dann wieder verjagt.”
Dr. in Iris Stöckl, Kunstsammlerin und -expertin, ergänzte: “Das Denken von Leistung und Gegenleistung muss überwunden werden. Es muss eine Förderbereitschaft um des Förderns wegen geben – ein Bewusstsein, dass ein einfach Bereiche gibt, die einen allgemeinen Wert für unsere Zivilisation haben und daher unterstützt werden müssen!” Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade in der bildenden Kunst Österreich und auch die Hauptstadt Wien nach wie vor weit hinter anderen Städten rangiert.
Neben den Aspekten der Gesinnung und Einstellung wurden auch “technische” Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation im Compliance-Bereich diskutiert. So wurde an Dr. in Elke Napokoj, LL.M. (London), Compliance-Expertin, bpv Hügel Rechtsanwälte, die Frage gerichtet, wie sie die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden internen Regularien bewertet. Sie bestätigte, dass diese zu einem wesentlichen Hemmnis für die Wirtschaft geworden seien und eine Rücknahme von Regelungen für EntscheiderInnen oftmals extrem schwierig sind. In diesem Zusammenhang wurde auf die Studie hingewiesen, die das SENATs-Mitgliedsunternehmen Ancoreage kürzlich veröffentlichte. Wenn der Schaden, der durch interne Regularien entsteht auch faktisch untermauert werden kann, wird so eine Argumentation für die Rücknahme von Regeln möglich gemacht. Auf die Frage, ob es im österreichischen Gesellschaftsrecht einer neuen Rechtsform für Kunst-, Kultur- und Sport-Initiativen bedarf, die im internationalen Vergleich evtl. fehlen antwortete sie, dass dies nicht erkennbar sei. Gerade auch mit der Gemeinnützigen GmbH seien nun alle Rechtsformen vorhanden, die man braucht. Grundsätzliche Compliance-Fragen lassen sich auch durch die Wahl der Rechtsform nicht lösen.
Dr.in Gabriele Bajons, Leitende Staatsanwältin, Bundesministerium für Justiz, wurde auf die Möglichkeit einer Neudefinition des Begriffs “Amtsträger” angesprochen. Sie zeigte sich kritisch, dass dies möglich ist, wenngleich eine Anregung intern weitergegeben werden kann, wenn vom SENAT ein entsprechender Vorschlag unterbreitet wird. Momentan steht der Begriff “Amtsträger” in keinem Zusammenhang mit der direkten Entscheidungsbefugnis in der Sache, in der der Amtsträger kontaktiert wird. Eventuell könnte dies genauer definiert werden. Dr. Bajons wies darauf hin, dass die Compliance-Gesetzgebung ja aufgrund tatsächlich existierender, sogar strafrechtlich relevanter und durchaus allgemein üblicher Tatbestände entwickelt wurde. Das Ziel muss hier sein, laufend an einer Verbesserung der Rechtssicherheit zu arbeiten. Sie wurde abschließend auf die “Whistle-Blowing-Hotline” angesprochen, wobei die Staatsanwältin klarlegte, dass diese nichts mit einer “Vernaderungs-Hotline” zu tun habe. Ca. 100 mal pro Monat gehen dort Hinweise ein, wenn der Verdacht auf straftrechtliche Tatbestände von Amtsträgern bestehen. Dort können keine Unternehmen oder EntscheiderInnen “angeschwärzt” werden, sondern dient einzig der Verbesserung der Situation im Bereich der Amtsträger.
 
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Abschließend gab Jochen Ressel einen Ausblick, was mit den Ergebnissen der Diskussion nun geschieht. In einem Plädoyer werden Ansatzpunkte, wie die Situation verbessert werden kann zusammengefasst und zur Ergänzung und Stellungnahme an die Podiumgsgäste übermittelt. Mit den weiterentwickelten und ergänzten Vorschlägen wird der SENAT konkrete Vorschläge an offizielle Stellen und EntscheidungsträgerInnen wie auch an die Wirtschaft, Sport- und Kultur herantragen. Er appelierte in den Schlussworten: “Mit der Automatisierung und Robotik findet die Industrielle Revolution ihren Abschluss. Das Zeitalter der menschenverachtenden Arbeit geht zu Ende. Damit wird das Bewusstsein steigen, dass das Wesen des gesellschaftlichen Miteinander durch Menschen definiert wird, wodurch alle Kompetenzen des ‘Mensch-Seins’ voll zur Geltung kommen. Daher geht es heute darum, gemeinsam Bedeutung zu schaffen für die Welt von morgen!”
Gabi Stowasser, die im SENAT für International Relations verantwortlich zeichnet, zum Ergebnis des Compliance-Talks: “Wir konnten dieses sehr komplexe und emotional schwierige Thema wirklich sehr ergebnisorientiert diskutieren und sind zuversichtlich, dass ganz konkrete Handlungsmöglichkeiten daraus resultieren, damit eine Verbesserung der Situation erzielt werden kann.”
 
 
 
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